Eine richtige Entscheidung

Anette Shavan ist zurückgetreten. Das war eine richtige Entscheidung, alleine schon weil so weiterer Schaden vom Amt der Bundesbildungsministerin genommen wird. Der Schaden für die Union und die Kanzlerin allerdings bleiben.

Das zweite Merkel’sche Kabinett hat jetzt, abgesehen von ihr selbst, nur noch wenige Minister, die auf ihrem ursprünglichen Posten sitzen: Schäuble als Finanzminister, Leutheusser-Schnarrenberger als Justizministerin Aigner als Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Peter Ramsauer als Verkehrsminister und Niebel als Entwicklungshilfeminister. (Naja, und Pofalla als Kanzleramtsminister)

Zwar ist Westerwelle noch immer Außenminister, aber nicht mehr Vizekanzler. Ansonsten sind die Wechsel schon ziemlich massiv: Franz-Josef Jung trat im November 2009 zurück, damit Guttenberg nicht beschädigt wird. Ersetzt wurde der Arbeitsminister durch die bisherige Familienministerin Ursula von der Leyen, deren Nachfolge trat die Extremismusexpertin der Union, Kristina Schröder an. Im März 2011 mußte Guttenberg trotzdem zurücktreten, wegen einer Plagiatsaffäre. Dessen Nachfolge trat der bisherige Innenminister Thomas de Maziére an, der wiederum von Hans-Peter Friedrich beerbt wurde. Im Mai 2011 trat Rainer Brüderle als Wirtschaftsminister zurück (im Zuge von Westerwelles Sturz, der zwar die FdP nicht mehr nach außen vertreten sollte, wohl aber Deutschland) und wurde durch Philip Rösler ersetzt, der das Gesundheitsministerium an Daniel Bahr abgab. Rösler wurde bei der Gelegenheit auch Vizekanzler. Im Mai 2012 chasste Merkel ihren Umweltminister Röttgen, weil dieser die Landtagswahlen in NRW in den Sand gesetzt hatte, ihn ersetzte Peter Altmeier. Nun ist Anette Schavan zurückgetreten, wieder wegen einer Plagiatsaffäre. Sie wird ersetzt durch Johanna Wanka.

Nicht erwähnt habe ich hierbei die Vernichtung gleich zweier Bundespräsidenten, die sind natürlich auch keine Kabinettsmitglieder.

Die Zahl der Kabinettsumbildungen ist zwar nicht ohne Beispiel, aber schon deutlich. Die christliche Union mußte zwei ihrer Minister wegen mutmaßlichen wissenschaftlichen Betruges absägen, die FdP verspielte wegen ihrer menschenverachtenden Grundhaltung jedwedes Ansehen und fiel vor allem durch peinliche Personalpolitik auf. Das Kabinett Merkel steht letztendlich wie ein Haufen werteloser Gesellen da, der nur an Macht und Machterhalt interessiert ist. Dem Ruf des Politikers allgemein und den beteiligten Parteien im Besondern hat das schwer geschadet.

Was bleibt ist eine Regierung, die ihrer mittleren Silbe eindeutig die größte Bedeutung zumisst. Wird mehr als Zeit, sie abzulösen.

Ach ja… es geht bergab

Seit JJ Abrahms aus der Idee einer humanistischen Zukunftsvision sein Star Trek für coole Leute gemacht hat, wird man das Gefühl nicht los einem Symptom für die Abkehr von einem gewissen ideellen Rationalismus in den USA beizuwohnen.

Mag sein… nein, ziemlich sicher interpretiere ich in die Thematik zu viel hinein. Aber irgendwie beschleicht mich ein Gefühl von Unbehagen, seit ich mich dem zweiten Star Trek – Film (Passender Weise mit dem Untertitel „Into the Darkness“) irgendwie doch mal zugewandt habe um wenigsten den Trailer mal anzuschauen. Zugegeben, die Variante, die ich hier für den Blog ausgewählt habe ist ein bißchen lustiger, aber trotzdem:

Seit ich Star Trek für mich entdeckt hatte, ohne je ein wirklicher Trekkie zu werden, mochte ich die Grundidee, die hinter Gene Roddenberrys Vision stand. Die Grundidee ist die einer Gesellschaft die dank Überflußwirtschaft den Kapitalismus und das Geldsystem abgeschafft hat, keinen Hunger und keine Not mehr kennt so wie wir sie tagtäglich auf unserem Planeten erzeugen. In der Zukunftsvision von Roddenberry hungert niemand mehr, bloß weil irgendein geldgieriger Sack hinter seinem Schreibtisch nach mehr Profit giert. Es wird auch niemand mehr für minderwertig gehalten, nur weil er das falsche Geschlecht oder die falsche Hautfarbe hat. Stattdessen gehen die Menschen ihrer Berufung nach und für manche ist dies die Erforschung des Weltalls. Deren Geschichten erzählt Roddenberry.

Nach seinem Tod 1991 bekam die in ihrer Botschaft ziemlich direkte Vorzeigeserie „The next Generation“ eine kleine Wendung: Das Universum wurde einen Hauch kaputter, die Serie actionreicher. Das Grundkonzept des humanistischen Diskurses ethischer Probleme vor dem Hintergrund fremder Welten blieb aber bestehen. Manche dieser Diskurse haben jetzt nicht nur so einen wie mich, sondern sogar Rechtsphilosophen beschäftigt.

Die kurz darauf gestartetet Serie „Deep Space Nine“, die nun nicht mehr die Erforschung des Weltalls, sondern ein Babylon 5 für Star Trek wurde, setzte den Fokus mehr auf dieses schon ein bißchen veränderte Universum. Es gab plötzlich eine größere Zahl von Gefechten und Schlachten zu beobachten, zum Teil wie in „Der Weg des Kriegers“ seltsam nüchtern inszeniert (Kein Vergleich mit der Babylon-5 Folge „Die Strafaktion„, die den Abwehrkampf wesentlich dramatischer, aber auch pathetischer inszeniert), und die Handlung dreht sich letztendlich um drei größere Auseinandersetzungen zwischen der Föderation, den Cardassianern, den Klingonen und dem Dominion.

Schon das ursprüngliche Setting ist irgendwie merkwürdig und bringt mich letztendlich auf das Thema, zu dem ich eigentlich kommen wollte: Deep Space Nine ist eine Raumstation im bajoranischen Sektor. Die Bajoraner waren bis vor kurzem von den Cardassianern besetzt und brutal unterdrückt worden und sind insgesamt eine extrem religiöse Gesellschaft. Sisko, der Föderationscommander von DS9, wird von ihnen für den „Abgesandten“ gehalten und nimmt letztendlich – auch bedingt durch das Serienfinale, wo er quasi zum Himmel fährt (also im Wurmloch verschwindet) eine sehr wichtige Position ein.

Babylon 5 bot das ziemlich genauso an, Sheridan stirbt nach 20 Jahren und fährt auch in die Unendlichkeit (in dem Fall von den Allerersten geholt), allerdings kokettierte J. Michael Straczynski mit der Thematik in einer wunderbaren „Rückschau“-Folge am Ende der vierten Staffel. Aber auch hier wurden religiöse Motive (hier sind es die Mimbari und das Erscheinen der „Allerersten“ Völker, sowie „des Allerersten“ Lorien – ja, die Anspielung auf Lórien ist Absicht!) verarbeitet.

Der große Erfolg der Neuauflage der Serie „Battlestar Galactica“ hat auch so eine seltsame religiöse Nummer. Ich mag die Serie sehr gern, aber spätestens ab der Dritten Staffel bricht die irgendwie ab und es geht hier nur noch um das Erfüllen eines wie auch immer gearteten Schicksals. Am Ende finden die Menschen und die organischen Zylonen die Erde wieder und besiedeln sie gemeinsam – zusammen mit den Urmenschen bilden sie die genetische Basis der heutigen Menschheit. Mal abgesehen von der „Das Leben kommt aus dem All“ – Motivation durchzieht die ganze Serie eine quasimythische Stimmung: Da stehen Leute von den Toten wieder auf und Träume weisen den Weg.

Die neueren Star Trek Filme springen nun ebenfalls auf diesen Zug auf und sind ebenfalls sehr von dem Thema „Bestimmung“ gefesselt. War das bei Star Wars noch eher eine amüsante Randerscheinung, die zu dem leicht märchenhaften und sehr an Fantasy erinnernden Setting passte (nebenbei wird JJ Arbahms auch da künftig Regie führen), so wird Star Trek nun auch lauter, von zukunftsweisenden Schlachten und Bestimmungen einzelner Helden geprägt. Das daran gruselige ist, daß dadurch die Maxime von Vernunft und Logik (passender Weise hat Abrams ja das Logikervolk der Vulkanier schon aus der Gleichung gestrichen) durch religiöse Motive ersetzt werden, die – man sieht es ja an Erfolg und Zuschauerzahlen – offenbar mehr in die Zeit passen und das Publikum eher ansprechen.

