Wofür man sich als Deutscher schämen sollte

Der heutige Kommentar von Heribert Prantl brachte mir wieder einmal die Tatsache in Erinnerung, daß wir seit der Kohlregierung ein unglaublich schlechtes Asyl- und Flüchtlingsrecht haben, das jedweder Beschreibung einem zivilisierten Staat Hohn spottet.

Vor einiger Zeit machte eine Journalistin des rbb eine Reportage namens „Vier Wochen Asyl – ein Selbstversuch mit Rückkehrrecht“ bei dem sie vier Wochen lang als Asylbewerberin lebte und dabei lernte, wie diese Menschen eigentlich zu leben gezwungen werden in einem der reichsten Länder der Erde. Falls Sie die verpasst haben, gönnen Sie sich die halbe Stunde, die Doku ist wirklich gut.

Tatsächlich ist es so, daß in den 1990er Jahren die „bürgerliche“ Rechte den Medienzirkus mit einer „Das Boot ist voll“-Rhetorik beherrschte. Von einer „Asylantenschwemme“ war die Rede, die den Staat irgendwie aussaugen würde. Tatsächlich gab es in dieser Zeit eine größere Zahl von Flüchtlingen, was vor allem dem Zusammenbruch Jugoslawiens geschuldet war der in mehrere Kriege mündete, die der „Ehrenbürger Europas“ Helmut Kohl geflissentlich ignorierte, Völkermord hin oder her. Die Stimmung kumulierte letztendlich in den Anschlägen in Rostock-Lichtenhagen, bei dem eine Gruppe Neonazis unter johlendem Beifall der ansässigen Bevölkerung ein Asylbewerberheim niederbrannten und die Polizei sich nicht traute, einzugreifen.

Diesen großen Erfolg des Boulevards möchte sich selbiger natürlich nicht wegnehmen lassen weswegen immer wieder in kleinen Beiträgen Stimmung gemacht wird was dann auch prompt funktioniert. Damals allerdings hatten sich CDU/CSU und FdP etwas ganz besonderes einfallen lassen – und die SPD hat sich ebenfalls mit dieser Schande befleckt, weil sie dem auch noch im Bundesrat zustimmte: Die Abschaffung des deutschen Asylrechts.

Nach dem zweiten Weltkrieg und unter dem Eindruck der Verbrechen der Nationalsozialisten haben die Gründerväter der Bundesrepublik in die Formulierung der Grundrechte den Artikel 16a aufgenommen: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Die Bestimmungen der Grundrechte (Art. 1–19) und der sog. grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103 und Art. 104) sind allerdings, bis auf Artikel 1 und 20, veränderlich, sofern nicht ein Gericht feststellt, daß das Grundrecht auf Menschenwürde (Art. 1) durch ein Gesetz verändert wird und genau das hatten Kanzler Kohl und seine Handlanger in den anderen Parteien ausgenutzt, um das Asylrecht de facto abzuschaffen und es zu einem bürokratischen Monster aufzublähen, das letztendlich abschreckt und abschrecken soll.

Im Ursprung hatten die Väter der Verfassung nämlich vorgesehen, daß das Deutsche Volk als künftig friedlicher Teil der Völkergemeinschaft der Erde seine Kraft auch dazu benutzt, all jenen, denen Unrecht geschieht, Schutz angedeihen zu lassen, wenn man es darum bittet. Wer in seiner Heimat verfolgt wurde aufgrund seiner Hautfarbe, Religion und Weltanschauung, der sollte nach Deutschland fliehen können und von Deutschland beschützt werden, bis sich die Situation in seiner Heimat verbessert hat. Wir alle, wir Deutschen, wir sollten helfen, Unrecht zu verhindern oder es wenigstens abmildern indem wir jenen wenigstens ein Dach über dem Kopf anbieten.

Darauf kann man stolz sein, denn das ist ein klares Signal an die Welt gewesen, daß wir es künftig anders machen als früher.

Bis halt Helmut Kohl kam.

Die Politik stand dem in den 90ern plötzlich aufflammenden Rassismus ziemlich hilflos gegenüber und wußte nicht, wie sie das wirksam bekämpfen könnte und entschloß sich daher zur feigsten Art der Lösung: Dem Brand einfach die Grundlage zu entziehen. Anstatt ihn zu bekämpfen und sofort mit Aufklärungsmaßnahmen letztendlich das neorechte Denken zu zersetzen und halbwegs anständige Menschen aus denen zu machen, tauschte man lieber Opfer gegen Täter und zuckte mit den Schultern: Wenn Asylanten angegriffen werden sind sie schon selber schuld, hätten ja nicht kommen brauchen. Das nannte sich Asylkompromiß.

