Musterbeispiel: Bayerische Justiz

Vor einigen Monaten kam es an einer Schule in München zu einem ziemlich ungeheurlichen Vorgang: 29 Schülerinnen und Schüler hatten Besuch von der Polizei, die eigentlich ein Seminar zur Gewaltprävention und Zivilcourage abhalten wollte – aber als vermeintlich 5 Euro fehlten, wurden sie einer ziemlich demütigenden Leibesvisitation unterzogen.

Ende November/Anfang Dezember kochte die Geschichte relativ rasch hoch und beschäftigte eine Menge Bürger. Warum hat die Polizei derart überzogen reagiert, warum manche Schüler gezwungen sich komplett nackt auszuziehen und gar den einen oder anderen Blick in eine Unterhose geworfen? Und selbst wenn ein 5 Euro – Schein aufgetaucht wäre, was dann? 1,5 Milliarden davon sind im Umlauf, wie hätte man den zuordnen sollen?

Polizeibeamte haben hier letztendlich eine sexuelle Nötigung Minderjähriger, zum Teil wohl nicht einmal Strafmündiger vorgenommen – eigentlich eine völlig unglaubliche Geschichte. Über Januar und Februar schlief die Geschichte dann ein, immerhin begann die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung zu ermitteln und man hatte als Bürger den Eindruck, der Rechtsstaat ist erschrocken und beginnt ein ordentliches Verfahren.

Tja, und nun? Verfahren eingestellt. Und warum? Weil die Staatsanwaltschaft befunden hat, daß eine Leibesvisitation grundsätzlich zulässig sei und weil die Eltern der Kinder keine Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattet haben. Ob man sie überhaupt über die Notwendigkeit davon unterrichtet hat?

Bayerns Polizei und Rechtssystem
Es ist schon seltsam in unserem Bayern. Wenn man der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringt, daß eine Bank sich an Steuerbetrug beteiligt, kann man schon mal in der Psychiartrie landen. Einmal unbescholten in eine Drogenermittlung geraten, ohne daß dabei Drogen gefunden werden? Tja, dann ein paar Mal im Jahr bitte einem Beamten Blick auf Vorhaut und Anus gestatten. In Ihrem Haus wohnte irgendwann mal jemand, der jetzt von der Polizei gesucht wird und nicht mehr da ist? Tja, kann Ihnen passieren, daß Sie und Ihre Familie dafür verprügelt werden. Bei einem Volksfest sind Sie Zeuge einer Schlägerei? Tja, unversehrt zur Poizei gehen kann mit ausgeschlagenem Schneidezahn enden, gerade wenn Sie ein 15-jähriger Hauptschüler sind. Ihnen steht ein Transporter im Weg und Sie sind ein behinderter Rentner? Na, das kann auf die Fresse geben – und Anzeige gleich mit. Sie streiten sich mit Ihrem Freund und rufen die Polizei zur Hilfe? Au weia, das kann schon mal mit einem zerschlagenen Gesicht enden. Sie sind blind, haben ein behindertes Kind und plötzlich die Polizei im Haus? Strecken gar den Arm vor, um nicht irgendwo dagegen zu laufen? Na, dann kann es auf die Fresse geben und Sie werden gleich noch ob Ihrer Bedrohlichkeit verurteilt. Nehmen wir das Beispiel Tenessee Eisenberg. Er drohte sich umzubringen, hatte ein Messer in der Hand. Die Regensburger Polizei streckt ihn mit 12 Kugeln, davon 7 in den Rücken (!) wegen „Notwehr“ nieder, der Berufsfachschüler stirbt. Bei einem Lokalderby in München schlägt die Polizei willkürlich auf die Fans ein – die Beamten sind nicht identifizierbar (sind ja vermummt), das Verfahren wird eingestellt. Sie werden als Übersetzerin in eine Polizeidienststelle gerufen? Na, dort laufen Sie sicher freiwillig mehrfach gegen die Wand. Kommen Sie auf den blöden Gedanken, einen Polizisten zu kritisieren? Puh, wenn Sie es da lebend rausschaffen, sind Sie gut dran. Weh wird das trotzdem tun. Sie erkundigen sich nach dem Namen von Polizisten, die bei einer Kontrolle ihren astmathischen Ehemann quälen? Tja, das setzt erstmal Schläge. Echtes Fehlverhalten kann auch unlustige Konsequenzen haben: Neben Schlägen und dergleichen werden Sie am Ende halbnackt und ohne Geld in der Münchner Innenstadt ausgesetzt. Ist aber auch besser so, Sie könnten auch in der Zelle sitzen und vielleicht weil Sie betrunken sind die Notrufglocke dauernd betätigen und damit den Wachhabenden nerven. Dafür gibt es in Bayern erstmal Pefferspray zwischen die Augen.

Es muß aber nicht immer nur Gewalt sein.
Sie ermuntern Bürger dazu, ihr Recht wahrzunehmen und mal eine Ministerin zum Sachstand einer Kontroverse zu befragen? Oha – da gibt’s dann gleich Besuch von der Polizei. Kann Ihnen auch passieren, wenn Sie ein Forum betreiben und dort ein User einen Lokalpolitiker schlipstrittmäßig behelligt.

Einzelfälle
Natürlich sind das mehr oder weniger Einzelfälle, auch wenn bestimmte Reviere schon immer einen gewissen Ruf hatten und nach wie vor haben. Aber es sind vor allem gefährliche Einzelfälle. Denn derartige Vorkommnisse erschweren die Arbeit der Polizei und bringen die Mehrzahl der Beamten, nämlich diejenigen, die ehrlich und aus einem guten Ideal heraus die Bevölkerung eigentlich schützen wollen, in Verruf. Die Polizei besonders in Bayern hat bundesweit einen sehr schlechten Ruf, gilt als gewalttätig und brutal. Da ist sie zwar nicht alleine, die Polizei in Berlin oder Sachsen ist ähnlich beleumdet und in Stuttgart würde ich auch nicht unbedingt einen Uniformierten ansprechen wollen.
Wenig hilfreich ist, daß die prügelnden Beamten sich fast immer aus der Affäre ziehen können (Standardverfahren ist immer eine Gegenanzeige wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ – der Widerstand kann auch darin bestehen, auf die Aufforderung den Ausweis vorzuzeigen „Moment“ zu sagen, weil man ihn erst suchen muß) und sich die Politik in Gestalt unseres Innenministers Herrmann selbstherrlich mit dem Begriff der „Superpolizei“ gar nicht erst einmischen will.

Herr Minister – Ihre Berufsbezeichnung kommt aus dem Lateinischen, von ministrare. Das bedeutet dienen. Sie sind vom Beruf her ein Volksdiener – also benehmen Sie sich endlich entsprechend!

Das Problem, das eigentlich Problem ist nämlich, daß gegen die Beamten die sich schwer falsch verhalten nicht vorgegangen wird – und daher bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, die könnten machen, was sie wollen. Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das lässt den Bürger befürchten, daß wir alles, nur keinen Rechtsstaat mehr haben – und das ist der Anfang vom Ende.
Tatsächlich ist die Politik sich auch nicht zu blöd, die Polizei zu politischen Manövern zu mißbrauchen, es werden Zivilbeamte unter Demonstranten gemischt um einen Zwischenfall zu provozieren und eine öffentliche Legitimation dafür zu bekommen, mit Gewalt gegen politische Gegner vorzugehen. Es passiert auch in Deutschland, daß Polizisten von der Politik verheizt werden, nur um politische Gegner aus dem Weg zu räumen.

Das alles hat mit rechtsstaatlicher Ordnung und demokratischer Willensbildung nichts mehr zu tun. Man sollte aber die Tatsache, daß es in Bayern offensichtlich nicht strafbar ist, wenn man als Polizist die Genitalien von Kindern anschauen will, als deutliches Alarmsignal verstehen.

Zweierlei Maß…

Wie die Sueddeutsche Zeitung berichtet hat die EU-Kommission Microsoft zu etwa einer halben Milliarde Euro verdonnert, weil Microsoft in seinem Windowssystem keine Browserauswahl mehr anbietet. Dies mußte die Firma aber bis 2014 eigentlich tun. Ist das sinnvoll?

Ich selber benutze Windwos (privat XP, dienstlich Windows 7 und XP) und das Mac OS X für privates und Studium, nebenher arbeite ich im Büro auch gelegentlich mit einem Linux oder sogar einer Open-Dos Distribution. Daß der Internet-Explorer ein schlechter Browser ist, sollte mittlerweile eigentlich jeder wissen – niemand wird aber daran gehindert, sich einen Browser nach Wahl downzuloaden, sei es Firefox, Opera oder Chrome.

Ich selber benutze den Fuchs so wie ich zuvor den Netscape Navigator benutzt hatte, ich bevorzuge es, meinen Browser nach meinen Wünschen zu gestalten und traue Google mit seinem Chrome nicht über den Weg; Keine Ahnung was der so alles mitschreibt. Opera hat den Vorteil, daß er im Gegensatz zu Firefox ein wirklich schlanker Browser ist der auch einigermaßen zuverlässig und schnell arbeitet, Firefox ist halt ein Speicherfresser par excellence.

Was ich nun aber nicht verstehe ist das zweiseitige Maß, mit dem hier gemessen wird. Wer Windows installiert hat halt den Explorer drauf (und kriegt ihn auch nicht los, weil das Ding wie zementiert in das Betriebssystem eingebunden ist), wer einen Mac kauft, bekommt den Safari frei Haus und muß auch da, wenn er eine Alternative möchte, selbst aktiv werden. Warum wird Apple nicht auch verknackt? Die Linux-Distribuition Ubuntu hat beispielsweise den Firefox gleich mitinstalliert. Na und?
Was die Wahlfreiheit angeht, so ist es ohne das Handy zu rooten bzw. einen Jailbreak durchzuführen (der streng genommen gegen die AGB der Hersteller verstößt, aber nicht illegal ist) unmöglich, einen anderen Store als den vorgegebenen anzuwählen. Habe ich ein Applehandy will es nur mit dem iStore, habe ich ein Googlehandy, nur den PlayStore.  Vorinstallierte Software zu entfernen ist ohne Rootzugang auch nicht möglich, also ist ein gewisser Prozentsatz des Handyspeichers gleich mit irgendwelchem Werbekram wie Newsdienste (als Shareware-Versionen gerne) oder Spieledemos zugemüllt.
Was das angeht: Wenn ich ein Auto kaufe, aber ein anderes Radio haben will, dann muß ich selber was tun. Will man den direkten Vergleich ziehen: Kauft man einen Mercedes, ist ein Mercedes-Motor drin. Bei einem Porsche ein Porschemotor. Will ich einen Trabbi mit einem Porschemotor und einem anderen Radio, so muß ich mich selber drum kümmern bzw. eine Fachwerkstatt mit der ungewöhnlichen Idee beglücken.