Das wiederum lässt einen doch darüber nachdenken, was eigentlich dieses 21. Jahrhundert für eines werden soll. Überall brechen die religiösen Fanatiker aus den Löchern aus, in die sie Aufklärung und Rationalismus mal eingesperrt hatten. Egal welcher Couleur, manche freuen sich sogar schon darauf, gegeneinander den totalen Krieg, das Armageddon zu führen. Im Namen der Verteidigung christlicher Werte wird neuerdings der Jude als Zeuge bestellt um den Muslim abzuwehren und die Kirchen beklagen, systematisch angegriffen zu werden. Mit ein wenig Verspätung kämpfen sie nun mit aller Kraft um ihren Machterhalt.

Dabei verursachen sie dieselbe ideologische Verblendung gleich mit: Ganze Religionsgemeinschaften werden in die weltpolitische Sippenhaft genommen und es scheint einem Kölner Kardinal kein Problem zu bereiten, daß „Muslim“ und „Islamist“ beim weniger intellektuellen Teil der Bevölkerung als Synonym verstanden wird. Das wäre so, als würde man alle Christen für Guantanamo Bay in Sippenhaft nehmen.

Daß das 21. Jahrhundert wieder zunehmend religiös wird – vielleicht als Antwort auf die von uns geschaffene, kompliziertere Welt – stimmt nachdenklich. Vielleicht behalten Gene Roddenberry und Michael J Straczynski ja recht: Beide haben in ihren Welten einen Dritten Weltkrieg im 21 Jahrhundert prognostiziert. In Star Trek war es ein Krieg, der durch eugenische Experimente an Menschen erzeugt worden war (und in den USA ist Eugenik in gewisser Hinsicht längst wieder Realität – auch ein Ergebnis Neoliberalen Denkens), im Babylon.5 Universum ist es ein Ressourcenkonflikt. Vielleicht aber schaffen wir es ja doch, uns ganz mittelalterlich wegen des Namens der Rose die Köpfe einzuschlagen.

Ich mag auch mal….

Verschwörungstheorien machen ja Spaß. Jetzt darf ich mal. Ein nicht ganz bierernster Beitrag.

Es ist Dienstag Abend und ein wenig verwundert nach einem recht fiesen Arbeitstag reibe ich mir die Augen und frage mich, ob ich eigentlich heute schon Nachrichten gehört habe. Ich kann mich nicht entsinnen, irgendein Fettnäpfchen von Peer Steinbrück in den letzten Tagen durch die Medien geistern zu sehen. Nichtmal erwähnt hatten sie eines.

Habe ich wirklich Nachrichten gehört, gelesen und gesehen? Hm… Doch, halt, klar, Antenne Bayern hat  ja halbstündig jubiliert, daß Bayern nun gegen den Ländferfinanzausgleich klagt. und dabei immer Söder zitiert, damit beim Hörer der Eindruck hängen bleibt, daß letztlich Söder gegen Wowereit klagt. Auch Radio Gong macht das so. Naja, gut. Aber sonst?

Oh, ja richtig: Die Bundesregierung profiliert sich mit einer möglichen Absage an die Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21. Die gute Union, immer auf der Höhe der Zeit.

Aber ich habe gar nichts mehr davon gelesen, daß er Politiker für unterbezahlt halte. Dabei sagen doch alle, daß er das gesagt habe. In der FAS. Bestimmt. Und nach „zu wenig“ kam bestimmt ein Punkt. Achso, nein. Na, was soll’s. Aber er hat ja unheimliche Nebeneinkünfte gehabt. und die sogar offengelegt. Und die anderen nicht! Naja, auch nicht erwähnenswert mehr.

Alles diese Geschichten. Warum lese ich gar nichts mehr davon? Achso, richtig, letzte Woche hatten wir den Eierlikör und den Besuch beim „unvorbereiteten Bürger“, der zufällig halt eine Genossin war. Stimmt. Das war aber letzte Woche.

Was war denn diese? Komm, da muß doch was sein…. au ja, ich habs: Den Peerblock. Gleich zweimal, also am 4.2. und am 5.2. ereifert sich die Sueddeutsche über den Peerblog und die Tatsache, daß da eine Presseagentur finanziert von fünf Unternehmern (wichtig: Sind ominöse Unternehmer) einen steinbrückfreundlichen (und wer ihn sich anguckt erkennt: auch eher peinlichen bis jämmerlichen Jubel-)Blog betreibt.

Puh, nagottseidank. Eine Woche ohne einen Steinbrückskandal, und ich wäre ausgewandert. Doch halt, lesen wir den Blog mal genauer.

Betrieben wird die ganze Geschichte von einer Agentur namens „steinkuehler-com“, die auch einen Großteil der Autoren stellen. Die Artikel reichen von den üblichen „Der Gegner ist schlecht“ bis hin zu den „Der Kandidat ist toll“ Artikeln aus der ersten Klassse der Journalistenschule. Okay. Ich habe nichts dagegen.
Finanziert wird die Geschichte von fünf Unternehmern (die offenbar nicht die SPD, sondern Peer Steinbrück unterstützen wollen, was zumindest für die Nachdenkseiten sicherlich Munition liefern wird), die nicht genannt werden wollen. Treffer, versenkt. Eine neue schöne Peer-Steinbrück-und-die-Reichen Geschichte, die Presse wird jubeln für dieses Geschenk.
Da stellt man sich doch die Frage, ob dieser hochintelligente Herr Steinbrück eigentlich wirklich eine so durchweg beschissene PR-Beratung hat. Wer bezahlt ihm eigentlich diese Berater? Die CDU?

Noch viel mehr frage ich mich aber, ob da nicht ein paar qualifizierte PR-Fritzen auf die Idee gekommen sind, ein paar Freunden und alten Spendern von CDU und FdP den Tipp zu geben, den Gegner dadurch zu bekämpfen, indem man der Presse neue Munition zuspielt. Eigentlich ein geniales Konzept.

Naja, ist ja nur eine Verschwörungstheorie. Diesmal aber meine. Ganz bestimmt.


Hm, mal im Ernst: Die Idee, eine Variante der amerikanischen PACs im deutschen Wahlkampf zu benutzen gefällt mir überhaupt nicht. Schon bei den Parteispenden läuft es alles andere als transparent ab, aber da jetzt noch mit dieser dubiosen Spendenvariante anzufangen halte ich für gefährlich.

Mal den Ball schön flach halten….

Ohweh und Ach, ein Wettskandal erschüttert die Fußballwelt. Dieser, in Zeiten von Massendoping und sonstigen unsauberen Vorgängen in der Sportwelt eigentlich eher als Randnotiz gedachter Infotainement-Inhalt spiegelt sich in der Tagespresse wider.

Also ehrlich gesagt, bislang bin ich eher mäßig überrascht oder aufgeschreckt. Angenommen, in Deutschland seien wirklich 70 Spiele manipuliert gewesen und dabei seien ernsthaft 2 Millionen Euro Schmiergeld an Schiedrichter, Spieler und so weiter geflossen, dann sind das pro Spiel doch nur ein paar tausend Euro. Angesichts der Gehaltsklassen unserer Sportfunktionäre und Spieler eher lächerliche bis absurd geringe Summen.

Schon die Idee, für 8 Millionen Euro Gewinn 70 Spiele manipulieren zu müssen lässt nicht gerade auf ein gigantisches Verbrechersyndikat schließen, sondern eher auf Kleinkriminelle. Die wären mit Banküberfällen oder Versicherungsbetrug sicherlich erfolgreicher gewesen.

Auch wenn es weltweit mehr als 380 Spieler und Funktionäre sein sollen – irgendwie hätte ich von asiatischen Verbrechersyndikaten, noch dazu mit russischer Beteiligung da mehr erwartet. Nun gut, es ging hierbei wohl eher in Ausnahmefällen um hochdotierte Spiele wie jene in der Champions League oder einige Qualifikationsspiele für EM und WM.

Naja,. immerhin, die Kriminellen manipulieren jetzt Spiele, statt Drogen zu verkaufen. Ist doch auch irgendwie eine gute Nachricht.

Von den aktuellen Debatten

Nein, ich wollte es nicht. Weder bei der Sexismus-Debatte, noch bei der Debatte um die Änderungen in den Texten der Bücher von Otfried Preußler wollte ich mich ernsthaft zu Wort melden, zum Einen weil man als Mann bei der ersten Debatte ohnehin nur verlieren kann und zum Anderen, weil ich das Faß mit den „Gutmenschen-Debatten“ sowas von überhaupt nicht leiden kann, weil es gleich wieder dazu benutzt wird eine vermeintlich „linke Zwangsgesellschaft“ zu konstituieren. Und das geht mir als rational denkendem Menschen einfach auf die Nerven.

Warum ich es nun doch tue hat ein wenig damit zu tun, daß ich heute morgen sehr interessiert der Debatte im Deutschlandfunk gelauscht habe, die bis 11.30 Uhr lief. Diskutiert haben hier mit den Hörern in der Sendung „Journal am Vormittag“ unter dem Titel „Vom Umgang zwischen Männern und Frauen – Ist die Debatte über Sexismus überflüssig?“ die Journalistin Katja Kullmann, die ehemalige Chefredakteurin der TAZ Bascha Mika und Michael Rutz, dem ehemaligen Leiter des Rheinischen Merkurs. Alleine die Auswahl machte das Gespräch interessant, Mika, die eher links und feministisch orientiert ist in Kombination mit dem Konservativen Rutz versprach eine interessante Kontroverse. Vor allem verrät aber auch die Sendung eine Menge über den Umgang miteinander und den Mangel an Respekt, den beide alleine dadurch deutlich machten, daß sie sich selten ausreden ließen.