Die damaligen Parteivorsitzenden, Helmut Kohl (CDU), Otto Graf Lambsdorff (FDP), Björn Engholm (SPD) und Theo Waigel (CSU) tragen hierbei eine ebenso große Schuld an der Zerschlagung des Ausländerrechtes, wie die Ministerpräsidenten dieser Zeit und die Generalsekretäre. Es wäre wirklich an der Zeit, hier endlich einmal Veränderungen durchzusetzen und es stünde ganz besonders der SPD gut an, sich hier wieder auf die Grundbegriffe der Menschenwürde zu besinnen – und dem widerwärtigen Boulevard zu trotzen.

Nun ist der ESM durch das Bundesverfassungsgericht legitimiert…

Mit dem ESM will die Europäische Union einen Vertrag zur Transferunion in Kraft setzen. Danach müssen die Menschen aller Staaten für Schulden jedes Mitgliedstaats aufkommen. Die Banken werden gerettet, die Bürger dagegen geschröpft. Die gewöhnlichen Menschen müssen für Banken und Reiche bezahlen und für deren Risiken aufkommen.

Das ist an sich schon eine Sauerei. Aber es soll noch viel schlimmer kommen. Der ESM (euphemistisch Europäischer Stabilitätsmechanismus genannt) soll von einem nicht demokratisch legitimierten Gremium mit quasi diktatorische Vollmachten geführt werden und nicht dem nationalstaatlichen Recht unterliegen. Die noch vorhandenen demokratischen und rechtsstaatlichen Restbestände sollen noch viel weiter ausgehöhlt werden.Wie Heribert Prantl in seinem Kommentar völlig richtig schreibt wird die Summe von 190 Mrd. Euro nicht wirklich gedeckelt. Das Urteil besagt, daß bis 190 Milliarden Euro der Bundestag nicht gefragt werden muß. Außerdem muß er unterrichtet werden, hurrah.

Nun kann das Bundesverfassungsgericht nicht über den ESM entscheiden, sondern es muß die Verfassung beschützen. Der ESM – und das ist die Sorge der Kläger, darunter die Linkspartei und die SPD – hebelt allerdings das Haushaltsrecht des Bundestages ein Stück weit aus. Wenn die vollen Gelder fällig werden kann es passieren, daß Deutschland ziemlich plötzlich eine Menge Geld zahlen muß, das der Bundestag und damit die Volksvertretung nicht im Mindesten abgesegnet haben. Einfach auf Befehl der Regierung Merkel. Prantl drückt das so aus: „Die nationale Demokratie hat, was Europa betrifft, keine Gestaltungskompetenz mehr, sondern nur noch Verweigerungskompetenz; sie kann, wenn sie sich sehr anstrengt, nein sagen zu EU-Großprojekten und Rettungsschirmen.“ (Quelle)

Letztendlich finde ich es nicht schlecht, wenn die parlamentarische Macht nach und nach auf Europa übergeht. Aber an ein Parlament bitteschön! Nicht an eine nicht gewählte Institution, die letztendlich von der Finanzmafia abhängig ist.

Ein kleiner Fehler ist mir nebenbei noch aufgefallen. Richter Voßkuhle soll gesagt haben: „Die Aufgabe des Gerichts ist es, die Verfassung zu schützen“. Das ist nicht so ganz richtig, wenn man Art. 146 ansieht: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Aber das hat ja schon Kohl verhindert.

Also doch…. das Wahlrecht ist ungültig.

Die Linkspartei hat es kaum überrascht, SPD und Grüne sowie der „Verein für mehr Demokratie e.V“ jubeln: Wie mich grad die Eilmeldung der Sueddeutschen in Kenntnis setzt, hat das Bundesverfassungsgericht das von Schwarz-Gelb in panischer Eile gegossene Wahlgesetz wieder kassiert. Nun wird es spannend, weil eigentlich ist nächstes jahr im September Bundestagswahl….