Eines mußt man allerdings auch verstehen: Microsoft hat mit zum Teil unlauteren Methoden den Natscape Navigator vom Markt verdrängt (HP hat bei der Verhandlung nachgewiesen, daß Microsoft Windows-Lizenzen einzieht, wenn ein Verkäufer den PC mit Windows und einem anderen vorinstallierten Browser anbietet) und nun gegen eine Auflage verstoßen, das ist ein ganz normaler und rechtlich einwandfreier Vorgang.

Letztendlich ist die Idee zwar gar nicht so blöd gewesen, aber im Grunde ist es Unsinn. Ein User, der einen PC soweit nicht bedienen kann, daß er einen eigenen Browser installiert, wird mit dem Fenster überfordert, jeder andere kann ohnehin tun was er will. Auch wenn das nicht die erste Strafe der EU für Microsoft ist, und auch wenn Microsoft kartellrechtlich eine zu dominante Stellung hat – warum kümmert sich die EU nicht mal um die Ölkonzerne oder die Pharmaindustrie? Da wäre mehr zu tun – und der Bürger könnte tatsächlich entlastet werden.

Aber vermutlich haben die zuviel Lobbyisten in Brüssel sitzen.

Urteil und Hinrichtung des Hieronymus von Prag auf dem Konzil zu Konstanz im Mai des Jahre 1416

Hieronymus von Prag

„Und als man inn ußhin fuort, do betrott er den Credo, und wenn der uß was, so vieng er an ze singen die letany und dann aber den Credo. Und ward och verbrent an der statt, da der Hus verbrennet ward, und hortt man im och kain bicht, glich wie dem Hussen.“1

So leitet Ulrich von Richental in seiner Chronik den Tod des Hieronymus von Prag ein, den er mit einer recht dramatischen Schilderung des grausamen Endes abschließt: „Und lebt in dem für vast lenger dann der Huss und schrayt vast grülich, dann er was ain va[i]ßter, starker man mit ainem schwartzen diken und großen bart. Und do er verbrennet ward, do ward och die äsch und alles, so da waz, in den Rin gefürt. Und waintend vil gelerter lüt, das er verderben muost, wann er vast gelerter was denn der Huss. Er was worden maister in artibus zuo Prag, in der statt ze Lundus in Engeland, zuo Köln und zuo Erdfurt.“2

Ein Gelehrter, ein Ketzer? Ein stattlicher Mann mit einem großen schwarzen Bart der offenbar viel Eindruck auf seine Mitmenschen machte, so schildert Ulrich Hieronymus, dessen Tod durch die Hinrichtung des Johannes Hus im Rahmen der Konzilsgeschichte untergeordnet scheint, den Zeitgenossen aber offenbar ebenso viel bedeutete.

Wer war dieser Gelehrte? War er ein Kirchenreformer, der im Streit mit anderen Reformern, jenen des Konzils, den Kürzeren gezogen hatte3 oder war er nur ein Radikaler4?

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wer dieser Mann im Spiegel sowohl der Zeitgenossen, wie auch der Geschichtsschreibung gewesen ist und ob seine Verurteilung – die durch einen interessanten Prozess entstanden ist – möglicherweise wie bei Johannes Hus ein Justizmord5 war.

  1. Das Leben des Hieronymus von Prag.

1.1. Lebenslauf

Hieronymus von Prag, sein tschechischer Name lautet Jeromŷn Prasžský, wurde zwischen 1365 und 13806 in Prag geboren. Er galt als ein Schüler des etwa 10 Jahre älteren Johannes Hus7, als er in Prag studierte. 1398 reiste Hieronymus nach England8, wo er mit den Schriften des John Wycliff in Kontakt kam, knappe 17 Jahre nach dem Bauernaufstand, der neben seinen sozialen Ursachen auch die Entwicklung des Lollardentums beschleunigte. Anschließend verbrachte er einige Jahre in Jerusalem, dann in Europa. Seine Anwesenheit konnte unter anderem nachgewiesen werden für Paris, Köln, Oxford, Heidelberg und Wien9.

Diese umfangreiche Reisetätigkeit, die vielleicht auch Abenteuerlust gewesen sein mag, scheint vor dem Hintergrund eines zwar längst widerlegten10 statischen Mittelalters, das aber dennoch Grenze und Fremdheit11 kannte und engen Grenzen der Mobilität unterlag, zumindest beachtlich.

Schon die Zeitgenossen waren von der Gelehrsamkeit, sowie der Welt- und Redegewandheit des Hieronymus von Prag sichtlich beeindruckt. So beeindruckt, daß die „hohen Adelskreise“ – wie Brandmüller es formulierte12 – sich mit nachdrücklichen Protestschreiben gegen seine Hinrichtung an das Konzil wandten, was angesichts des Selbstverständnisses des Konzils als letztlich unfehlbare Instanz13 eine bemerkenswerte Tatsache ist.

Hieronymus hat nur wenig Schriften hinterlassen14, er galt hingegen als brillanter Rhetoriker und Prediger, dem wohl eine Schlüsselrolle in den Auseinander-setzungen an der Prager Universität, die im Kuttenberger Dekret 1409 gipfelten, zukam15.

Das Kuttenberger Dekret vom 18. Januar 140916 ordnete die Stimmenzahl der an der Universität in Prag vertretenen Nationes neu an: Hatten bis dahin alle vertretenen Nationes eine Stimme, so bekam die böhmische nun 3 Stimmen während die anderen zusammen lediglich eine Stimme erhielten. Dies sollte das Verhältnis zwischen der Mehrheit der böhmischen Studenten und der Minderheit der Auswärtigen korrigieren, entsprach allerdings nicht den Tatsachen. Wie der Historiker František Šmahel17 nachwies, war nur ein geringer Teil der Studenten tatsächlich böhmischen Ursprungs: „Not only was the answer itself a surprise, but so was its numerical expression. During the period under review, from the winter semestre of 1398 to the end of the winter semestre of 1409, only a fifth of the candidates (19.81 per cent) or the bachelor’s degree, and not quite a third (29,12 per cent) for the master’s degree belonged to the Bohemian nation.18

Dieser Durchschnitt wurde im Zeitraum von 1406-1409 noch einmal deutlich unterboten19. Aus Protest verließen eine Vielzahl von Studenten, vor allem aber ein Großteil des akademischen Personals die Universität und gingen nach Heidelberg, Krakau, Paris oder Bologna20.

Als nationalbewußter Tscheche21 konnte Hieronymus von Prag diese Entwicklung nur begrüßen, war die böhmischen Bevölkerung doch der Bevormundung durch die Deutschen und das Reich gründlich überdrüssig. Auf die Rolle des Magisters und die Auseinandersetzungen zwischen der tschechischen Nationalbewegung, dem Hussitismus und den deutschen Akademikern soll allerdings im Anschluß näher eingegangen werden.

Als Johannes Hus am 28. November 1414 verhaftet wurde – entgegen der Zusicherung des freien Geleits durch König Sigismund22 – reiste Hieronymus von Prag zum Konzil von Konstanz, um seinen Lehrer zu verteidigen. Er kam am 4. April 1415 in Konstanz an, erhielt jedoch keine Gelegenheit, vor dem Konzil zu sprechen23. Da er sich vom Konzil mißtrauisch beäugt, vielleicht sogar verfolgt fühlte, setzte er sich zunächst nach Überlingen ab um über Briefe mit dem Konzil Kontakt aufzunehmen24. Auch dieser Versuch scheiterte und Hieronymus wandte sich anschließend mit Briefen und Anschlägen an Kirchen an die Öffentlichkeit, bevor er fluchtartig versuchte, das Reich zu verlassen.

Auf dem Rückweg jedoch wurde er in Hirsau25 aufgegriffen und inhaftiert. Er blieb zwischen seiner Verhaftung vor dem 17. April 1415 bis zu seiner Auslieferung an das Konzil am 23. Mai 1415 Gefangener des Herzogs Johann von Bayern. In der folgenden Zeit bis zum 23. September 1415 setzte ihm das Konzil mit scharfen Verhören zu, um ihn zur Umkehr zu bewegen. Auch dürfte die Verbrennung des Johannes Hus am 6. Juli 1415 einen deutlichen Eindruck auf dessen Schüler gemacht haben26. Am 23. September widerrief Hieronymus von Prag ausführlich seine bisherigen Lehren27.

Dennoch blieb er weiterhin in Haft, da ihm der Widerruf nicht von allen Konzilsteilnehmern abgenommen wurde und die Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern und den Gegnern des Hieronymus nahmen zu.28

Am 24.2.1416 wurden Jean de la Rochetaillé und Nikolaus von Dinkelsbühl zu Untersuchungsrichtern bestellt, nachdem man den Vorgängern vorwarf, sie wären bestochen worden29. Am 27.4.1416 wurden Hieronymus eine Reihe theologischer und praktischer Anklagepunkte vorgelegt. Mehr als 110 Punkte umfasste die Liste und die Richter kamen zu dem Schluß, der Widerruf sei ein Trick gewesen und er müsse unter Folter erneut abschwören. Dem jedoch gab das Konzil nicht statt.30

Am 23.5.1416 durfte Hieronymus öffentlich Stellung nehmen, allerdings war er nicht bereit unter Eid auszusagen, dagegen hielt er, wohl im sicheren Wissen, daß er verloren war, seine vielbeachtete Verteidigungsrede am 26. Mai 1416 und widerrief seinen Widerruf.31

In der 21. Sessio am 30.5.1416 kam es schließlich es zum Urteil32, wobei sich Hieronymus noch einmal ein Wortgefecht mit Jacopo Balardi Arrigoni, dem Bischof von Lodi, lieferte. Noch am selben Tag wurde er verbrannt, wobei ihm nachgesagt wird, er habe die Ketzermütze aufgesetzt und gerufen: „Christus hat die Dornenkrone getragen!“

1.2. Die Universität von Prag und der Hussitismus – eine nationale Auseinandersetzung?

Dieser Ausspruch, ob wahr oder nicht, sagt eine Menge über darüber aus, welche Wirkung Hieronymus von Prag auf Zeitgenossen und Nachwelt gehabt haben muß, auch wenn Hieronymus „dem Blick der Historiker vieler Generationen entgangen ist“33.