Ich finde es gut, daß diese Sexismus-Debatte endlich angestoßen wurde und noch mehr, daß unter dem Hashtag #aufschrei sich Frauen auch endlich mal öffentlich dazu äußern. Veränderungen können nur erreicht werden, wenn auch ein Problembewußtsein erzeugt wird. Viele der Beiträge sind wertvoll, auch weil ein zum Teil recht seltsam anmutender Umgang mit dem Thema wiederum thematisiert wird wie beispielsweise der Beitrag des Focus zu dem Thema.

Relativ selten wird erstaunlicher Weise darauf eingegangen, warum Frau Himmelreich eigentlich ein Jahr auf die Veröffentlichung gewartet hat – und warum sie das ausgerechnet im Stern veröffentlicht hat. Der Stern als „Tittenblatt für diejenigen, die sich genieren, einen Playboy zu erwerben“, fiel schon öfter mit sehr … naja, sagen wir mal mit Titelbildern auf, die jetzt die Frau eher in Richtung Sexobjekt darstellen. (Beispiele hier, hier, hier, hier und hier, wobei der Stern da jetzt nun nicht alleine dasteht) Als freministische Frontkämpferin würde ich da nun nicht grad veröffentlichen wollen. (Andererseits: Alice Schwarzer schrieb für Bild…)

Was mich an der Diskussion ein wenig stört ist zum Einen die relativ schnell ins Extreme rangierende Meinungsäußerung – das reicht von denen, die künftig keine Komplimente mehr machen wollen auf der einen, bis zu denen, die jedes Kompliment gleich für eine sexuelle Belästigung halten auf der anderen Seite – und der Mangel an relativ gemäßigten, aber nachdenklichen Stimmen. Eine davon wäre der – bescheuert betitelte, inhaltlich aber recht gelungene – Beitrag von Claudius Seidl in der FAZ. Auch die Debatte im Deutschlandfunk war geprägt von gleich wieder ins Extreme neigenden Ansichten – oder, und das ist das, was mich so ein bißchen nervt, der Unterstellungen von extremen Ansichten, bevor der jeweilige Gesprächspartner (egal welchen Geschlechts) seine Ansicht überhaupt artikuliert hatte.

Wenigstens eines drang bei der Gelegenheit ein wenig durch: Das das eigentlich schlimmste Problem des alltäglichen Sexismus die Tatsache ist, daß Frauen für die gleiche Arbeit ein viertel weniger bezahlt bekommen. Das halte ich für ein deutliches und echtes Problem und nicht die Frage, ob man Goethes Faust künftig „Faust_in“ schreiben muß, damit auch keiner beleidigt ist.

In dem Zusammenhang stoße ich mich ehrlich gesagt auch an der Debatte um die „Modernisierung“ oder Anpassung von Ottfried Preußlers Werken. Der Thienemann-Verlag hatte einige Stellen insbesondere in der „kleinen Hexe“ verändert, konkret hängte sich die Debatte an zwei Begriffen auf: Das eine war der Begriff „Neger(lein)“, das andere das Verb „durchwichsen“.
Beide Fälle haben eine unterschiedliche Bedeutung. Der letztere Fall ist die Anpassung an den heutigen Sprachgebrauch, da das Verb „wichsen“ nun einmal nicht mehr als Verb für „polieren“ oder  – in diesem Fall halt – „schlagen, verprügeln“ verstanden wird, es sei denn, man hat sich über die betreffende Wortentwicklung informiert – was einem Studenten oder Sprachwissenschaftler zuzutrauen ist, einem Kind jedoch eher weniger. Die andere Geschichte ist die mit dem „Neger“, was seinerzeit als normaler Begriff benutzt wurde und nicht abwertend gemeint war, heute aber so verstanden wird.

Nun bin ich selber kein sonderlich großer Freund der politisch überkorrekten Sprache. Ich bin der Überzeugung, daß wir unserer Sprache keinen Gefallen tun, wenn wir sie unlesbar machen (beispielsweise durch angehängte weibliche Formen oder gar durch substantivierte Adjektive wie „Studierende“), außerdem gehöre ich nicht zu den Anhängern der These, daß Sprache prinzipiell unterdrückend ist, wenn sie Menschengruppen eingeschlechtlich anspricht. Im Französischen wird eine Gruppe mit „ils“ definiert, außer, sie besteht nur aus Frauen. Nur in diesem einen Fall wird von „elles“ gesprochen. Deswegen sind Frauen in Frankreich aber keine unterdrückte Spezies.

Sprache kann sehr mächtig sein und Sprache kann zur Unterdrückung und Diskriminierung benutzt werden, daran besteht überhaupt kein Zweifel. Macht man nun das Faß mit dem Geschlechterkampf in der Anrede und der Berufsbezeichnung auf, wird irgendwann ein Schuh daraus: Man kann das weiterspinnen und dann sogar richtig zum Spinnen anfangen, indem man beispielsweise darauf verweist, daß die Quote dunkelhäutiger Feuerwehrleute im Begriff „Feuerwehrleute“ ignoriert wird, daß die hohe Männerquote diskriminiert wird weil der Substantivplural im Deutschen feminin ist und es keinen eigens maskulinen Plural gibt und so weiter…. irgendwann fühlt man sich weit genug getrieben, daß man Projekte wie „Redesign Deutschland“ richtig entspannend findet. Die Hyperparallelisierung, die manche gerne benutzen („jedefrau“), könnte man auch weitertreiben und manche Städte umbenennen („Mann-und-Frauheim! oder auch „Man-and-Woman-Chester“), die Frage darf sich aber stellen, wann da der Gipfel des Schwachsinns im Namen der Vernunft erreicht wurde.

Sprache wird dann diskriminierend, wenn Begriffe benutzt werden, die abwertend verwendet werden. Die Anrede „Sie Schwein“ ist eine Beleidigung und sogar strafrechtlich relevant, gleiches gilt eben auch für Begriffe, die wegen der fortschreitenden Spracherntwicklung heute als diskriminierend verstanden werden. Dazu gehört natürlich der Begriff „Neger“ sowie der noch abwertendere Begriff des „Niggers“, beides sind heute unübliche, und je nach Kontext sogar beleidigende Wörter.

Nun hat „Neger“ aber eine andere sprachliche Entwicklung hinter sich, eine vergleichbare hat der Begriff „Weib“, der heute ebenfalls abwertend verstanden wird. (Wobei auch das wiederum eine hochsprachliche Sache ist, im Dialekt ist das „Weiberl“ beispielsweise nicht zwingend negativ besetzt. Dann gibt es noch Wortungeheuer wie „Mannweiber“, die zwar wenigstens geschlechtsneutral in der Wortsammlung, aber diskriminierend in der Bedeutung verstanden werden können.) Niemand würde heute einen Text schreiben, der sich mit „Mann und Weib“ befasst und ich glaube auch nicht, daß sich dabei irgendwer etwas denkt.

Wenn ich nun mal in die diversen Bibelübersetzungen blicke, dann fällt mir da spontan Epheser 5, Vers 22 ein: „Die Weiber seien untertan ihren Männern als dem HERRN“, so steht es in der Lutherbibel von 1912. Nimmt man hingegen die zweite Revision der Schlachter-Bibel von 1951, so findet sich der Satz hier so: „Die Frauen seien ihren eigenen Männern untertan, als dem Herrn“. Ganz unauffällig hat man in der zweiten Revision ein paar der Begriffe angepasst, um die grundsätzlich ein Geschlecht unterdrückende Botschaft wenigstens sprachlich neutral zu halten.

Nun also werden aus manchen Kinderbüchern vielleicht, ganz sicher halt aus einem, Begriffe wie „Negerlein“ entfernt. Und das ist nicht einmal ein heiliges Buch, sondern nur ein Buch für Kinder, die einen kulturhistorischen Hintergrund eines Wortes, das sie lesen, nicht unbedingt voll erfassen können.
Eine sprachliche Anpassung an gegebene Zielgruppen ist für Texte nichts ungewöhnliches, mein erster Kontakt mit einem Text namens „Parzival“ fand auch nicht mit dem Originaltext statt; Damals war ich nämlich gerade mal acht Jahre alt und wäre sicher nicht in der Lage gewesen, auch nur den Anfang zu verstehen, ja ich habe nicht einmal die durchgereimte, neuhochdeutsche Fassung von Karl Simrock bekommen (auch die hätte einen Achtjährigen überfordert) sondern eine Kinderbuchfassung. Hätte ich sowas lesen sollen:

Sigûne doschesse
hôrte selten messe:
ir leben was doch ein venje gar. (435,25)
ir dicker munt heiz rôt gevar
was dô erblichen unde bleich,
sît werltlîch freude ir gar gesweich.
ez erleit nie magt sô hôhen pîn:
durch klage si muoz al eine sîn.(435,30)

naja, ich wäre wahrscheinlich nicht lange in dem Buch hängen geblieben. Macht ja auch Sinn, ein Kind erst einmal mit einer Ausdruckswelt zu beschäftigen, mit der es auch etwas anfangen kann. Und denjenigen unter den verzweifelten Verteidigern der urspünglichen Druckversion der „Kleinen Hexe“ möchte ich sehen, der seinem Kind etwas auf Mittelhochdeutsch vorträgt.