Worum geht es eigentlich? 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige Wahlrecht kassiert wegen der sogenannten „negativen Stimmgewichtung“. Das funktioniert so: Wegen der Mischung aus Personen- und Verhältniswahlrecht kann es passieren, daß eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr von den Stimmen her zustünden. Wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete erhält als Listenabgeordnete durch Zweitstimmen, gibt es Überhangmandate. Dank der Aufsplittung in Landeslisten ist das nun sogar wahrscheinlicher. Denn nun kann auch folgendes passieren:

Eine Partei erhält genauso viele Stimmen wie eine andere, aber mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Ländern. Gewinnt nun diese Partei, sagen wir, 100 Sitze im Bundestag, so werden diese zuerst mit den Direktmandaten besetzt, anschließend auf den jeweiligen landeslisten aufgefüllt. Sagen wir, der Partei ist es gelungen, in jedem der 16 Bundesländer 5 Direktmandate zu erringen (was 80 Sitze ausmacht), die übrigen Sitze werden entsprechend der Anteile an Zweitstimmen nun durch die Landeslisten aufgefüllt. Jetzt kommt aber der Clou: Wenn die Partei weniger Zweitstimmen erhalten hätte, so daß, sagen wir im Bundesland Bayern nur 4 Sitze auf der Landesliste zusammengekommen wären, aber die Gesamtzahl der Stimmen nicht einen (oder mehrere Sitze) gekostet hätte, wären es immer noch 100 Sitze und die Partei bekäme einen zusätzlichen Sitz auf einer anderen Landesliste. Sind aber 5 Direktmandate in Bayern auch durch, so entsteht hier ein Überhangmandat, weil direkt gewählte Abgeordnete immer in den Bundestag einziehen dürfen. Das bedeutet, daß weniger Zweitstimmen in Bayern einen zusätzlichen Sitz einbringen würden – und das nennt man „negatives Stimmgewicht“.
(Schön erklärt am Beispiel der SPD Bremen hat Martin Fehndrich das in Spektrum der Wissenschaft)

Das neue Urteil nun fordert den Bundestag auf, binnen eigentlich eines halben Jahres, besser noch etwas fixer, ein neues Wahlrecht auf die Beine zu stellen. Etwas fixer deswegen, weil es ein wenig kompliziert sein dürfte für die Parteien, ohne eine gültiges Verfahren ihre Kandidatenlisten und dergleichen aufzustellen – das geschieht mittlerweile mit gut einem Jahr Vorlauf. Ein Wahlkampf muß ja vorbereitet sein und wer eigentlich wo kandidiert muß auch legitim und demokratisch bestimmt werden.

Die Opposition freut sich, denn die Regierung braucht ihre Stimmen für die Änderung – das Wahlgesetz zu ändern erfordert in beiden Häusern eine 2/3-Mehrheit. Und da wird es nun spannend, was soll denn gemacht werden?

Ideen und Umsetzung
Bei etwa 600 Sitzen gibt es folgendes Problem: Wenn eine Partei 1/3 oder weniger Zweitstimmen kassiert ( also ca. 200 Sitze), aber mehr als 2/3 der Direktmandate (also 400 Sitze), was soll man da dann machen?

  1. Man wirft direkt gewählte Abgeordnete nach dem Losverfahren raus, weil die Zweitstimmen bei 600 Sitzen nur 200 erlauben. Voila, das Zweitstimmenverhältnis passt.
  2. Man lässt die gewählten Vertreter ins Parlament und lebtmit der Verschiebung der Prozente. So geht das im Augenblick, und das hat das BVG bereits kassiert…
  3. Man schafft Ausgleichsmandate und erhöht die Zahl der Sitze bis das Zweitstimmenverhältnis stimmt. Je mehr kleine Parteien ins Parlament kommen, desto wahrscheinlicher ist die Erhöhung der Mandate. Das Ergebnis sind die berühmten „Klappstuhlparlamentarier“, wie es sie mal in der Linksfraktion gegeben hat. Nebenbei vergrößert sich so das Parlament von derzeit knapp 600 auf eine ziemlich unüberschaubare (und zu bezahlende) Menge von Abgeordneten.
  4. Die letzte Idee wäre, man trennt Direktmandate und Listenplätze. Erststimme = 300 Direktkandidaten, Zweitstimme gleich 300 Listenplätze. Mehr als 600 Abgeordnete würde es so nicht geben. Aber: Das bevorzugt Parteien mit vielen Direktkandidaten (bei der letzten Wahl hätte es CDU/CSU und SPD in Relation zum Wahlergebnis bevorzugt, da sie grundsätzlich viel mehr Direktkandidaten durchbringen als die kleineren Parteien). Jede Partei, die weniger als 50% der Mandate über Direktmandate errungen hat verliert. Interessant ist das Problem Bayern, da die CSU nicht bundesweit, die CDU nicht in Bayern kandidiert und sich von daher bei der Verrechnung der Zweitstimmen plötzlich nicht mehr nützen, sondern gegenseitig schaden würden.
    Allerdings machen da die kleineren Parteien nicht mit: Die Linke hatte 16 Direktkandidaten von 76 Abgeordneten. Die Grünen haben nur einen einzigen Direktkandidaten durchgebracht, die FDP keinen einzigen. Diese Parteien hätten bei halbierten Listenplätzen effektiv nur noch die Hälfte der Abgeordneten.