Ein weiterer Aspekt seiner Persönlichkeit neben der oben bereits ausgeführten Reiselust, ist der Laientum, dem er, obwohl studierter Theologe, sein Leben lang folgte. Er empfing niemals die Weihe sondern konzentrierte sich eher auf die philosophischen Aspekte der Theologie34. Daraus leitete er seine praktische Kritik an der Kirche, besonders auch an der mangelhaften Bildung des Klerus ab – was Šmahel dahingehend umdeutet, daß man aus dem Laientum des Hieronymus von Prag einen gewissen Antiklerikalismus erkennen könne35, wenngleich diese Aussage ein wenig gewagt erscheint, da Hieronymus als geweihter Geistlicher wohl einfach nicht die Freiheiten in Reise, Wort und Schrift hätte haben können, die er doch offenbar als essentiell für sich verstand.

Diese Reiselust, dieses Interesse an der Welt mutet jedoch in gewisser Hinsicht seltsam an, betrachtet man seine stark nationalen Ausprägungen die ihn zu einem leidenschaftlichen Kämpfer für die böhmische Sache an der Prager Universität machten.

Hieronymus von Prag verknüpfte die wiclifistische Strömung und Reformationsbewegung eng mit der tschechischen Nationalbewegung36. Trotz der Tatsache, daß sein Aufenthalt in Prag von seinem Wirken an anderen Universitäten ständig unterbrochen wurde, kehrte er nach Prag zurück, also an der dortigen Universität die Auseinandersetzungen zwischen den Nationes37 auf dem Höhepunkt angelangt waren38. Die Verknüpfung der wicliff’schen Strömungen mit den nationalen Strömungen gelang ihm nicht zuletzt, weil er die Existenzangst der tschechischen Studenten besonders an der artistischen Fakultät durch die hohe Zahl nichttschechischer Studenten mit der dadurch auch entstehenden zahlenmäßigen Unterlegenheit der Anhänger der Lehren Wicliffs.39 Damit verbanden sich Reformbewegungen und Nationalbewegungen an der tschechischen Universität was sicherlich einer der Stützpfeiler der hussitischen Bewegung gewesen ist.

Zusammenfassend kann man die Auseinandersetzungen an der Universität von Prag sehr wohl als eine nationale Auseinandersetzung betrachten – doch erst mit Erscheinen und Wirken des Hieronymus von Prag, der dadurch auch Kontakte bis zum Hof des Königs knüpfte40, verband sich der Nationalismus der Tschechen mit den Reformbestrebungen durch Wicliff, Hus und letztlich auch Hieronymus.

  1. Die Reisen nach Konstanz

Lange bleibt Hieronymus jedoch nicht in Prag, wo es ihm gelungen war, sich eine Vielzahl von Feinden zu schaffen die allesamt nun in Europa verstreut waren aber begannen, gegen ihn zu wirken – ein Faktum, daß ihm in Konstanz letztendlich auch das Genick brechen sollte.

Die Auseinandersetzungen zwischen böhmischen und deutschen Studenten und Magistern an der Universität in Prag sowie die unter anderen durch Hieronymus erzeugte Verbindung zwischen nationaler, sozialer und reformistischer Bewegung in Böhmen beschäftigten das Konzil in Konstanz mit Sicherheit41 – keinesfalls konnte es sich der politischen Folgen der eigenen Politik in der Causa Fidei entziehen.

Als Hieronymus von Prag daher am 4. April 1415 in Konstanz erschien um Johannes Hus zu verteidigen tat er dies nicht nur um die Reformbewegung zu unterstützen sondern ebenso, um die Tschechen vor einem Kirchengericht zu verteidigen, das wegen der Gegnerschaft zu vielen Reformbestrebungen sich in Hieronymus Sicht letztendlich auch der Gegnerschaft gegenüber den Böhmen verdächtig machte.

Sein Handeln ist jedoch besonders für seine – meist lautstarke42 – Vorgehensweise bemerkenswert unspektakulär. Er versucht eine Audienz beim Konzil zu erwirken und scheitert nach mehreren Anläufen, woraufhin er sich aus Konstanz zunächst wieder zurückzieht.

Dieser Weg nach Konstanz hinein und wieder hinaus nach Überlingen wird sowohl von Brandmüller43, als auch von Šmahel44 als Versuch gedeutet, sich zwar kundzutun aber potentiellen Nachstellungen durch das Konzil zu entziehen. Šmahel nennt das sogar das „Wiener Manöver“45.

Tatsächlich scheint Hieronymus von Prag sich der potentiellen Gefahr durchaus bewußt gewesen zu sein, dennoch versucht er mit Hilfe von Anschlägen an Kirchen und Klöstern seine Verteidigungsschriften unter die Leute zu bringen, bevor er sich vollständig zur Flucht wandte.

Für Hieronymus schien klar gewesen zu sein, daß er für Hus nichts in Konstanz erreichen konnte und stattdessen den Kampf besser in Böhmen fortsetzen sollte – wobei nicht ganz klar ist ob er wirklich nach Böhmen reisen wollte. Brandmüller beschreibt, daß Hieronymus „die Heimreise“ antrat, dann aber in Hirsau aufgegriffen worden sei46. Ein Blick auf die Karte und die Strecke47 zeigt jedoch, daß sich Hieronymus zunächst einmal nach Norden Richtung Karlsruhe gewandt haben soll und ganz und gar nicht Richtung Böhmen wanderte. Wollte er die bayerischen Gebiete der Wittelsbacher umgehen?

Interessant ist hingegen, wenn man diese Darstellungen mit jeder des Ulrich von Richental vergleicht. Schon die Darstellung der ersten Ankunft des Hieronymus von Ulrich lässt wenig Zweifel an seiner Sicht vom Charakter des Hieronymus: „(152) Darnach uff mentag an dem hailgen tag ze ostran, do kam Jeronimus haimlich mit ainem schuoler gen Constanz, und wißt es nieman von manigfaltigkait des volks, und schluog ainen brief an: Er wissoti anders nit, dan daz maister Hanns Huss recht geleret und gepredigott hett. Doch so wärind im ettlich artikel zu gezogen von findschaft wegen. War sach, das er die hielt da vor künd nit schirmen. Und als bald er den brieff angeschlagen hett, do lüff er glich hinweg.48

Hieronymus habe also – ganz anders als es Brandmüller oder auch Šmahel beschreiben – heimlich einen Brief angeschlagen und sei sofort wieder davongelaufen. Interessanter Weise sei er bis zum Böhmerwald gekommen: „Und kam also an den Behemer wald und wolt da ruowen.“49, wo er sich dann in einem Gelehrtendisput verraten habe und nach Konstanz zurückgebracht worden sei50.

Rein aus der geographischen Orientierung heraus ergibt die Darstellung der Quelle mehr Sinn, als die späte Zusammenfassung Brandmüllers, der die Verhaftung noch dazu nicht mit einer Quelle belegt. Tatsächlich kann man hier davon ausgehen, daß er einen Tippfehler beging und in Wahrheit Hirschau in der Nähe von Sulzbach-Rosenberg meint, eine Tatsache, die auch durch eine Quelle gestützt ist51. Und in Anbetracht der von alles Quellen genannten Vorführung des Hieronymus vor den Herzog von Bayern in Sulzbach Sinn ergibt.

Letztlich ist der Weg der zweiten – und zweifellos unfreiwilligen – Reise des Hieronymus von Prag nach Konstanz somit vollständig rekonstruiert.

  1. Auf dem Konstanzer Konzil

    3.1 Die Darstellung des Prozesses gegen Hieronymus bei Poggius Florentinus und Ulrich von Riechenthal.

Blickt man nun auf die Prozesse gegen Hieronymus von Prag, so gibt es eine Reihe von Quellen dazu, aus denen für die folgende Betrachtung zwei erzählende Quellen ausgewählt werden: Die des Poggius Florentinus52 und jene von Ulrich von Riechental.

Die Darstellung in den offiziellen Quellen wie dem Urteil des Konzils geben nicht ausreichend Aufschluß über die Wirkung dieses Urteils auf die Zeitgenossen wohingegen die Darstellung des Urteils in den Chroniken oder eben den Sendbriefen des Poggius dies sehr wohl vermögen.

Poggius Florentinus Sendbrief wurde von Niclas von Weyl „aus dem Latein ins nachfolgende Deutsche gebracht“53, welche er für Graf Eberhart von Württemberg vor 1536 anfertigte. Poggius wiederum schrieb als Zeuge des Konzils an seinen Freund Leonardo Arentino54.

Poggius Florentinus (oder auch Poggio Braccolini) wurde 1380 in Terranuova Bracciolini geboren und gilt als einer der bedeutenden Humanisten der italienischen Renaissance. Während des Konstanzer Konzils war er als Sekretär beim Kardinal von Bari angestellt und benutze den Aufenthalt nördlich der Alpen vorwiegend dazu, antike Handschriften zu suchen, was ihm auch gelang. Bis zu seinem Tode 1459 veröffentlichte er eine Vielzahl humanistischer Schriften und Bearbeitungen antiker Quellen.55

Poggius bewunderte offensichtlich Hieronymus von Prag zum Einen für dessen große Gelehrsamkeit56, seinem guten Gedächtnis57 und seiner Redekunst58, andererseits aber auch für dessen Keckheit und Mut59.

Dem gegenüber zeichnet er ein eher düsteres Bild von seinen Anklägern. Sie unterbrechen Seine Rede oftmals mit großem Geschrei und Gemurmel60, versuchen den Angeklagten in Streitgespräche zu verwickeln um ihn vor den Augen des Konzils negativ erscheinen zu lassen61 und begehen letztendlich ein falsches Urteil wider einen „lobswürdig[en]“62 Mann aus „Haß und freventlicher Verachtung der andern“63.

Die hohe Redekunst, der Poggius einen ganzen Absatz widmet64, wird auch maßgeblich dafür verantwortlich sein wie sich die Menschen mit dem letztlichen Urteil auseinandersetzten: „Großes Leid war aller umstehenden Menschen, wo ein rechts Gemüt an sich genommen haben wollte“65.