Ein Kinderbuch um Begriffe wie „Mohr“ oder „Neger“ zu befreien, ohne den eigentlichen Inhalt zu verändern halte ich nicht für schlimm, selbst wenn das manche eigentlich ganz brauchbare Leute auf die albernsten Barrikaden treibt. Auch beim Parzival, dessen Halbbruder Feirefiz ja von einer dunkelhäutigen Prinzessin abstammt, kam der Begriff „Mohr“ meine ich nicht vor – obwohl er im Originaltext durchaus steht. Verloren habe ich dadurch aber nichts.

Die Diskussionen um Sexismus und die um die Änderungen von Preußlers Texten ähneln einander deswegen, weil in beiden Fällen eine vermeintlich angegriffene und kulturbewahrende Minderheit sich mit dem Vorwurf von „Gutmenschentum“ und „linker Gewissensdiktatur“ wehrt – und das ist etwas, was ich überhaupt nicht leiden kann. Neben der schwachsinnigen Begrifflichkeit des „Gutmenschentums“ (Muß ich daraus schließen, daß die betreffenden ein „Schlechtaffentum“ leben?) ist es eigentlich erstaunlich, daß es so etwas wie eine „Gewissensdiktatur“ geben kann: Daß man sich so benimmt, daß man sich nicht schämen muß, kein schlechtes Gewissen hat und niemanden gedankenlos beleidigt wird gleich als Diktatur mißverstanden – das ist nicht nur falsch, sondern einem vernünftigen Diskurs auch abträglich. Ich habe oben dargelegt, daß ich eine Überkorrektheit auch nicht gut finde – insbesondere wo die Umschreibung eines mißliebigen Begriffes irgendwann dazu führt, daß ich jemanden erst recht beleidige oder gar letztendlich die Aussage verkehre – aber ein bißchen darauf achten, wie man daherredet könnte man schon. So viel Erziehung sollte auch liberal denkenden Konservativen in Freiheit zumutbar sein.

Post Scriptum: Mir fiel gerade ein, daß wir ja nicht das einzige Land mit solchen Debatten sind. Siehe dazu die Geschichte rund um einen vermeintlich rassistischen Werbespot von VW in den USA.

14,4% Beeindruckend…

Das Volksbegehren gegen die Studiengebühren ist ein Erfolg, das ist inzwischen klar. Interessant ist der Blick auf die tatsächlichen Zahlen, die das statistische Landesamt nun veröffentlicht hat.

Unter dem Quorum von 10% blieben nur drei Landkreise: Berchtesgadener Land (9,4%),  Aschaffenburg – kreisfreie Stadt (9,9%) und  Neu-Ulm (8,6%). Die höchte Beteiligung hatten Erlangen – kreisfreie Stadt (22,3%), Erlangen-Höchstadt (20%) und Fürth (19,7%). Generell stechen die fränkischen Regierungsbezirke deutlich hervor, während Niederbayern (12,7%) und Schwaben (12,9%) die niedrigste Beteiligung verzeichneten. Nebenbei: Zorneding hat mit 20,4% einen verdammt hohen Anteil zustande gebracht. Gratuliere.

Immerhin – ein Erfolg für die Bündnispartner ist es zweifellos und es wird nun spannend, wie sich die CSU nun verhält. Da Seehofer, der „Erfinder der Hirnpirouette“ (Pispers) durchaus Sorgen hat, ob es der Opposition nicht eventuell gelingt, ihn aus dem Amt zu drängen, könnte sich hier dem Trend anhängen.

Es bleibt auch deswegen spannend, weil die kommenden Landtagswahlen letztendlich auch über das Schicksal der bayerischen FdP entscheiden werden, die sich als einzige gegen den Trend stellen und bei ihrer Ansicht, an den Gebühren festhalten zu wollen, bleiben. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Allerdings haben die Befürworter kaum vernünftige Argumente an der Hand und letztendlich ist in einem rohstoffarmen Land wie in unserem die Bildung die einzige Form von Kapital, die wir haben. Blickt man in den Bundeshaushalt, dann lernt man, daß unser Land 33 Milliarden Euro für die Verteidigung ausgibt, aber nur 4,7 Milliarden für Hochschulen. Das ist ein Mißverhältnis. Wenn durch den Wegfall der Gebühren der Staat letztendlich seinen Ausgabenanteil vergrößern muß, stehen wir sicher besser da.

Die Entwicklung der Ministerialorganisation in der Zeit Maximilians II am Beispiel des bayerischen Ministeriums des Inneren

[Vortrag im September 2011 im Rahmen einer Vortragsreihe über die Zeit Maximilians II]

Meine Sehr geehrten Damen und Herren,

Der Übergang zwischen Mittelalter und Neuzeit wird in vielen Bereichen definiert: Ob das die Entdeckung Amerikas oder die Erfindung der Muskete, der Buchdruck, die Eisenbahn oder die Reformation, der Humanismus oder die Aufklärung ist – ein jeder verbindet mit dem Begriff „Neuzeit“ eine Vielzahl von Entwicklungen auf wissenschaftlichem, theologischem oder wirtschaftlichem Gebiet.

Aber was ist mit der Politik, dem Staat? Die frühe Neuzeit ist durch den Absolutismus geprägt, der sich mit der Aufklärung wandelt und besonders in Bayern im frühen 19. Jahrhundert durch die Reformen des Montgelas eine grundlegende Veränderung erfährt. Unter Ludwig I. begannen Verfassungsreformen und sein Sohn, Maximilian II. führte das Werk fort.

Doch was ist mit dem inneren Aufbau des Staates, wie funktionierte er? War im Mittelalter herrschaftliches Handeln noch mit einer Kanzlei und Selbstverwaltungsorganen im Reich möglich, so brauchte der moderne Staat eine viel ausgefeiltere Verwaltung. Das ging nicht ohne politische Folgekosten: Der immer ausgefeiltere Staatsapparat benötigte Spezialisten als Beamte in den einzelnen Fachbereichen. Deren Fachwissen wiederum konnte der Herrscher nurmehr selten selbst erlangen, was die Entscheidungsmacht zugunsten des Behördenapparates verschob.

Max Weber formulierte dies so (Zitat): „In einem modernen Staat liegt die wirkliche Herrschaft, welche sich ja weder in parlamentarischen Reden noch in Enunziationen von Monarchen, sondern in der Handhabung der Verwaltung im Alltagsleben auswirkt, notwendig und unvermeidlich in den Händen des Berufsbeamtentums.1 (Zitat Ende)

Die Entwicklung vom Hof zum Behördenapparat ist zu vielschichtig, um in diesem Rahmen umfassend dargestellt zu werden. Es existieren zu viele Unterschiede zwischen den Aufgabenbereichen und den damit verbundenen Anforderungen, auch die Mittelbarkeit des herrschaftlichen Handelns zwischen Behörden und Monarch ist vom Aufgabengebiet abhängig; So bestimmte der Monarch die Außenpolitik viel stärker als beispielsweise die Finanz- und Wirtschaftspolitik, insbesondere nach den Reformen von Montgelas.2

Dennoch lassen sich Gemeinsamkeiten in der Entwicklung der Ministerialbürokratie, der Ministerialorganisation, festmachen. Besonders, was das Personal betraf, also die Beamten, und woher sie sich rekrutierten, hat der Landeshistoriker Dirk Götschmann für das bayerische Innenministerium für die Jahre 1825 bis 1864 nachgezeichnet3. Für diesen Vortrag werde ich mich im wesentlichen auf ihn stützen, gelegentlich jedoch über Götschmanns Perspektive auf das Innenministerium hinausgehen4.

Wenn wir uns den Begriff Innenministerium ansehen, so fällt uns unweigerlich die aktuelle Bedeutung ein: Das Innenministerium ist jenes, welches sich dem Schutz, sowohl dem Schutz des Staates als auch dem Schutz des Volkes vor Bedrohungen aus dem Inneren widmet. Ihm zugeordnet als Behörden sind die Polizei und – mit einigen Ausnahmen – die Geheimdienste.

Das bayerische Ministerium des Inneren ist darüber hinausgehend allerdings noch für eine Reihe weiterer Bereiche des öffentlichen Schutzes und der öffentlichen Verwaltung zuständig, darunter das Rettungswesen, der Katastrophenschutz und die Feuerwehr, aber auch – und das scheint zunächst ungewöhnlich – für das Bauwesen.5

Diese Zweiteilung in „Allgemeine innere Verwaltung“ und in „Oberste Baubehörde“ hat strukturelle, aber auch historische Gründe.