Das Trennen von Listen- und Direktmandaten hat allerdings auch den Nachteil, daß sich das Zweitstimmenergebnis, also das der Verhältniswahl, nicht mehr vollständig im Parlament widerspiegelt, was gerade die Verfassungrichter noch einmal betont verlangt haben. in der gesamten Bundesrepublik gibt es 299 Wahlkreise für den Bundestag, die Kreise 213-257 (Also 45 Stück) liegen in Bayern. Nun würden also 45 bayerische Abgeordnete gestellt werden, schon stellt sich die Frage: sind das nun 22 direkte und 23 Listenkanditaten oder wie? Nächste Frage: Wenn die CSU hier alle Direktkandidaten holt (was realistisch ist), SPD und Grüne aber im Verhältnis drei Listenabgeordnete stellen – schont oder nützt die CSU dann der gemeinschaftlichen Fraktion mit der CDU? Ist die dann überhaupt zu halten?

Die Änderung des Wahlrechts wird – und das ist gewiß – wenn sie endlich verfassungskonform ist auch eine Menge Änderung in den politischen Verhältnissen im Land bedeuten. Aber das will ja nun kein Politiker, oder?

Von einer überflüssigen Kampagne – gegen Schwarz-Gelb

Niemand mag diese Regierung. Sie selbst mag sich auch nicht mehr, die Traumhochzeit der Tigerentenkoalition ist längst dem Gefühl der vollkommenen Ehe im Sinne einer lateinischen Abkürzung verkommen. Schwarz-Gelb hat versagt, Merkel, Westerwelle und Rösler haben sich als genau die Nieten erwiesen, als die US-Amerikanische Diplomaten sie einschätzten. Das alles bestreitet niemand. Dennoch müssen sie im Amt bleiben – schon weil sie an anderer Stelle versagt haben.

Ob nun Torsten Denkler oder Stefan Braun, Peter Blechschmidt oder Susanne Höll bei der SZ, auch in anderen Medien findet sich der Beginn der Kampagne, alles schreibt, alle hassen diesen Regierungszustand. Allerdings vergessen bei der Forderung nach Neuwahlen die meisten ein paar wichtige Elemente

Zwei Gegenargumente gegen Neuwahlen, die fehlen:

1. Es gibt kein gültiges Wahlgesetz. Jede Wahl würde – zu Recht! – vom BVG gekippt werden weil das derzeitige Wahlrecht ungültig ist. Und das ist kein Zufall, daß die Regierung das bislang „Nicht zustande gebracht“ hat. Da steckt schon Kalkül dahinter. Ergebnis wäre daher, daß die Regierung „kommissarisch“ weitermachen würde. und dann?
2. Sobald die deutsche Regierung nicht mehr eine Finanzwirtschaftshörige ist wird als erstes die Bonität Deutschlands bei den Ratingagenturen zurückgestuft werden und man wird sich auf Deutschland einschießen. Der einfache Wähler wird – da ich annehme daß der Propagandaetat der FdP nicht sinken wird bloß weil sie nicht mehr im Bundestag sitzt – darauf hingewiesen daß die miese Lage ja logischerweise Schuld der „Linken“ im Lande sei, die eben von Wirtschaft nichts verstünden. Könne man ja auch sehen, weil es schlechter geht seit die regieren. Von daher wäre es den jetzigen Regierungsparteien zu gönnen, den drohenden Absturz auch zu verantworten und sich nicht wie 1998 aus der Verantwortung zu stehlen.