Schließlich, bei der Vollstreckung des Urteils, habe Hieronymus darum gebeten, das Entzünden des Scheiterhaufens selbst zu sehen: „‚Gehe hierfür‘, sprach er, ‚und zünd mir das Feuer vornan unter Augen. Denn hätt ich das gefürchtet, so wär ich wohl an die Statt nit kommen, weil mir die Macht geben war, das zu fliehen.'“66

Im Gegensatz zu Poggius Florentinus hatte Ulrich von Richental wohl eher ein kaufmännisches Interesse am Konzil von Konstanz, war er doch im Gegensatz zu Poggius auch ein Einheimischer. Er ist um 1365 geboren und hatte niedere geistliche Weihen empfangen, allerdings kam seine Karriere durch den Tod Bischof Mangolds von Konstanz 1385 und dem darauffolgenden Schenk des Bistums auf die römische Linie im Schisma zum Erliegen, woraufhin er sich möglicherweise dem Beruf des Kaufmanns widmete67.

Seine Darstellungen der Urteile und Hinrichtungen von Hus und Hieronymus sind eher oberflächlicher Natur was mit der Natur einer Chronik zusammenhängt; Ulrich ging es eher um die Darstellung des gesamten Konzils während Poggius in seine Sendbriefen jene beiden als Ketzer angeklagten Persönlichkeiten herausgriff und umfassend darzustellen versuchte.

Ulrich von Richental schätze Hieronymus von Prag offensichtlich nicht besonders, was seiner Darstellung der ersten Ankunft des Hieronymus in Konstanz leicht zu entnehmen ist68. Entsprechend kurz ist auch seine Abhandlung über den Kampf vor Gericht, mit dem Hieronymus von Prag versuchte das Konzil von dem Wahrheitsgehalt seiner Lehren zu überzeugen. Hieronymus habe nach der Kunst eines Meisters aus England gepredigt69, also die Lehren Wycliffs verbreitet, weshalb man ihn der weltlichen Gerichtsbarkeit übergab.

Erstaunlich ist dabei die Passage der Verbrennung des Hieronymus: „Und lebt in dem für vast lenger dann der Huss und schrayt vast grülich, dann er was ain va[i]ßter, starker man mit ainem schwartzen diken und großen bart. Und do er verbrennet ward, do ward och die äsch und alles, so da waz, in den Rin gefürt.“70 Hieronymus soll also ein sehr feister Mann gewesen sein, ein Umstand der angesichts der Kritik sowohl von Wycliff und Hus, also auch von Hieronymus am Umgang der Kirchenprälaten mit den Reichtümern der Kirche sicherlich augenfällig ist. Zudem schreibt ihm Ulrich keineswegs ein fast schon edelmütiges, ja heldenhaftes Ende zu, im Gegenteil: Eher unrühmlich und grausam andauernd geht es mit Hieronymus zu Ende, nicht ein Wort von ihm wird hier überliefert sondern nur die Todesqualen.

In einem Punkte jedoch bleibt Ulrich mit seinem Urteil dem des Poggius bemerkenswert ähnlich: „Und waintend vil gelerter lüt, das er verderben muost, wann er vast gelerter was denn der Huss. Er was worden maister in artibus zuo Prag, in der statt ze Lundus in Engeland, zuo Köln und zuo Erdfurt.“71

3.2  Die Auswirkungen der Hinrichtung des Hieronymus von Prag

Es würde der Zeit und den Umständen des Konstanzer Konzils nicht gerecht, würde man eine sofortige Reaktion der hussitischen Bewegung nach dem Urteil des Konzils unterstellen. Natürlich war die hussitische Bewegung zunächst schockiert und alsbald willens, sich weiter auszubreiten. Beschirmt von der bömischen Königin und einem eher tatenlosen König Wenzel72 breitete sich die Lehre des Magisters Hus den Urteilen zum Trotz (oder vielleicht gerade wegen ihnen?) in Böhmen aus.

Die Hussiten, besonders der Prediger Jakobellus von Mies, benutzen jedoch die Hinrichtung des Hieronymus von Prag um die Massen gegen den etablierten katholischen Klerus zu mobilisieren.73 Darauf reagierte das Konzil und ersann eine Reihe von Gegenmaßnahmen, die Böhmen isolieren und letztlich eine katholische Koalition gegen die Hussiten und die hussitischen Adeligen schmieden sollte. Zwar kam es noch zu einer Reihe von thologischen Diskussionen und schriftlichen Auseinandersetzungen um Laienkelch und Kirchenreform, doch spätestens mit dem Prager Fenstersturz von 1419 brachen die Hussitenkriege aus, die mit einigen unruhigen Pausen74 bis 1434 dauern sollten und die luxemburgische Herrschaft über das Reich bedrohten.

Die Verurteilung von Hus und jene des Hieronymus verschärften die Lage für die Luxemburger massiv. Zwar bemühte sich Wenzel IV immer wieder um Ausgleich75, doch König Sigismund mußte bereits 1418 klar gewesen sein, daß eine friedliche Beilegung der Auseinandersetzungen nicht mehr möglich gewesen war76. Dennoch unterschätzte wohl auch er die massive Macht der böhmischen Bevölkerung, die sich „als Gottestreiter empfanden“77 und Techniken der modernsten Kriegsführung verwendeten.

Der letztliche Kompromiss der Basler bzw. Prager Kompaktaten78, der den böhmischen Adel stärkte, stärkte auch das tschechische Nationalbewußtsein; was mit der Hinrichtung von hus und Hieronymus begann wurde eine zunehmende politische, religiöse und gesellschaftliche Spaltung im Reich, was im Sinne des Reichsfriedens sicherlich kein Vorhaben König Sigismunds gewesen sein dürfte.

War die Hinrichtung des Hieronymus von Prag ein Justizmord?

Den Begriff „Justizmord“, den die böhmischen Adeligen verwendeten um die Vorgänge rund um Hus und Hieronymus anzuprangern79, ist ein sehr gewagter Ausdruck. Ein Justizmord ist die Verhängung der Todesstrafe durch entweder einen Justizirrtum oder aber durch eine Rechtsbeugung.

Fand durch das Konstanzer Konzil eine Rechtsbeugung statt? Mitnichten. Das Konzil von Konstanz verurteilte die Lehren von Wycliff und Hus als häretisch was automatisch auf jene ausgedehnt werden mußte, die sich zu Hus oder Wycliff bekannten80. Brandmüller hat jedoch vollkommen Recht damit, daß die Verurteilungen von Hus und Hieronymus hauptsächlich der politischen Lage geschuldet waren81 – und zwar sowohl der kirchenpolitischen als auch der weltlichen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Konzils gehörte die causa unionis, also die Wiederherstellung der Einigkeit der Kirche und die Abschaffung des Schismas. Eine sich abspaltende Bewegung wie sie sich in der Zeit des Konzils zuerst nur abzeichnete, ohne bereits soweit zu sein, stellte jedoch eine Gefahr für dieses Ziel dar – mithin das einzige Ziel von dem man behaupten kann, daß es das Konstanzer Konzil mit der Wahl Martins V. auch tatsächlich erreicht hatte. Die causa fidei, zu der auch die Frage des Umgang mit dem Hussitentum gehörte, sollte das Basler Konzil noch weiter beschäftigen.

Aus weltlicher Sicht war die Entwicklung der zunächst religiösen Laienkelch – Bewegung hin zu einer tschechischen Nationalbewegung sogar eine noch direktere Bedrohung für das Luxemburgische Königtum, fand diese Bewegung doch ausgerechnet in den Stammlanden des König statt. Sigismund hatte gar keine andere Wahl als Unabhängigkeitsbestrebungen, wie sie Teile der Hussitischen Bewegung im Laufe des Krieges formulierten, so rasch wie möglich zu unterbinden.

Beide, König und Konzil unterschätzten jedoch die Wirkung der Hinrichtungen der beiden Väter der Bewegung. Aus der Sicht beider jedoch mußte die Zerschlagung des Hussitentums letztendlich mit der Zerschlagung der Ideen beginnen und die Hinrichtung des als Redner geachteten „Propagandisten“82 Hieronymus von Prag war dazu sicherlich ein probates Mittel.

Wenn jedoch ein Gerichtsurteil zu politischen Zwecken mißbraucht wird – und das scheint zumindest das weitere Vorgehen nahezulegen – so könnte man in der Tat von einem Justizmord sprechen, zumindest aber ist Hieronymus von Prag als Opfer der politischen Umstände seiner Zeit einzuordnen.

Literatur:

  • Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. Zweite Abteilung, in: Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. München, 1875.
  • Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997.
  • Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010.
  • Bujnoch, Josef: Die Hussiten. Graz/Wien/Köln, 1988.
  • Erfen, Irene/Spieß, Karl-Heinz: Fremdheit und Reisen im Mittelalter. Stuttgart 1997.
  • Fehn, Klaus: Räume der Geschichte – Geschichte des Raumes. In: Siedlungsforschung 4 (1986), S. 255-263.
  • Franzen, August: Das Konzil der Einheit, in: Franzen/Müller (Hgg): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg/Basel/Wien 1964.
  • Hoensch, Jörg: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung. Stuttgart, 2000.
  • Miethke, Jürgen: Die Prozesse in Konstanz gegen Jan Hus und Hieronymus von Prag – ein Konflikt unter Krichenreformern? In: Šmahel, František (Hg): Häresie und vorzeitige Reformation im Spätmittelalter. München 1998, S. 147-167.
  • Moraw, Peter: Reisen im europäischen Spätmittelalter im Licht der neueren historischen Forschung. In: von Ertzdorff, Xenia / Neukirch, Dieter (Hgg): Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und der frühen Neuzeit, Amsterdam/Atlanta 1992.
  • Ohler, Norbert: Mittelalterliche Reisende vernetzen das Abendland in: Anshof, Claus (Hg): Reisen und Wallfahrten im Hohen Mittelalter. Göppingen 1999. S. 10-37.
  • Prietzel, Malte: Das heilige römische Reich im Spätmittelalter, Darmstadt, 2004.
  • Reichert, Folker: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnung im späten Mittelalter, Stuttgart 2001.
  • Schulz, Kurt: Deutsche Handwerker in Italien in: de Rachewiltz, Siegfried / Riedmann, Josef (Hgg): Kommunikation und Mobilität im Mittelalter. Begegnungen zwischen dem Süden und der Mitte Europas (11.-14. Jahrhundert). Sigmaringen 1995. S. 115-134.
  • Sieben, Josef: Traktate und Theorien zum Konzil. Vom Beginn des großen Schismas bis zum Vorabend der Reformation (1378-1521). Frankfurt am Main, 1983.
  • Šmahel, František: Jeroným Pražský, Prag 1966.
    auch:
    Šmahel, František: Leben und Werk des Magisters Hieronymus von Prag. Forschung ohne Probleme und Perspektiven? In: Historica (XIII), Prag 1966.
  • Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: History of Universities 4 (1984), S. 111-128.
    auch:
    Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: Šmahel, František: Die Prager Universität im Mittelalter. Gesammelte Aufsätze, Leiden/Boston 2007.
  • Šmahel, František: Die Prager Universität und der Hussitismus, in: Ders.: Die Prager Universität im Mittelalter. Leiden/Boston 2007. S. 172-195.