Das Innenministerium ist eines der Hauptanliegen der Verwaltungsreformen unter Maximilian de Montgelas gewesen. Dieses Ministerium war ein Ministerium der Inneren Verwaltung, es sollte das Ministerium des Staates sein. Ziel dieser Reform war es, die Staatsfinanzen und weitestgehend die Staatsorganisation zusammenzuführen. Es gilt zu beachten, daß seit 1803 Bayern eine Reihe von Gebieten durch den Reichsdeputationshauptschluß hinzugewonnen hatte, die eine ohnehin nicht sehr effizient funktionierende Verwaltung zusätzlich belasteten. Um das zu verbessern wurde das Innenministerium am 29. Oktober 1806 gegründet.

Das Ministerium hatte zu Anfang 12 Aufgabenbereiche abzudecken die bislang sowohl dem Ministerium für geistliche Sache, als auch dem Justiz- und von Finanzressort zugeordnet gewesen waren. Darunter Beispielsweise die Aufsicht über die geistlichen Stifte, Organisationen und Stipendien, als auch über den Buchhandel, das Schulwesen, den Wasser-, Straßen- und Brückenbau, sowie der Staats- und Landespolizei und der Armen-, beziehungsweise Krankenpflege.

Diese Aufgabenfülle traf mit einem raschen Bevölkerungsanstieg zusammen der eine effiziente Bau-, Bildungs- und Pflegepolitik verlangte; In der Folge wurde das Ministerium des Inneren zum wichtigsten Steuerungsapparat für das junge Königreich.

Dieser Aufstieg erfolgte in einzelnen Stufen, zeichnet aber die wachsende Staatlichkeit im 19. Jahrhundert konsequent nach. So wurde mit der Konstitution von 1808 das Ministerium gedrängt, die Aufgabenfelder in fünf Abteilungen zu organisieren. Diese könnte man wie folgt benennen:

      1. Das Polizeiwesen
      2. Die Behörde für Tiefbau
      3. Die Behörde für geistliche Angelegenheiten
      4. Die Behörde für Erziehung, Unterricht und Schulwesen
      5. Die Verwaltung von kommunalen Angelegenheiten

Die eigentlichen Bezeichnungen in den jeweiligen Verordnungen lauten selbstverständlich anders und veränderten sich im Laufe der Zeit öfter, ebenso wie sich die Struktur der Verwaltung den Bedürfnissen anpasste. Beispielsweise wurde das Tiefbauwesen 1811 wieder dem Finanzministerium unterstellt, bei dem bereits 1808 der Hochbau geblieben war.

Mit dem Abdanken des Ministers Montgelas, der nicht nur Innenminister, sondern zeitweilig zudem auch Finanz- und Außenminister gewesen war6, tritt 1817 eine neue Verfassung in Kraft in deren Folge mit einer Verordnung am 15. April 1817 die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Innenministeriums genauestens umrissen werden.

Diesen nun 21 Aufgabenbereichen wird im Jahr 1825 König Ludwig I noch zwei weitere hinzufügen: Die Oberaufsicht über das Archivwesen und eine nochmalige Erweiterung der Aufsicht über das Bauwesen; Selbiges wird 1817 wieder zwischen Finanz- und Innenministerium aufgeteilt wobei das Innenministerium nun lediglich die Aufsichtsbehörde für den kommunalen Tiefbau sein wird. König Ludwig jedoch setzte die getrennte Baubehörde wieder in einen Apparat zusammen und ordnet diesen dem Innenministerium zu.

Die Steigerung der Effizienz der Bauverwaltung führt jedoch in der Folge zu einer größeren Macht- und Durchsetzungsfähigkeit der Behörde gegenüber dem Bauwesen selbst, was den Hofbauintendant Leo von Klenze dazu bewegt, 1828 gegenüber Ludwig I. zu beklagen, daß die strenge Bauaufsicht der Kunst schade.

Damit traf er auf ein offenes Ohr beim König, der daraufhin befahl die Bauaufsicht so zu gestalten, daß sie (Zitat): „bei möglichster Rücksicht auf die Finanzen die Kunst befördert werde, welche bei der dermaligen [Organisation] zu leiden scheint“ (Zitat Ende). Nachdem Vorschläge zur Erweiterung des Personalbestandes rundweg abgelehnt worden waren wurde in Reaktion auf die Wünsche des Königs die bis heute im Innenministerium bestehende „Oberste Baubehörde“ geschaffen, auch wenn sie in Reaktion auf den Vorwurf der Einschränkung von Kunst am Bau mehr eine Verwaltungsbehörde geworden war.

Diese Behörde blieb bis 1848 beim Innenministerium, Maximilian II. ordnete sie am 11.11.1848 dem von ihm neu geschaffenen Ministerium für Handel zu. 1871 schließlich löste Ludwig II. das Ministerium wieder auf und die Oberste Baubehörde kehrte zum Innenministerium zurück, wo sie bis heute zugeordnet ist, wie ich eingangs erwähnte.

 

Meine Damen und Herren,

neben der polizeilichen Aufsicht und dem nun ausführlich behandelten Bauwesen hat das Innenministerium einen weiteren großen Bereich abzustecken, der insbesondere im Rahmen der sozialen Frage unter Maximilian II. Eine große Rolle spielen sollte: Die Oberausfsicht über die geistlichen Dinge sowie die Rolle als Aufsichtsbehörde im Schul- und Universitätswesen.

Die zentrale Problematik bei der Frage der geistlichen Verwaltung war die territoriale Umstrukturierung Bayerns zuerst durch den Reichsdeputationshauptschluß, später auch durch die Neuordnung Europas nach dem Zusammenbruch des französischen Empire. Zum katholischen Altbayern kamen überwiegend protestantische Gebiete wie das Fürstentum Bayreuth-Ansbach, aber auch fränkische Reichsritterschaften und die Reichsstädte Nürnberg und Regensburg hinzu. Rund ein Viertel der bayerischen Bevölkerung war „plötzlich“ protestantisch – dem trug der König 1824 Rechnung indem er den Begriff der protestantischen Amtskirche offiziell genehmigte.

Im Verhältnis zwischen Staat und protestantischer Amtskirche, in der der katholische Monarch als Summus Episcopus fungierte, nimmt eine besondere Abteilung des Innenministeriums eine zentrale Stelle ein: das protestantische Oberkonsistorium. Zunächst als kleinere Abteilung mit unter anderem katholischen Beamten besetzte Verwaltungsstelle konzipiert wird es 1818 zu einer besonderen Behörde unter der Oberaufsicht des Innenministeriums ausgebaut: Der protestantische Präsident ist nun qua Amt Mitglied der Kammer der Reichsräte, was der protestantischen und reformierten Minderheit in Bayern ein angemessenes Mitspracherecht gewährt.

 

Meine Damen und Herren,

Friedrich Prinz überschreibt in seinem Werk „Die Geschichte Bayerns“ das Kapitel über Ludwig I. und Maximilian II. mit der Überschrift: „Ein König will aus seinem Land etwas machen.

Wenngleich sich dieses Zitat vornehmlich auf die Baupolitik Ludwigs I. bezieht, so trifft es in doch gleich mehrfacher Hinsicht auf die administrativen Veränderungen unter Ludwig und seinem Sohn zu. Mit Beginn der revolutionären Stimmung 1846/47 begann zunächst Ludwig damit, auch das Innenministerium den möglichen neuen Bedürfnissen anzupassen und Maximilian setzte diesen Weg konsequent fort.

Das Ministerium des Inneren, seit Montgelas so mächtig geworden, mußte nun gewaltig Federn lassen: Ludwig entzog seinem Innenminister Abel den gesamten Bereich für das Kirchenwesen und gründete 1847 ein neues „Ministerium des Inneren für kirchliche Angelegenheiten“. Diesem werden nicht nur die kirchlichen Angelegenheiten, sondern auch das Schul- und Bildungswesen zugeordnet, zuletzt sogar die Oberaufsicht über die Zensurmaßnahmen des Inneren, wobei selbige nicht mehr lange bestehen bleiben sollen.

Als in der Paulskirchenversammlung der neue bayerische Kultusminister Beisler 1848 die Forderung erhob, daß auch Laien künftig in der deutschen Katholischen Kirche ein Mitspracherecht erhalten sollten, erscheint er nicht mehr tragbar und sein Ministerium sollte aufgelöst werden. Mittlerweile war jedoch Maximilian II. König von Bayern, dem es angesichts seiner auf Wissenschaft, Bildung und Geschichte beruhenden Geisteshaltung eher zuwider war, das neue Kultusministerium gleich wieder aufzulösen, auch wenn es dafür eine Reihe von Verwaltungstechnischen Gründen gab.

Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiß: Das bayerische Innenministerium gab das Bauwesen an das neu zu schaffende „Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten“ ab, das auch aus dem Finanzministerium sämtliche Angelegenheiten der Wirtschafts-, Handels und Finanzierungspolitik erhielt. Im Gegenzug wurde das Schul- und Bildungswesen ebenso wie die kirchlichen Angelegenheiten wieder dem Innenministerium zugeordnet. Diese Konstruktion hielt allerdings nicht besonders lange: 1849 wurde das Kultusministerium auf die Initiative des Königs hin erneut gegründet und besteht mehr oder weniger in dieser Form ebenfalls bis heute fort

Nun war eine neue ministerielle Gliederung gefunden, die das administrative Handeln in Bayern für die Zeit Maximilians II. umfangreich bestimmen sollte.