Quellen:

  • Bartoš, František Michálek / Spunar, Pavel (Hgg.):Soupispramenů k literární činnosti mistra Jana Husa a mistra Jeronýma Pražského [Inventar der Quellen zur literarischen Tätigkeit des Magisters Johannes Hus und des Magisters Hieronymus von Prag]. Catalogus fontium M. Iohannis Hus et M. Hieronymi Pragensis opera exhibentium, Prag 1965.
  • Das Kuttenberger Dekret: http://www.ceskaliteratura.cz/dok/dekret.htm (Zuletzt abgerufen am 3.10.2011)
  • Sententis qua condemnatus Hieronymus Pragensis, in: Jedin, Huberto: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Rom u.a. 1962, S. 409f.
  • Poggio Bracciolini , Gian Francesco: Todesgeschichte des Johannes Huss und des Hieronymus von Prag. Beide um ihres Glaubens willen verbrannt zu Konstanz am 6. Juli 1415 und am 30. März 1416. Konstanz, 1957

Internet:

1Zitiert nach Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010, S. 68.

2Buck, Chronik, S. 68.

3Siehe dazu den Aufsatz von Miethke, Jürgen: Die Prozesse in Konstanz gegen Jan Hus und Hieronymus von Prag – ein Konflikt unter Krichenreformern? In: Šmahel, František (Hg): Häresie und vorzeitige Reformation im Spätmittelalter. München 1998, S. 147-167.

4Siehe dazu den Kommentar von Franzen, August: Das Konzil der Einheit, in: Franzen/Müller (Hgg): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg/Basel/Wien 1964, S. 106.

5Was die gegen die Hinrichtung des Hieronymus von Prag protestierenden Adeligen in einem Protestschreiben behaupteten, siehe dazu Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997, S. 116.

6So schreibt František Šmahel: Die Geburt Hieronymus‘ sei 1365 (Jeroným Pražský, Prag 1966), Walter Brandmüller (Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II) setzt Hieronymus‘ Geburtsdatum „nach 1370“, Olaf Barth und Katrin Bock gehen in Ihrem Geschichtsbeitrag für Radio Tschechien (http://www.radio.cz/de/rubrik/geschichte/hieronymus-von-prag, zuletzt abgerufen am 15.08.2011) sogar noch einen Schritt weiter und setzten die Geburt „um 1380“ an. Ein genaues Datum scheint nicht überliefert zu sein.

7Wobei genau hier nun die Problematik mit dem Geburtsjahr des Hieronymus zum Tragen kommt. Wenn 1365 stimmen sollte wäre Hieronymus sogar 4 Jahre älter als der 1369 geborene Johannes Hus gewesen.

8Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997. S. 118.

9Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 118, auch Šmahel, S. 92.

10Die Vorstellung einer mehr oder weniger immobilen mittelalterlichen Gesellschaft ist schon lange widerlegt. Siehe hierzu: Schulz, Kurt: Deutsche Handwerker in Italien in: de Rachewiltz, Siegfried / Riedmann, Josef (Hgg): Kommunikation und Mobilität im Mittelalter. Begegnungen zwischen dem Süden und der Mitte Europas (11.-14. Jahrhundert). Sigmaringen 1995. S. 115-134, Fehn, Klaus: Räume der Geschichte – Geschichte des Raumes. In: Siedlungsforschung 4 (1986), S. 255-263, oder auch Moraw, Peter: Reisen im europäischen Spätmittelalter im Licht der neueren historischen Forschung. In: von Ertzdorff, Xenia / Neukirch, Dieter (Hgg): Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und der frühen Neuzeit, Amsterdam/Atlanta 1992. Hervorzuheben sind allerdings Ohler, Norbert: Mittelalterliche Reisende vernetzen das Abendland in: Anshof, Claus (Hg): Reisen und Wallfahrten im Hohen Mittelalter. Göppingen 1999. S. 10-37 und Reichert, Folker: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnung im späten Mittelalter, Stuttgart 2001.

11Siehe dazu Erfen, Irene/Spieß, Karl-Heinz: Fremdheit und Reisen im Mittelalter. Stuttgart 1997.

12Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

13Sieben, Josef: Traktate und Theorien zum Konzil. Vom Beginn des großen Schismas bis zum Vorabend der Reformation (1378-1521). Frankfurt am Main, 1983. S. 159.

14Eine ziemlich vollständige Sammlung der Schriften des Hieronymus findet man bei Bartoš, František Michálek / Spunar, Pavel (Hgg.):Soupispramenů k literární činnosti mistra Jana Husa a mistra Jeronýma Pražského [Inventar der Quellen zur literarischen Tätigkeit des Magisters Johannes Hus und des Magisters Hieronymus von Prag]. Catalogus fontium M. Iohannis Hus et M. Hieronymi Pragensis opera exhibentium, Prag 1965.

15Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

16Der genaue Wortlaut ist hier zu finden: http://www.ceskaliteratura.cz/dok/dekret.htm (Zuletzt abgerufen am 3.10.2011).

17Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: History of Universities 4 (1984), S. 111-128.

18Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: Šmahel, František: Die Prager Universität im Mittelalter. Gesammelte Aufsätze, Leiden/Boston 2007, S. 161.

19Šmahel, The Kuttenberg Decree, S. 161f.

20Šmahel, The Kuttenberg Decree, S. 165.

21Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119

22Die auch Ulrich von Richental erwähnt, was insofern bemerkenswert ist, weil somit deutlich wird, daß auch die Zeitgenossen diesen Vorgang als aktiven Rechtsbruch verstanden hatten.

23Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

24Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119f.

25Was Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119 behauptet, indes hege ich an dieser nicht belegten Darstellung meine Zweifel, wie ich unter Punkt 2 erläutere.

26Alle Vorgänge zitiert nach Brandmüller, S. 119ff.

27Den genauen Widerruf findet man bei Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 122f aufgeschlüsselt.

28Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 125.

29Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 126.

30Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 128f.

31Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 129-135.

32Nachzulesen im Dekret Sententis qua condemnatus Hieronymus Pragensis, in: Jedin, Huberto: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Rom u.a. 1962, S. 409f.

33Šmahel, František: Leben und Werk des Magisters Hieronymus von Prag. Forschung ohne Probleme und Perspektiven? In: Historica (XIII), Prag 1966, S. 82.

34Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 94.

35Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 96.

36Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 100

37Zu den Auseinandersetzungen siehe auch: Šmahel, František: Die Prager Universität und der Hussitismus, in: Ders.: Die Prager Universität im Mittelalter. Leiden/Boston 2007. S. 172-195, besonders S. 177ff.

38Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 105.

39Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 105f.

40Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 106.

41Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

42Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 108.

43Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

44Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 110.

45Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 110.

46Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

47http://g.co/maps/89ky2 (Zuletzt aufgerufen am 3.9.2011). Der Einfachheit halber kann diese Google-Karte recht anschaulich den Streckenverlauf zeigen und insbesondere die Tatsache, daß Hieronymus eine andere Richtung als nach Prag eingeschlagen haben muß, wenn Brandmüller recht hätte.

48Zitiert nach Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010, S. 62.

49Buck, Chronik, S. 62.

50Buck, Chronik, S. 63.

51Siehe dazu die Chronik des Laurentius von Březová in: Bujnoch, Josef: Die Hussiten. Graz/Wien/Köln, 1988, S. 42.

52die hier verwendete Übersetzung folgt Niclasens von Weyls Translationen oder Deütschungen, Augsburg 1536.

53Poggio Bracciolini , Gian Francesco: Todesgeschichte des Johannes Huss und des Hieronymus von Prag. Beide um ihres Glaubens willen verbrannt zu Konstanz am 6. Juli 1415 und am 30. März 1416. Konstanz, 1957, S. 129.

54Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130.

55Zu Poggio Braccolini siehe auch das Lexikon des Mittelalters, Band VII, Sp. 38 und das Biographisch-Bibliographische Kirchenlexikon, Band 7, Sp. 478ff.

56Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 140f.

57Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 141.

58Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130, S. 141 & und S. 143.

59Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130 und S. 141ff.

60Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 133 und S. 135.

61Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 135.

62Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 142.

63Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 143.

64Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 141.

65Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 139.

66Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 142.

67Zu Ulrich von Richental siehe das Verfasserlexikon. Deutsche Literatur des Mittelalters. Band 8, Sp. 55ff.

68Buck, Chronik, S. 62, sowie die Darstellung und Bewertung unter 2. in dieser Arbeit.

69Buck, Chronik, S. 67.

70Buck, Chronik, S. 68.

71Buck, Chronik, S. 68.

72Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 139.

73Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 139f.

74Von Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. Zweite Abteilung, in: Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. München, 1875, S. 1.

75Hoensch, Jörg: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung. Stuttgart, 2000, S. 266.

76Hoensch, Luxemburger, S. 266.

77Hoensch, Luxemburger, S. 267.

78Siehe hierzu die kurze Zusammenfassung von Prietzel, Malte: Das heilige römische Reich im Spätmittelalter, Darmstadt, 2004, S. 111.

79Siehe dazu Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

80Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137.

81Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137ff.

82So nennt ihn Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137.

Eine seltsam erscheinende Diskussion

Seit dem letzten Amoklauf beobachtet die deutsche Presse mit wachsender Irritation die Diskussion über eine potentielle Verschärfung des amerikanischen Waffenrechts. Diese Auseinandersetzung nimmt bisweilen groteske Formen an – aber worum geht es denn eigentlich da?

Für einen Mitteleuropäer ist es einigermaßen schwierig zu verstehen, warum die Amerikaner sich mit einer solchen Vehemenz um das Waffenrecht streiten. Das mag damit zusammenhängen, daß man in Europa im Großen und Ganzen nicht auf die Idee kommt, eine Waffe zur Selbstverteidigung zu benötigen. In Amerika braucht man das in Wirklichkeit auch nicht, aber dennoch reagieren einige Waffenfans… naja, hysterisch. Gucken Sie mal:


Schon seltsam, oder? Dieser Alex Jones redet sich in Minutenschnelle in Rage… und sein Diskussionspartner, der Moderator Piers Morgan antwortet ziemlich scharf darauf. Andere Diskussionen laufen da um einiges ziviler ab, aber dennoch geht es in den USA hier (ähnlich wie beim Thema Obamacare) ziemlich heftig zu.

Doch worum geht es denn? Das Recht aus Waffenbesitz ist im 2. Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung niedergelegt und hat nach den beiden Gerichtsurteilen des Supreme Court in den Fällen District of Columbia v. Heller und McDonald v. Chicago den Rang eines Grundrechtes bekommen. Das wiederum kann man nur verstehen, wenn man in die amerikanische Geschichte im Hinterkopf hat. Die hat nun einmal viel mit der Eroberung eines Landes (und einer ziemlich kontrovers zu diskutierenden Behandlung diverser Menschengruppen) zu tun.

Wenn die Regierung also wie geplant die Waffenverkäufe einschränken will muß das sorgfältig gemacht werden, sofern sie nicht die Verfassung ändern möchte. Und dafür wird sie niemals eine Mehrheit bekommen.

Auch hier gilt es wieder, die amerikanische Denkweise zu verstehen: Wer welche Waffe bekommt entschiedet nicht der Bund, sondern die einzelnen Bundesstaaten. Und da gibt es unterschiedlich starke Reglementierungen. Allerdings gibt es das Problem, daß bislang theoretisch jeder Amerikaner von einem anderen privat eine Waffe erwerben kann – und niemand registriert diese Waffen. Dabei gibt es eine theoretische Ausnahme: Den District of Columbia, der keinem Bundesstaat, sondern dem Bund – also dem Kongress – direkt unterstellt ist. Hier sind Waffen komplett verboten. Interessanter Weise stieg die Gewaltrate nach dem Beschluß, Waffen zu verbieten ziemlich dramatisch an, bis Washington auch zur “Mordhauptstadt” der USA wurde. Ein beliebtes Argument.

Wenn die Regierung nur die Verkaufsrechte für Waffen einschränkt wird es spannend – weil die NRA und ihre Sympathisanten sicherlich vor dem Obersten verfassungsgericht dagegen klagen werden. Vermutlich verhandelt deswegen die Regierung direkt mit der Lobby – ein Vorgang, bei dem es einem Demokraten eigentlich die Zehennägel aufrollen sollte.

Nun ist der ESM durch das Bundesverfassungsgericht legitimiert…

Mit dem ESM will die Europäische Union einen Vertrag zur Transferunion in Kraft setzen. Danach müssen die Menschen aller Staaten für Schulden jedes Mitgliedstaats aufkommen. Die Banken werden gerettet, die Bürger dagegen geschröpft. Die gewöhnlichen Menschen müssen für Banken und Reiche bezahlen und für deren Risiken aufkommen.

Das ist an sich schon eine Sauerei. Aber es soll noch viel schlimmer kommen. Der ESM (euphemistisch Europäischer Stabilitätsmechanismus genannt) soll von einem nicht demokratisch legitimierten Gremium mit quasi diktatorische Vollmachten geführt werden und nicht dem nationalstaatlichen Recht unterliegen. Die noch vorhandenen demokratischen und rechtsstaatlichen Restbestände sollen noch viel weiter ausgehöhlt werden.Wie Heribert Prantl in seinem Kommentar völlig richtig schreibt wird die Summe von 190 Mrd. Euro nicht wirklich gedeckelt. Das Urteil besagt, daß bis 190 Milliarden Euro der Bundestag nicht gefragt werden muß. Außerdem muß er unterrichtet werden, hurrah.

Nun kann das Bundesverfassungsgericht nicht über den ESM entscheiden, sondern es muß die Verfassung beschützen. Der ESM – und das ist die Sorge der Kläger, darunter die Linkspartei und die SPD – hebelt allerdings das Haushaltsrecht des Bundestages ein Stück weit aus. Wenn die vollen Gelder fällig werden kann es passieren, daß Deutschland ziemlich plötzlich eine Menge Geld zahlen muß, das der Bundestag und damit die Volksvertretung nicht im Mindesten abgesegnet haben. Einfach auf Befehl der Regierung Merkel. Prantl drückt das so aus: „Die nationale Demokratie hat, was Europa betrifft, keine Gestaltungskompetenz mehr, sondern nur noch Verweigerungskompetenz; sie kann, wenn sie sich sehr anstrengt, nein sagen zu EU-Großprojekten und Rettungsschirmen.“ (Quelle)

Letztendlich finde ich es nicht schlecht, wenn die parlamentarische Macht nach und nach auf Europa übergeht. Aber an ein Parlament bitteschön! Nicht an eine nicht gewählte Institution, die letztendlich von der Finanzmafia abhängig ist.

Ein kleiner Fehler ist mir nebenbei noch aufgefallen. Richter Voßkuhle soll gesagt haben: „Die Aufgabe des Gerichts ist es, die Verfassung zu schützen“. Das ist nicht so ganz richtig, wenn man Art. 146 ansieht: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Aber das hat ja schon Kohl verhindert.

Also doch…. das Wahlrecht ist ungültig.

Die Linkspartei hat es kaum überrascht, SPD und Grüne sowie der „Verein für mehr Demokratie e.V“ jubeln: Wie mich grad die Eilmeldung der Sueddeutschen in Kenntnis setzt, hat das Bundesverfassungsgericht das von Schwarz-Gelb in panischer Eile gegossene Wahlgesetz wieder kassiert. Nun wird es spannend, weil eigentlich ist nächstes jahr im September Bundestagswahl….

Worum geht es eigentlich? 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige Wahlrecht kassiert wegen der sogenannten „negativen Stimmgewichtung“. Das funktioniert so: Wegen der Mischung aus Personen- und Verhältniswahlrecht kann es passieren, daß eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr von den Stimmen her zustünden. Wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete erhält als Listenabgeordnete durch Zweitstimmen, gibt es Überhangmandate. Dank der Aufsplittung in Landeslisten ist das nun sogar wahrscheinlicher. Denn nun kann auch folgendes passieren:

Eine Partei erhält genauso viele Stimmen wie eine andere, aber mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Ländern. Gewinnt nun diese Partei, sagen wir, 100 Sitze im Bundestag, so werden diese zuerst mit den Direktmandaten besetzt, anschließend auf den jeweiligen landeslisten aufgefüllt. Sagen wir, der Partei ist es gelungen, in jedem der 16 Bundesländer 5 Direktmandate zu erringen (was 80 Sitze ausmacht), die übrigen Sitze werden entsprechend der Anteile an Zweitstimmen nun durch die Landeslisten aufgefüllt. Jetzt kommt aber der Clou: Wenn die Partei weniger Zweitstimmen erhalten hätte, so daß, sagen wir im Bundesland Bayern nur 4 Sitze auf der Landesliste zusammengekommen wären, aber die Gesamtzahl der Stimmen nicht einen (oder mehrere Sitze) gekostet hätte, wären es immer noch 100 Sitze und die Partei bekäme einen zusätzlichen Sitz auf einer anderen Landesliste. Sind aber 5 Direktmandate in Bayern auch durch, so entsteht hier ein Überhangmandat, weil direkt gewählte Abgeordnete immer in den Bundestag einziehen dürfen. Das bedeutet, daß weniger Zweitstimmen in Bayern einen zusätzlichen Sitz einbringen würden – und das nennt man „negatives Stimmgewicht“.
(Schön erklärt am Beispiel der SPD Bremen hat Martin Fehndrich das in Spektrum der Wissenschaft)

Das neue Urteil nun fordert den Bundestag auf, binnen eigentlich eines halben Jahres, besser noch etwas fixer, ein neues Wahlrecht auf die Beine zu stellen. Etwas fixer deswegen, weil es ein wenig kompliziert sein dürfte für die Parteien, ohne eine gültiges Verfahren ihre Kandidatenlisten und dergleichen aufzustellen – das geschieht mittlerweile mit gut einem Jahr Vorlauf. Ein Wahlkampf muß ja vorbereitet sein und wer eigentlich wo kandidiert muß auch legitim und demokratisch bestimmt werden.

Die Opposition freut sich, denn die Regierung braucht ihre Stimmen für die Änderung – das Wahlgesetz zu ändern erfordert in beiden Häusern eine 2/3-Mehrheit. Und da wird es nun spannend, was soll denn gemacht werden?

Ideen und Umsetzung
Bei etwa 600 Sitzen gibt es folgendes Problem: Wenn eine Partei 1/3 oder weniger Zweitstimmen kassiert ( also ca. 200 Sitze), aber mehr als 2/3 der Direktmandate (also 400 Sitze), was soll man da dann machen?

  1. Man wirft direkt gewählte Abgeordnete nach dem Losverfahren raus, weil die Zweitstimmen bei 600 Sitzen nur 200 erlauben. Voila, das Zweitstimmenverhältnis passt.
  2. Man lässt die gewählten Vertreter ins Parlament und lebtmit der Verschiebung der Prozente. So geht das im Augenblick, und das hat das BVG bereits kassiert…
  3. Man schafft Ausgleichsmandate und erhöht die Zahl der Sitze bis das Zweitstimmenverhältnis stimmt. Je mehr kleine Parteien ins Parlament kommen, desto wahrscheinlicher ist die Erhöhung der Mandate. Das Ergebnis sind die berühmten „Klappstuhlparlamentarier“, wie es sie mal in der Linksfraktion gegeben hat. Nebenbei vergrößert sich so das Parlament von derzeit knapp 600 auf eine ziemlich unüberschaubare (und zu bezahlende) Menge von Abgeordneten.
  4. Die letzte Idee wäre, man trennt Direktmandate und Listenplätze. Erststimme = 300 Direktkandidaten, Zweitstimme gleich 300 Listenplätze. Mehr als 600 Abgeordnete würde es so nicht geben. Aber: Das bevorzugt Parteien mit vielen Direktkandidaten (bei der letzten Wahl hätte es CDU/CSU und SPD in Relation zum Wahlergebnis bevorzugt, da sie grundsätzlich viel mehr Direktkandidaten durchbringen als die kleineren Parteien). Jede Partei, die weniger als 50% der Mandate über Direktmandate errungen hat verliert. Interessant ist das Problem Bayern, da die CSU nicht bundesweit, die CDU nicht in Bayern kandidiert und sich von daher bei der Verrechnung der Zweitstimmen plötzlich nicht mehr nützen, sondern gegenseitig schaden würden.
    Allerdings machen da die kleineren Parteien nicht mit: Die Linke hatte 16 Direktkandidaten von 76 Abgeordneten. Die Grünen haben nur einen einzigen Direktkandidaten durchgebracht, die FDP keinen einzigen. Diese Parteien hätten bei halbierten Listenplätzen effektiv nur noch die Hälfte der Abgeordneten.