Das neue Ministerium für Handel und öffentliche Arbeiten war nun ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr zuständig. Es diente bis zu seiner Auflösung 1871 der Förderung bayerischer materieller Interessen und folgte einer Forderung des bayerischen Landtags.

Die große Zeit des Ministeriums des Inneren war damit vorbei: Die Machtfülle, die nicht nur die Minister auf der Kabinettsebene, sondern eben auch das Ministerium im administrativen Alltag hatte bekam es nicht wieder zurück, auch nicht als 1871 das Bauwesen erneut zum ihm gegliedert wurde.

Mit der Gründung und dem letztendlichen Fortbestehen des Kultusministeriums war dem Innenministerium der erzieherische und geistliche Bereich entzogen, der großen Einfluß auf die Entwicklung im Rahmen der sozialen Frage hatte. Mit dem Entzug der wirtschaftlichen Kompetenzen nahm das Ministerium des Inneren bei der Lösung dieser drängenden und weitestgehend im Vordergrund stehenden Problematik nur noch als „Polizeiministerium“ teil.

 

Meine Damen und Herren,

was ist eigentlich ein königlicher Beamter? Und vielleicht ebenso wichtig: Wer ist eigentlich ein königlicher Beamter?

Das moderne Beamtentum, das wir bis heute als tragende Säule der Gesellschaft haben ist eine Erfindung der absolutistischen Zeit; Die Entwicklung der königlichen Beamtenschaft ging im 19 Jahrhundert über zu dem rationalen, im Reglement festgeschriebenen Beamtentum, einem Staatsapparat, wie ihn Max Weber in seinem Aufsatz „Beamtenherrschaft und Führertum“ beschreibt.

Die anfängliche Abhängigkeit der Beamten vom Monarchen entwickelte sich rasch zu einem eher unabhängigen Staatsapparat. Diese Entwicklung war unter anderem der Tatsache geschuldet, daß für die anwachsenden Verwaltungs- und Ordnungsaufgaben auch immer besser geschultes Personal benötigt wurde. Der Monarch geriet gegenüber „seiner“ Beamtenschaft letztendlich ins Hintertreffen was die Fachinformationen betraf und mußte seine Entscheidungen damit auf die Informationen stützen, die ihm aus dem jeweiligen Ministerium gegeben worden war. Dabei konnte er gut oder schlecht beraten sein, die Verantwortung für die Entscheidung blieb zumindest in Bezug auf die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit bei ihm.

Ins Reich der historischen Legendenbildung gehört jedoch eindeutig die oftmals zitierte Behauptung, daß das Berufsbeamtentum durch Kaiser Wilhelm I. erfunden worden sei7 – im Gegenteil, gerade die eben gezeichnete Entwicklung schließt eine zäsurale „Erfindung“ des Berufsbeamtentums aus.

Zu den wichtigsten Eigenheiten des königlichen Beamten gehörte seine Loyalität zum Staat und zum Reglement, das ihm den Rahmen vorgab, seine finanzielle Unabhängigkeit und seine Sachkenntnis. Verlangt wurde von ihm unbedingter Gehorsam8, Würde und ein auf den Ruf der Überparteilichkeit gerichteter Lebenswandel9.

Alles in allem bildete sich mit diesem Beruf auch ein gewisser Habitus heraus, der letztlich in einer eigenen, bürgerlichen Gesellschaftsklasse mündete10. Wer aber nun gehörte zu dieser Klasse, wer kam hinzu?

Dirk Götschmann hat eine umfangreiche Untersuchung über Herkunft und Karriere der einzelnen Beamten, die heute noch über Akten, welche hier im bayerischen Hauptstaatsarchiv liegen, nachvollziehbar sind, erstellt. Dazu gehört neben einer ausführlichen Vergleichsanalyse einzelner Karrieren insbesondere die Betrachtung der Hintergründe der Beamten – also ihre Schul- und Universitätsbildung, eine Berufsausbildung (sofern vorhanden) aber auch das Elternhaus. Eine vergleichbare Studie für das Königreich Preußen hat der Historiker Bernd Wunder verfasst – seine Ergebnisse werde ich nur vergleichend erwähnen.

Zu den Voraussetzungen für einen Posten im gehobenen Verwaltungsdienst zählte früh ein Studium11, 1803 schrieb eine Verordnung folgenden Weg vor:

Nach Abschluß des Gymnasiums erfolgt ein Studium der Rechtswissenschaften, wenigstens drei Jahre lang. Im Anschluß daran mußte ein mindestens ein Jahr andauerndes Praktikum abgeleistet werden, und zwar einem Gericht. Nach Abschluß dieses Praktikums konnte sich der Kandidat zum „Concurs“, also zur Staatsprüfung anmelden, die von zwei Räten der Behörde abgenommen wurde. Das Ergebnis sowie das Protokoll wurde noch einmal dem Kollegium vorgelegt und von diesem abschließend bewertet, getrennt in den Fächern Administration und Justiz. Die daraus errechnete Gesamtnote bestimmte schließlich die Chance auf eine Anstellung.12

Dieses sehr individuelle System wurde unter anderem wegen der Intransparenz kritisiert, und von daher 1810 zuerst durch eine gleichförmig gestaltete Staatsprüfung und im Rahmen der Reformen von 1830 schließlich durch eine einheitliche Prüfungsordnung mit normierten Prüfungen und einem Prüfungsreglement ersetzt. Auch das Praktikum wurde verlängert.

Diese lange Ausbildungszeit, der nicht selten eine längere Wartezeit auf eine Anstellung folgen konnte, setzte ein hohes Maß an Geduld und finanzieller Flexibilität voraus – tatsächlich war die Ausbildungsphase in aller Regel nicht bezahlt

Eine hohe Zahl von Referenten kam aus Familien, deren Väter ebenfalls akademisch gebildete Beamte gewesen waren. Rund die Hälfte der Referenten in den von Götschmann betrachteten Abteilungen waren die Söhne höherer Beamter.13 Dabei sticht heraus, daß es im Schnitt zwischen 1825 und 1864 etwa 59% waren, deren Väter akademisch gebildete Beamte waren, und noch einmal 7%, deren Väter anderen akademischen Berufen nachgingen.

Betrachtet man aber den Zeitraum zwischen 1848 und 1964 separat, so erhöhen sich diese Zahlen noch einmal Signifikant auf 70% beziehungsweise 10%.14 Diese Zahlen stellen jedoch nur ein Beispiel dar. So ist der Trend, den Götschmann hier nachweisen möchte unter anderen auch darin begründet, daß die Zahl der absoluten Neueinstellungen zwischen 1848 und 1864 lediglich 21 Personen beträgt. Im Vergleich dazu beträgt die Erfassung der gesamten Neueinstellungen der Referenten 71 erfasste Personen

Für die Gruppe der Ministerialräte, mithin die nächsthöhere Besoldungsstufe stellt sich im gleichen Zeitraum von 1825-1864 ein ähnliches Bild ein: rund 70% der Väter sind akademisch gebildete Beamte gewesen, weitere 8% Akademiker mit anderen Berufen. 75% haben überhaupt Beamte als Väter.15 Für die Zeit vor 1848 ergibt sich hier ein anderes Bild: 60,9% akademisch gebildete Beamte, 69% Akademiker generell.16 Nach 1848 beträgt das Verhältnis Akademiker zu bürgerlichen Berufen 80% zu 20%. Allerdings ist auch hier die Aussagekraft des reinen Zahlenverhältnisses einer einzigen Abteilung eher gering einzustufen; Die Zahl der zum Ministerialrat aufgestiegenen Personen zwischen 1848 und 1864 betrug lediglich 10 Personen.

Allerdings verschaffen diese Zahlen einen guten Einblick in die vorhin aufgestellte Hypothese einer sich entwickelnden bürgerlichen Schicht in der Gesellschaft, auch wenn man keinesfalls von einer homogenen Struktur unter den Beamten sprechen kann.

Wie sieht es denn damit aus in anderen Ländern jener Zeit? Lässt sich ein besonderer Beamtentypus festmachen, vielleicht gar unter Maximilian II.? Einen gewichtigen Unterschied zu Preußen findet sich tatsächlich – während in Preußen rund 80-90% der höheren Beamten aus der Oberschicht kamen waren es in Bayern im Schnitt 60%, wie der Historiker Bernd Wunder feststellte.17 Tatsächlich stellte in Bayern die Beamtenschaft, aber auch andere akademische Berufe wie Gymnasiallehrer oder Theologen Aufstiegsmöglichkeiten für eine leistungsbereite und leistungsfähige Mittelschicht dar.18

Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Aufstiegschancen innerhalb der Gesellschaft ist ein Allgemeinplatz – im 19. noch mehr als im 20. und 21. Jahrhundert. Dennoch lässt sich gerade im Hinblick auf den Vergleich mit Preußen und der starken Gewichtung der Oberschichten in den preußischen Beamtenrängen ein Blick auf den Unterschied zwischen adeliger und bürgerlicher Herkunft nicht vermeiden.