Das Trennen von Listen- und Direktmandaten hat allerdings auch den Nachteil, daß sich das Zweitstimmenergebnis, also das der Verhältniswahl, nicht mehr vollständig im Parlament widerspiegelt, was gerade die Verfassungrichter noch einmal betont verlangt haben. in der gesamten Bundesrepublik gibt es 299 Wahlkreise für den Bundestag, die Kreise 213-257 (Also 45 Stück) liegen in Bayern. Nun würden also 45 bayerische Abgeordnete gestellt werden, schon stellt sich die Frage: sind das nun 22 direkte und 23 Listenkanditaten oder wie? Nächste Frage: Wenn die CSU hier alle Direktkandidaten holt (was realistisch ist), SPD und Grüne aber im Verhältnis drei Listenabgeordnete stellen – schont oder nützt die CSU dann der gemeinschaftlichen Fraktion mit der CDU? Ist die dann überhaupt zu halten?

Die Änderung des Wahlrechts wird – und das ist gewiß – wenn sie endlich verfassungskonform ist auch eine Menge Änderung in den politischen Verhältnissen im Land bedeuten. Aber das will ja nun kein Politiker, oder?

Von der Moral…

Eine Erzieherin arbeitet für die katholische Kirche. Nach 12 Jahren allerdings gestattet sie sich ihr Coming-Out und gesteht ihrem Arbeitgeber, daß sie lesbisch sei. Pikanter Weise befindet sie sich zu diesem Zeitpunkt – man liest es leicht verblüfft – im Mutterschutz. Dennoch kündigt ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis weil es sich dabei um eine „schwerwiegende Loyalitätspflichtverletzung im Sinne der kirchlichen Grundordnung“ handeln soll. Aha.

Wie die Sueddeutsche Zeitung berichtete, hat die junge, lesbische Dame wohl zumindest die erste Instanz gewonnen. Entschieden ist aber in Wahrheit noch gar nichts, denn die Kirche prüft, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt und vor allem ändert sich ja nichts an der Situation; Sobald sie aus dem Mutterschutz kommt wird sie von der Kirche entlassen. Sie könnte sicherheitshalber vielleicht noch eine Maultasche essen, aber vermutlich braucht sie das nicht. Auf der Homepage der Sueddeutschen findet sich der komplette gerichtliche Vorgang, den ich auch eigentlich unkommentiert lassen möchte.

Deutlich faszinierter bin ich zum Einen von der kirchlichen Doppelmoral, die sich hier wieder einmal offenbart: Einerseits betreibt die Kirche ein reges Verschleiern der sexuellen Neigungen und Vorlieben ihrer (geweihten) Bediensteten, bezahlt für die illegitimen Kinder und schaut bei homosexuellen Priestern weg, andererseits werden nicht geweihte Angestellte bei Bedarf entlassen. Ich kann mich gut an die ganzen Regeln erinnern, die mir eine Komilitonin, die das katholische Religionslehramt studierte, erläuterte. Sie mußte unter anderem zur Schutzbehauptung greifen, weder bei ihrem Freund, noch bei einem anderen, nicht verwandten Vertreter des anderen Geschechtes zu leben, also auch nicht in einer gemischten WG. Lustig, wenn sie eine Lesbe gewesen wäre…
Die katholische Sexualmoral ist in ihrer propagierten Art ein wenig altmodisch, in der praktizierten Art verlogen. Die Liebe wird als Machtinstrument verstanden und wohlweißlich reglementiert, der Fortpflanzungstrieb kann dem Gläubigen eigentlich nur unter kirchlicher Erlaubnis befriedigt werden ( = „Sakrament der Ehe“) mit den entsprechend bitteren Ergebnissen. Und das Verhalten der Kirche im Rahmen der systematischen sexuellen Ausbeutung von Kindern („Dienst am Hirten“) durch ihre Bischöfe, Pfarrer und Erzieher, da wollen wir lieber nicht von anfangen. Das meine ich mit verlogen.

Was mir aber zweitens viel mehr aufstößt, um nicht zu sagen, wirklich ankotzt ist die Tatsache, daß irgendeine Religionsgemeinschaft, völlig wurscht welche das ist, sich anmaßen kann, die Besetzung eines Arbeitsplatzes an einen persönlichen GLauben oder eine bestimmte Sexualpraktik zu knüpfen. Daß so etwas arbeitsrechtlich überhaupt möglich ist (Was der Richter ja schön lapidar mit  den Worten „Wer für die Kirche arbeitet, ist selber schuld.“ kommentiert.)
Regeln hat jeder Arbeitgeber. Manche verlangen einen gewissen Dress, ein bestimmtes Auftreten, keine Piercings oder extremen Frisuren, gewisse Fähigkeiten und Fertigkeiten werden immer vorausgesetzt. Das ist völlig normal. Aber wir sind schon beim Besetzen von Stellen nach Geschlecht oft am Rand der Diskriminierung weil es keinen Grund für eine Geschlechterspezifische Besetzung gibt: Weder sind Männer automatisch die besseren Chefs noch per se die schlechteren Kellner. Natürlich gibt es Männer, die bessere Chefs als Kellner sind aber das gilt auch umgekehrt.
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf mich aber nach meiner Religionszugehörigkeit befragen und mir Vorschriften über meine Partnerwahl im Schlafzimmer machen. Ich zitiere mal in Auszügen eine Stellenausschreibung der evangelischen Landeskirche:

„Stellenausschreibung des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
[…]
Ihr Profil:
[…]
– Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche (vorzugsweise der evangelischlutherischen)“

Was hat die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die eine bestimmte Weltanschauung pflegt, mit den Diensten und Fähigkeiten eines Archivars zu tun? Warum muß man religiös sein, um eine Hilfsarbeit für Historiker verrichten zu dürfen?

Religion ist Privatsache. Was wer glaubt interessiert mich nicht. Wenn einer meint, er müsse bei Vollmond um Mitternacht einen Ochsen melken so soll er es tun – er und der Ochse werden schon sehen was sie davon haben. Weder den Staat, noch meinen Arbeitgeber oder sonst jemanden geht mein persönlicher Glaube etwas an. Das ist eine Sache zwischen Gott (oder den Göttern) und mir. Eine Weltanschauung als Grundvoraussetzung für eine Arbeitsstelle…. man darf nur hoffen, daß andere nicht auf die Idee kommen, diesem Beispiel zu folgen. Das gab es schon mal – war der sogenannte „konservative Lösungsansatz der sozialen Frage“ in der Zeit des Kaiserreiches. Ein gewisser Herr Krupp baute Arbeitersiedlungen und Schulen und verlangte im Gegenzug von seinen Arbeitern, bei den Reichstagswahlen in seinem Sinne abzustimmen. Käme heute irgendwie auch nicht gut an in der Öffentlichkeit, oder? Aber die Kirche(n), die darf alles.

Nachträglicher Einwurf am Rande: Wo bleibt eigentlich eine Sarrazineske Auslassung des Islamophoben Mobs darüber, daß vermutlich auch islamische Einrichtungen streng auf die religiöse Orientierung ihrer Putzkräfte achten? Einfach, weil in Deutschland die Religionsfreiheit von manchen als Narrenfreiheit verstanden wird und man als „Kirche“ schlicht machen darf was man will?

Doktor (h.c.) des Exorzismus

Gestern wehte eine ganz besondere Mail in mein Postfach. Seit ich bei Groupon.de dabei bin habe ich schon allerlei lustige Deals entdeckt (Reisen zum angeblich 67% Rabatt, es sei denn man würde es direkt buchen und so Späßchen), aber der gestrige schoß den Vogel ab: Wir lagen kringelnd auf dem Boden.

Das ist ja soweit der übliche Quark: Man kauft einen Doktor h.c. bei der einzig und alleine deswegen existierenden Miami Life Development Church. Der ist nichts wert, sagen ich Ihnen gleich. Das hat nichts mit einem akademischen Grad zu tun, keine Chance.

Aber jetzt kommt es: Man kann sich aussuchen, für was man „Doktor“ sein möchte. Und das ist wirklich lustig:

Bei Doktortitel besteht die Wahl aus Doktortiteln aus folgenden Bereichen:

… Doctor…. Sie sind Doktor (h.c.) …
.. of Alternative Health … der Alternativmedizin
… of Alternative Therapy … der alternativen Therapie
… of Angel Therapy … der Engelstherapie
… of Apologetics … der Apologetik (also der Glaubensverteidigung)
… of Aromatherapy …der Aromatherapie
… of Astral Projection …der Astralen Projektion
… of Biblical Archaeology … der biblischen Archäologie
… of Biblical Counseling … der Bibelberatung
… of Biblical Studies … für biblische Studien
… of Christian Counseling … für christliche Beratung
… of Christian Counseling Psychology … für christlich-psychologische Beratung
… of Christian Education … für christliche Erziehung
… of Church Administration … der Kirchenadministration
… of Church Management … für Kirchenmanagement
… of Comparative Religion … für vergleichende Religion
… of Counseling … für Beratung
… of Divinity … der Göttlichkeit
… of Dowsing … für Wünschelrutengehen
… of Drug and Alcohol Counseling … für Alkohol- und Drogenberatung
… of Esoteric Psychology … der esoterischen Psychologie
… of Esoteric Psychotherapy … der esoterischen Psychotherapie
… of Esoteric Sciences … für esoterische Wissenschaften
… of Exorcisms …des Exorzismus
… of Feng Shui … des Feng Shui
… of Gospel Music … für Gospel
… of Healing Sciences … für Heilende Wissenschaften / Medizin
… of Holistic Nutrition … der ganzheitlichen Ernährung
… of Holistic Sciences … für ganzheitliche Wissenschaften
… of Homeopathy … der Homöopathie
… of Immortality … für Unsterblichkeit
… of Metaphysical Sciences … der Metaphysischen Wissenschaft
… of Metaphysics … der Metaphysik
… of Ministerial Education … der amtlichen Erziehung
… of Ministry des Priestertums
… of Motivation … der Motivation
… of Paranormal Psychology … der Paranormalen Psychologie
… of Parapsychology … der Parapsychologie
… of Pastoral Counseling … für kirchliche Beratung
… of Pastoral Hypnotherapy … für kirchliche Hypnosetherapie
… of Pastoral Psychology für kirchliche Psychologie
… of Pastoral Psychotherapy … für kirchliche Psychotherapie
… of Psychic Astrology … für übersinnliche Astrologie
… of Psychic Sciences … für übersinnliche Wissenschaften
… of Radionics … der Radionik
… of Religion … der Religion
… of Religious Counseling … für religiöse Beratung
… of Religious Economics … für religiöse Wirtschaftsführung
… of Religious Education … für religiöse Erziehung
… of Religious Humanities … für religiöse Geisteswissenschaften
… of Religious Science … für Religionswissenschaften
… of Sacred Theology … der heiligen Theologie
… of Spiritual Counseling … für spirituelle Beratung
… of Spiritual Healing .. der spirituellen Heilung
… of Transcendental Meditation … der Transzendentalen Meditation
… of Theocentric Communications .. für theozentrische Kommunikation
… of Theocentric Humanities für theozentrische Geisteswissenschaften
… of Theocentric Hypnotherapy … der theozentrischen Hypnosetherapie
… of Theocentric Liberal Arts .. der theozentrischen freien Künste
… of Theocentric Psychology … der theozentrischen Psychologie
… of Theocentric Sciences … der theozentrischen Wissenschaften
… of Transpersonal Communications .. für zwischenmenschliche Kommunikation
… of Transpersonal Psychology … für zwischenmenschliche Psychologie
… of Ufology … der Ufologie
… of Wellness Studies … der Wohlbefindensstudien

Ehrlich gesagt, ich suche noch so ein bißchen nach meinem Liebling. Doktor der Ufologie? Doktor für Exorzismus? Wie stellt man sich da vor? Als Dr. ufo (h.c.)? Als Dr. ex? Wer kauft so was?

Viele, stelle ich erstaunt fest. Den Screenshot oben habe ich gegen 12 Uhr gemacht – da waren es 3281 Käufer. Jetzt (29.3., 18:15 Uhr) sind es schon 3.860… Fast 4.000 mal 40 € für einen Zettel auf dem nichts wahres draufsteht. Man kann nur hoffen, daß die meisten das kaufen, weil sie es für einen Scherzartikel halten – einen guten Freund zum 1. April zum Doktor der ganzheitlichen Ernährung zu machen als subtiler Hinweis, daß er zu dick ist? Warum sowas kaufen?

Schön ist die Homepage dieser BetrügerLeute: Dreist schreiben sie

Letztlich liegt es auf der Hand, daß im akademischen Bereich nur die wissenschaftliche Leistung den Zugang zu akademischen Titeln verschaffen kann. Das unterscheidet ja gerade den akademischen Bereich vom „Ehrendoktor in Metaphysik“, dessen Tragen straffrei ist, weil es in der Öffentlichkeit kein schützenswertes Vertrauen in solche Titel gibt. Das ist im akademischen Bereich eben ganz anders.

Soso. Und was genau macht der brave Käufer dann wohl damit? Irgendwelchen einsamen Seelen das Leben erklären und dafür 120€/Stunde nehmen? Aber gewiss. Titelmühlen sind in Deutschland grundsätzlich verboten, aber mit dem kleinen Umweg über die USA und der Tatsache, daß sie es geschafft haben, dort als Kirche – ausgerechnet – anerkannt zu werden und wenn der Anwender sorgfältig alle Hinweise befolgt, dann kann er dabei straffrei ausgehen. Um Wikipedia zu zitieren:

Das Führen von Fantasie-Doktorgraden (z. B. Doctor of Metaphysics, Doctor of Motivation) der in den USA tatsächlich als Kirche anerkannten Universal Life Church ist in Deutschland ebenfalls strafbar, da es sich zwar nicht um akademische Grade handelt, aber um Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind.

(Quelle)

Ich frage mich grad, ob die 4.000 Hohlköpfe, die den Unsinn kaufen sich darüber mal Gedanken gemacht haben. Andererseits, so fürs Büro die Ehrendoktor“würde“ für Exorzisten? Das verjagt vielleicht die eine oder andere Nervensäge…. 🙂

Komisch, worüber so manches Medium nicht berichten mag….

Im journalistischen Alltag unserer Republik gab es ein Ereignis im abgelaufenen Jahr 2010, das einen gewissen kleinen Wirbel geschlagen hat: Die Hamburger Morgenpost, an sich ja ein völlig unwichtiges Presseerzeugnis, hatte in einem Artikel die Behauptung eines Anwalts aufgegriffen, der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sei in irgendeiner Form Beifahrer bei der ehemaligen Bischöfin Margot Käßmann gewesen, als diese ihre berühmteste Autofahrt machte. Dagegen hatte Schröder geklagt.

Verschiedene Medien berichteten darüber, aber eher am Rande und im Grunde auch nur ein bißchen. Größere Medien vermieden das Thema. Nun ist es nicht so, daß diese Sache auch nur den Hauch einer wichtigen Relevanz hat (Auch wenn das RTL Nachtjournal gern darüber berichtet, daß Präsident Obama ein Melonen-Zitronen-Eis mit Kirschsoße gegessen hat – jedem Publikum das Niveau, das es verdient!), selbst wenn die Welt in Ihrem Bericht die Sache gleich zu einem weiteren „Kampf Schröder contra Presse(freiheit)“ hochstilisiert:

Es ist nichts das erste Mal, dass Gerhard Schröder rechtlich gegen die Presse vorgeht. 2002 hatten Journalisten der Nachrichtenagentur ddp behauptet, der damals 57-Jährige habe durch das Nachfärben grauer Schläfen seinem jugendlich wirkenden Aussehen nachgeholfen.

Holger Kreymeier, der Fernsehkritiker verlinkte jedoch diesen Beitrag hier auf Facebook und ich fand ihn wichtig und interessant genug, um ihn ebenso hier zu verlinken und zu kommentieren. Zwar fand das Urteil schon am 13. August statt, aber der Kommentar ist erst kürzlich erfolgt.

Demnach ist es wohl so, daß eine Richtigstellung in der Presse nur noch nötig ist, wenn eine „erhebliche Ansehensminderung“ die Folge wäre – was im genannten Fall nicht so war.

Welche Folge hat das? Nun, der Behauptungsjournalismus hat wieder einen Sieg davongetragen. Solange man nur ein bißchen hier und da am Ruf kratzt kann man schreiben was man will – ich könnte hier also nicht behaupten, daß Seehofer homosexuell ist (da sprechen auch die ehelichen wie nichtehelichen Kinder dagegen), wohl aber, daß ich ihn schonmal mit Männern in händeschüttelnden berührenden Posen gesehen habe. Formuliere ich das richtig, dann hinterlasse ich einen Eindruck ohne was wirklich rufschädigendes gesagt zu haben. Machen das 140 andere Blogger und vielleicht drei Zeitungen entsteht ein dauerhafter Eindruck aus einem vagen Verdacht heraus – behauptet es dann mal jemand tatsächlich, so wundert sich keiner und auch die Behauptung ist nicht mehr „rufschädigend“ weil ja Allgemeingut.

Da gruselt es einen schon, insbesondere wenn man erlebt, wie die Medien mittlerweile arbeiten. Die Hektik, mit der Politik und Journalismus sich selbst lähmen und die Bereitwilligkeit, mit der die Medien unlauteres Zeug verbreiten und sich dem Kampagnenjournalismus unterordnen, um den Mächtigen zu gefallen und mit Boulevard, den sie zur Belohnung erhalten, die Auflage zu stabilisieren sorgt auch dafür, daß der Wert der Medien als „Vierte Macht im Staat“ gegen Null tendiert. Blickt man auf die Darstellung der Onlinemedien von FAZ über Sueddeutsche und Spiegel bis hin zur untersten Medienschublade von Az, Bild und Bunte, so fällt auf daß drei Dinge vorherrschen: Möglichst harsch formulierte Meinungsartikel, Boulevard der untersten Schublade und Sport ohne Ende. Seriöse Meldungen, möglicherweise gar etwas nachrecherchiertes? Fehlanzeige.

Dafür gibt es sicherlich eine Menge Gründe. Ein nicht unerheblicher Grund ist sicherlich das marktwirtschaftliche System – da die Nachfrage nach gehaltvollem weniger groß ist gewinnt halt die Zeitung, die mehr Unsinn schreibt. Der Käufer ärgert sich gern beim Lesen der Headline oder fühlt sich gern pornografisch angesprochen. Daraus kann man schließen, daß die freie Marktwirtschaft nicht das beste hervorbringt, nicht das intelligenteste oder wichtigste sondern das primitivste. Ist wie immer bei dieser Wirtschaftsform mit der rohen Natur zu vergleichen – der primitive einzellige Virus schlägt jeden Vielzeller auf die Dauer.

Ein weiterer Grund ist aber auch die Steuerung der Nachfrage – irgendwie vermisse ich bei marktwirtschaftlichen Theoretikern und vor allem Politikern den Hinweis darauf, daß Nachfrage ja nicht etwas ist was nur von alleine entsteht sondern etwas, was durch Dauerberieselung gesteuert wird. Warum sonst grinst an jeder Bushaltestelle ein halbnackter Mensch und verkauft damit von der Unterwäsche über Parfüms bis hin zur Klospülung alles? Warum wohl sonst bieten die Fernsehsender bis hin zu den staatlichen praktisch überall den selben Einheitsbrei?

Der Spiegel – in der Printausgabe diese Woche – brachte einen recht langen Artikel über den modernen und hektischen Alltag im Politikbetrieb und im Onlinejournalismus. Die Quintessenz war, daß unter anderem Denkler von der SZ-Online erklärte, daß es nur um einen schnellen Kommentar geht – eine Durchsicht von Artikeln, eine qualitative Erhebung des Inhalts ist vollkommen egal. Wichtig ist, um es mit dem Joker zu sagen, eine Botschaft unterzubringen und welche das ist, das vermitteln die hunderttausenden Agenturmeldungen die unkommentiert einfach in den Medien veröffentlicht werden.  Hauptsache, die Linie stimmt.

Im Gegenzug ist es erlaubt, Feinde und Gegner zu diskreditieren und das mit allen Mitteln die einem einfallen. Ob die CSU über „Dumme Grüne“ einen Spot bringt (Niks Blog berichtete) oder ob sich möglichst ahnungslose Vollidioten auf eine Lötzsch stürzen, wichtig ist der Tenor, die Gleichschaltung aller nur denkbaren Gedanken.

Vor diesem Hintergrund ist das erwähnte Urteil ein Alarmsignal. Es ist nicht entscheidend, was richtig und was falsch ist, sondern ob etwas falsch genug ist damit eine Gegendarstellung erzwungen wird.

Quo vadis, Pressefreiheit?