Hierbei muß man jedoch sorgfältig zwischen altadeligen Familien und jenen, bei denen die Väter oder Großväter einen erblichen Adelstitel erworben haben, unterscheiden. Die Sprößlinge altadelige Familien besetzen oftmals Posten die mit repräsentativen Aufgaben verbunden sind, beispielsweise Generalkommissare oder auch Regierungspräsidenten. Diese Positionen bleiben mit beinahe 60% Anteil eine „Domäne des Adels“19.

Anders hingegen ist es im Bereich der Ministerien selbst, lediglich 16-17% der Beamten im Innenministerium seien von adeliger Herkunft, beziffert der Historiker Walter Schärl20 seine Ergebnisse, die Götschmann weitestgehend bestätigt21. Hier kann also – ganz im Gegensatz zum Militär dessen Offizierskader vom Adel noch weitestgehend dominiert wurden, kein besonderer Einfluß des Adels auf den ministeriellen Alltag gemessen werden. Daß sich dieser Einfluß noch verkleinerte zeigt sich daran, daß nach 1848 lediglich ein Ministerialreferent aus adeligen Kreisen eingestellt worden war.

 

Meine Damen und Herren,

Die Zahlen zeigen deutlich auf, daß es eine gut nachvollziehbare Entwicklung hin zum Berufsbeamtentum gab. Des weiteren zeigen sie, daß sich eine gesellschaftliche Schicht herausbildete, die nach oben und unten zwar durchlässig war, letztlich aber eine eigene, bürgerliche Kultur entwickelte, der auch der König Rechnung tragen mußte. Die sich entwickelnde und professionalisierende Berufsbeamtenschaft konterte manch ein König mit einer unglaublichen Akten- und Detailversessenheit seinerseits, ein Verhalten das gelegentlich auch bayerische Ministerpräsidenten auszeichnete. Die Unabhängigkeit des so entstandenen Berufsbeamtentums verwaltete selbstständig den Staat und wehrte sich mitunter auch vehement gegen als Willkür empfundene Eingriffe seitens des Monarchen.

Aber die soziale Herkunft war nicht das einzige Kriterium, nach welchem man die Beamtenschaft untersuchen sollte. Eingangs erwähnte ich, daß durch die Angliederung diverser neuer Reichsgebiete in der Napoleonischen und Postnapoleonischen Zeit eine Reihe von neuen Faktoren die Verwaltung behinderten.

Eines davon war die bereits untersuchte Entwicklung einer Behörde für die protestantische Amtskirche, welche zuvor praktisch keine Rolle in Bayern gespielt hatte und nun fast ein Viertel der Bevölkerung stellte. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte jedoch gewesen sein, daß die damit einhergehenden Bevölkerungteile, die teilweise eine eigene Sprache und Kultur mitbrachten, in das bayerische Staatswesen integriert werden mußten.

Politisch versuchte Ludwig I. dies durch Kunst-Ideologie, Maximilian II. über die Förderung der Volkskultur.22 Dies ging nicht ohne Reibungen, insbesondere mit dem protestantischen Oberkonsistorium ab.

Innerhalb des Innenministeriums hingegen bildete sich das Verhältnis der alten und der neuen Bayern zueinander relativ rasch ab, was nicht zuletzt der Einrichtung des protestantischen Oberkonsistoriums geschuldet sein dürfte. Dieser Einfluß dürfte sich anfangs besonders bezeichnend niedergeschlagen haben.

Betrachtet man die 71 Ministerialreferenten in der allgemeinen Abteilung des Ministeriums von 1825 und 1848, so sind davon 76% katholisch – und 24% prostestantisch.23 Auch zwischen 1848 und 1864 ergibt sich kein signifikant anderes Bild. Auffallend ist hingegen, daß die Referenten größtenteils aus Altbayern und Franken kamen, jeweils zu etwa 40%.24 Etwa 10% kamen aus Schwaben.

Nimmt man aber diese Zahlen und sortiert sie nach den Zeiträumen und Rangstufen unter Ministerialräten und Ministerialsekretären, so stellt man fest daß die zahl der Nichtbayern, die vor 1847 immerhin 22,8% der Ministerialräte ausgemacht hatten auf Null fällt – im Gegenzug steigt die Zahl der Schwaben und Pfälzer konsequent an.

Bei den Ministerialsekretären bietet sich ein ähnliches Bild – wobei es im Zeitraum von 1825 bis 1864 keinen Pfälzer Ministerialsekretär im bayerischen Innenministerium gegeben hat. Der Anteil der Franken war bei Ministerialräten höher als bei den Referenten, insgesamt waren sie leicht stärker repräsentiert als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprach, ganz im Gegensatz zu Schwaben und Pfälzern, die teilweise vollkommen unterrepräsentiert waren. Götschmann erklärt dazu (Zitat): „Hier dürfte es sich allerdings im eine innenministerielle Besonderheit handeln, da die Pfalz wegen ihrer zahlreiche abweichenden Verwaltungsvorschriften immer ein Fremdkörper in der inneren Verwaltung blieb. Offensichtlich fehlte aber auch der Wille, eine Integration aus dieser Ebene voranzutreiben. Dies ersieht man daraus, daß nicht ein einziger Pfälzer als Ministerialseketär eingestellt wurde, denn damit unterließ man von vorneherein jeden versuch, intensive Verbindungen auf der obersten Ebene der Inneren Verwaltung herzustellen.“ (Zitat Ende).

Diese fehlende Verbindung auf der Ebene der Inneren Verwaltung schließlich machte es den Pfälzern schwer, den Anschluß nach Bayern zu finden und wenigstens verwaltungstechnisch „dazu zu gehören“.

 

Meine Damen und Herren,

wenn ich nun ein Fazit ziehen müsste, so muß ich noch einmal an den Anfang zurückkehren. Ausgehend von den Entwicklungen der Behördenstruktur zwischen 1817 und 1864, die ich Ihnen anhand zweier Bereiche, namentlich dem Bauwesen und dem Schulwesen sowie der geistlichen Aufsicht, führte ich Sie durch die Entwicklungen der Sozialstruktur des Ministeriums mit der besonderen Berücksichtigung auf den Bruch 1847, der als Zäsur auch in der innenministeriellen Entwicklung zu verstehen ist und letzten Endes landeten wir nun beim in Bayern allgemein so beliebten Regionalproporz.

Welches Bild ergibt sich aus diesen Erkenntnissen für die Horizonte administrativen Handelns im mittleren 19. Jahrhundert in Bayern?

Die Entwicklung zum modernen Staat war in ganz Europa zu spüren und ist auch für jeden deutschen Teilstaat nachzuvollziehen, allerdings gibt es eine Reihe von Unterschieden die historischer, kultureller und politischer Natur geschuldet waren. Während sich in Preußen eine professionelle, aber vor allen Dingen gehorsame Beamtenschaft entwickelte, die dem preußischen König nicht nur ergeben, sondern auch bis zum letzten Detail untergeordnet war, so zeigen sich in Bayern andere Entwicklungen. Bayerische Beamte waren nicht weniger loyal als preußische, aber das Berufsbeamtentum legte viel Wert auf die Unanfechtbarkeit der Verfahrensweise.

Willkürliche Strafversetzungen von unliebsamen Beamten kamen zwar vor, wurden aber höchstens geduldet und oftmals setzte sich die Behörde für den in Ungnade gefallenen Beamten ein. Insbesondere nach der Revolution von 1848 gab es zwar eine Reihe von Verhaftungen, Aburteilungen und Entlassungen, aber es setzte weder eine politische Verfolgung, noch eine scharfe Gewissenskontrolle der Ministerien ein, wie das in Preußen der Fall gewesen war.

Im Gegenteil: Durch das Beibehalten der Märzforderungen in ihrer Substanz, also der Versammlungsfreiheit und der Vereinsfreiheit, sogar durch das Einspannen der letzteren für politische Ziele blieb in Bayern die Lage verhältnismäßig ruhig.

Gleichzeitig festigte dieses Verhalten den Schwund an Kontrolle des Monarchen über die Bürokratie, die damit die Macht über Funktion und Wohl des Staates übernahm, wie Max Weber treffend analysierte. Die sich entwickelnde Rechtssicherheit, die nicht nur verfassungsrechtliche Aspekte hat, sondern auch verfahrensrechtliche gab dem Apparat die Kontrolle über das wie – und die sich durch ihn entwickelnde gesellschaftliche Schicht nahm diese Macht an sich.

Die Macht der Behörden war und ist jedoch beschränkt – sie ist nicht nur ebenso an Recht und Gesetz gebunden, sondern in bestimmten Gebieten dem Monarchen auch nach wie vor streng untergeordnet – das galt besonders für den Bereich Außenpolitik, was das Beispiel zeigt, als sich Maximilian II. gegen die Reichsverfassung des Paulskirchenparlaments aussprach und es damit zu Fall brachte – obwohl seine eigenen Beamten zu einem nicht unerheblichen Teil anderer Ansicht waren.

Es sollte außerdem nicht vergessen werden, daß die Behörde, soviel macht sie auch über das „Wie“ besitzt, nach wie vor an die Weisungen ihrer Minister, Regierung und ihres Monarchen gebunden ist. Den Konflikt zwischen dem protestantischen Oberkonsistorium und dem Monarchen über die „illustrierte Geschichte Bayerns“ von Thomas Driendl konnte der König klar und deutlich für sich entscheiden, weil eben der Monarch, und nicht die Behörde die Weisungsinstanz ist.

Im Gegensatz dazu zeigt die Entwicklung des Gewerbewesens deutlich die Verfahrensweisen und die Stärke administrativen Handelns und administrativer Macht, aber auch die Schwächen und Konkurrenzverhältnisse was bestimmte Machtbefugnisse angeht.

Das Gewerbe in Bayern war in den Anfangsjahren Ludwigs I. noch in Zünften organisiert, es existierte keine Gewerbefreiheit. Obwohl dies eine Kernforderung der liberalen Abgeordneten im bayerischen Landtag war schlossen sich diese gegen die entsprechenden, liberal zu nennenden Pläne des Königs zusammen und ermöglichten so letztendlich eine konservative Phase der Restauration. Das Innenministerium übernahm an dieser Stelle nur eine Übermittlerrolle ein: Es lieferte statistische Informationen, war aber selbst nicht aktiv an der Entwicklung beteiligt sondern hatte das Heft des Handelns an den Landtag übergeben.25

Mit dem neuen Minister Öttingen-Wallenstein wurde das Innenministerium jedoch aktiv. In Form von Kommissionen erarbeitete das Innenministerium einen neuen Gesetzentwurf der allzu libertäre Auswüchse in der Gewerbepolitik einzudämmen versuchte. So sollte beispielsweise bei einem Antrag auf Zulassung eines Gewerbes zunächst das, ich zitiere, „amtlich ermittelte Vorhandenseyn der erforderlichen Absatz-Gelegenheit und des Fortkommenkönnens des Bewerbers und seiner Familie auf dem nachgesuchten Gewerbe.“26 (Zitat Ende) ermittelt werden. Auch verlangte die Konzession zunächst eine amtliche Ermittlung (Zitat) „auf den fortwährend gesicherten Nahrungsstand der schon bestehenden Meister“27 (Zitat Ende).

Der Staat sollte also nach dem Willen des Ministeriums die Aufgabe und Rolle der Zünfte verstärken, auch bis dato zunftfreie Gewerbe mußten nun Zünfte bilden. Der Landtag, dessen liberaler Widerstand durch die vorhin erwähnte liberale Gewerbepolitik ohnehin geschwächt war, übernahm die meisten Teile des Gesetzes ohne nennenswerten Widerstand, lediglich das Gewerbsgesetz als solches wurde vom König fallengelassen. Das Ministerium beschritt daraufhin einen anderen Weg indem es nach und nach die Vollzugsverordnungen anpasste.

Unter Maximilian II. änderte sich einiges. Die konservative Gewerbepolitik, die auch vom Innenministerium in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts verfolgt wurde, erfuhr eine radikale Neubewertung mit der Revolution von 1848. Die liberale Ausrichtung des Paulskirchenparlamentes und die damit einhergehende, grundsätzlich liberale Sozial- und Gewerbepolitik der Revolutionäre bewegte den Mittelstand dazu, sich von der Revolution abzuwenden.28

Zu Beginn der 1850er Jahr nun wurde das Handelsministerium beauftragt, die Gewerbepolitik weiterzuverfolgen. Bei Konzessionen sollte mehr auf Tüchtigkeit und Ausbildung, aber auch auf das korrekte Verhalten wert gelegt werden. Ende 1852 stand ein Konzept für eine Gewerbeordnung und eine Expertenkomission wurde einberufen um das Gesetz vollständig zu formulieren.

Die Gewerbeordnung von 1853 hatte also eine recht beachtliche, administrative Entwicklung hinter sich: Zunächst als Initiative der Bevölkerung beim Parlament, dann aber rasch, als die Betroffenen sich durch diese Ordnung bedroht fühlten, lag die Initiative wieder bei den Ministerien. Der Idealismus der ersten Zeit wurde mit der Objektivität der Behörde beantwortet. Dieser Objektivität allerdings sind stark konservative Züge anzumerken: Vergleicht man die industriellen und gesellschaftlichen Entwicklungen zwischen 1825 – der ersten Gewerbeverordnung – und 1853, so stellt sich rasch die Erkenntnis ein, daß der Entwicklung kaum Rechnung getragen wurde.

Diesen Zustand wollte Maximilian II. auch im Rahmen seiner Sozialpolitk Rechnung tragen. 1860 bekam der zuständige Ministerialdirektor Braun den Auftrag, eine neue, diesmal liberalere Gewerbeordnung zu entwickeln. Angestoßen wurde diese Tatsache nicht zuletzt von der recht liberalen Gewerbeordnung, die in Österreich 1859 eingeführt worden war.

Auch hier ging das Gesetz zunächst seinen Gang: Zuerst wurden die Kreisregierungen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die entstehenden Schwierigkeiten, auf welche die Ministerien stießen, führten zu einer langsameren Entwicklung was den Landtag dazu brachte, sich einzuschalten. Dieser plädierte nach Beratungen dafür, das ursprüngliche Recht von 1825 wieder anzuwenden aber diesmal liberaler auszulegen, was sowohl dem Innen-, wie auch dem Handelsministerium entgegenkam.29 So waren die Behörden in der Lage, die Entwicklung zu beobachten und die auszuarbeitenden Regeln an die Wirklichkeit anzupassen statt wie beim vorherigen Versuch von 1853 die Wirklichkeit den Regeln anpassen zu wollen.

Beobachtet man allerdings die Vorgänge über die Zeiten hinweg so kann man, wie es Götschmann in seiner Arbeit tut, das Resümee ziehen, daß die Gewerbepolitik tatsächlich ganz massiv von den Behörden gestaltet worden ist.30 Dabei vollzieht sich auch ein Wandel im Selbstverständnis der politischen Balance: Waren unter Montgelas Regierung und Administration die eigentlichen Machthaber im Lande so bekam das Parlament nach und nach mehr Gewicht. Die Behörde löste sich von der Exekutive und wich auf einen neutraleren Standpunkt zwischen Regierung und Parlament aus, der keinesfalls völlig unabhängig war, sich aber sichtlich um Neutralität bemühte. Dieser Wandel spricht auch einen neuen Begriff des Absolutismus an: aus dem absoluten Monarchen wurde der absolute Staat.

Letztlich zählte das Ergebnis in der Sache und das Ministerium konnte bei einigen Vorgängen die Rolle des Vermittlers zwischen Regierung und Parlament einnehmen.

Literaturverzeichnis:

  • Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.
  • Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.
  • Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997.
  • Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955.
  • Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001.
  • Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958.
  • Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996.

Online-Ressource:

——- Fußnoten ——-

1 Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958, S. 308.

2Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001, S. 65.

3Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.

4So unter anderem Vergleichend mit Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.

5Siehe hierzu die Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter http://www.stmi.bayern.de/ministerium/aufgaben/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011).

6Montgelas ausführlicher unter: Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997, S. 259-294.

7Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996, S. 17.

8Wobei sich an dieser Stelle trefflich diskutieren ließe, ob dieser Gehorsam zuerst der Krone und dann der Verfassung oder umgekehrt zu leisten war. Die Innenpolitik und der Umgang mit „aufmüpfigen“ Beamten wird in Preußen sehr anderes gehandhabt als in Bayern unter Maximilian auch wenn dies – aus Furcht vor einer Revolution (Prinz, Geschichte Bayerns, S. 320f) oder aus staatspolitischer Weitsicht (Krauss, Herrschaftspraxis S. 211f) – insgesamt eher moderat blieb.

9Krauss, Herrschaftspraxis, S. 197ff.

10Krauss, Herrschaftspraxis, S: 202.

11Götschmann, Innenministerium, S. 134.

12Götschmann, Innenministerium, S. 135f.

13Götschmann, Innenministerium, S. 482.

14Götschmann, Innenministerium, S. 483.

15Götschmann, Innenministerium, S. 484.

16Götschmann, Innenministerium, S. 484.

17Wunder, Bürokratie, S. 80.

18Wunder, Bürokratie, S. 81.

19Götschmann, Innenministerium, S. 491.

20Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955, S. 49.

21Götschmann, Innenministerium, S. 491.

22Prinz, Geschichte Bayerns, S. 321.

23Götschmann, Innenministerium, S. 493. Hier steht es allerdings falsch herum, ein Druckfehler wie ich vermute.

24Götschmann, Innenministerium, S. 493.

25Götschmann, Innenministerium, S. 540.

26Götschmann, Innenministerium, S. 553.

27Götschmann, Innenministerium, S. 554.

28Götschmann, Innenministerium, S. 570.

29Eine Detaillierte Beschreibung des Vorgangs und der Überlegungen finden sich bei Götzschmann, Innenministerium, S. 593-598.

30Götschmann, Innenministerium, S. 598f.