14,4% Beeindruckend…

Das Volksbegehren gegen die Studiengebühren ist ein Erfolg, das ist inzwischen klar. Interessant ist der Blick auf die tatsächlichen Zahlen, die das statistische Landesamt nun veröffentlicht hat.

Unter dem Quorum von 10% blieben nur drei Landkreise: Berchtesgadener Land (9,4%),  Aschaffenburg – kreisfreie Stadt (9,9%) und  Neu-Ulm (8,6%). Die höchte Beteiligung hatten Erlangen – kreisfreie Stadt (22,3%), Erlangen-Höchstadt (20%) und Fürth (19,7%). Generell stechen die fränkischen Regierungsbezirke deutlich hervor, während Niederbayern (12,7%) und Schwaben (12,9%) die niedrigste Beteiligung verzeichneten. Nebenbei: Zorneding hat mit 20,4% einen verdammt hohen Anteil zustande gebracht. Gratuliere.

Immerhin – ein Erfolg für die Bündnispartner ist es zweifellos und es wird nun spannend, wie sich die CSU nun verhält. Da Seehofer, der „Erfinder der Hirnpirouette“ (Pispers) durchaus Sorgen hat, ob es der Opposition nicht eventuell gelingt, ihn aus dem Amt zu drängen, könnte sich hier dem Trend anhängen.

Es bleibt auch deswegen spannend, weil die kommenden Landtagswahlen letztendlich auch über das Schicksal der bayerischen FdP entscheiden werden, die sich als einzige gegen den Trend stellen und bei ihrer Ansicht, an den Gebühren festhalten zu wollen, bleiben. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Allerdings haben die Befürworter kaum vernünftige Argumente an der Hand und letztendlich ist in einem rohstoffarmen Land wie in unserem die Bildung die einzige Form von Kapital, die wir haben. Blickt man in den Bundeshaushalt, dann lernt man, daß unser Land 33 Milliarden Euro für die Verteidigung ausgibt, aber nur 4,7 Milliarden für Hochschulen. Das ist ein Mißverhältnis. Wenn durch den Wegfall der Gebühren der Staat letztendlich seinen Ausgabenanteil vergrößern muß, stehen wir sicher besser da.

Die Entwicklung der Ministerialorganisation in der Zeit Maximilians II am Beispiel des bayerischen Ministeriums des Inneren

[Vortrag im September 2011 im Rahmen einer Vortragsreihe über die Zeit Maximilians II]

Meine Sehr geehrten Damen und Herren,

Der Übergang zwischen Mittelalter und Neuzeit wird in vielen Bereichen definiert: Ob das die Entdeckung Amerikas oder die Erfindung der Muskete, der Buchdruck, die Eisenbahn oder die Reformation, der Humanismus oder die Aufklärung ist – ein jeder verbindet mit dem Begriff „Neuzeit“ eine Vielzahl von Entwicklungen auf wissenschaftlichem, theologischem oder wirtschaftlichem Gebiet.

Aber was ist mit der Politik, dem Staat? Die frühe Neuzeit ist durch den Absolutismus geprägt, der sich mit der Aufklärung wandelt und besonders in Bayern im frühen 19. Jahrhundert durch die Reformen des Montgelas eine grundlegende Veränderung erfährt. Unter Ludwig I. begannen Verfassungsreformen und sein Sohn, Maximilian II. führte das Werk fort.

Doch was ist mit dem inneren Aufbau des Staates, wie funktionierte er? War im Mittelalter herrschaftliches Handeln noch mit einer Kanzlei und Selbstverwaltungsorganen im Reich möglich, so brauchte der moderne Staat eine viel ausgefeiltere Verwaltung. Das ging nicht ohne politische Folgekosten: Der immer ausgefeiltere Staatsapparat benötigte Spezialisten als Beamte in den einzelnen Fachbereichen. Deren Fachwissen wiederum konnte der Herrscher nurmehr selten selbst erlangen, was die Entscheidungsmacht zugunsten des Behördenapparates verschob.

Max Weber formulierte dies so (Zitat): „In einem modernen Staat liegt die wirkliche Herrschaft, welche sich ja weder in parlamentarischen Reden noch in Enunziationen von Monarchen, sondern in der Handhabung der Verwaltung im Alltagsleben auswirkt, notwendig und unvermeidlich in den Händen des Berufsbeamtentums.1 (Zitat Ende)

Die Entwicklung vom Hof zum Behördenapparat ist zu vielschichtig, um in diesem Rahmen umfassend dargestellt zu werden. Es existieren zu viele Unterschiede zwischen den Aufgabenbereichen und den damit verbundenen Anforderungen, auch die Mittelbarkeit des herrschaftlichen Handelns zwischen Behörden und Monarch ist vom Aufgabengebiet abhängig; So bestimmte der Monarch die Außenpolitik viel stärker als beispielsweise die Finanz- und Wirtschaftspolitik, insbesondere nach den Reformen von Montgelas.2

Dennoch lassen sich Gemeinsamkeiten in der Entwicklung der Ministerialbürokratie, der Ministerialorganisation, festmachen. Besonders, was das Personal betraf, also die Beamten, und woher sie sich rekrutierten, hat der Landeshistoriker Dirk Götschmann für das bayerische Innenministerium für die Jahre 1825 bis 1864 nachgezeichnet3. Für diesen Vortrag werde ich mich im wesentlichen auf ihn stützen, gelegentlich jedoch über Götschmanns Perspektive auf das Innenministerium hinausgehen4.

Wenn wir uns den Begriff Innenministerium ansehen, so fällt uns unweigerlich die aktuelle Bedeutung ein: Das Innenministerium ist jenes, welches sich dem Schutz, sowohl dem Schutz des Staates als auch dem Schutz des Volkes vor Bedrohungen aus dem Inneren widmet. Ihm zugeordnet als Behörden sind die Polizei und – mit einigen Ausnahmen – die Geheimdienste.

Das bayerische Ministerium des Inneren ist darüber hinausgehend allerdings noch für eine Reihe weiterer Bereiche des öffentlichen Schutzes und der öffentlichen Verwaltung zuständig, darunter das Rettungswesen, der Katastrophenschutz und die Feuerwehr, aber auch – und das scheint zunächst ungewöhnlich – für das Bauwesen.5

Diese Zweiteilung in „Allgemeine innere Verwaltung“ und in „Oberste Baubehörde“ hat strukturelle, aber auch historische Gründe.

Das Innenministerium ist eines der Hauptanliegen der Verwaltungsreformen unter Maximilian de Montgelas gewesen. Dieses Ministerium war ein Ministerium der Inneren Verwaltung, es sollte das Ministerium des Staates sein. Ziel dieser Reform war es, die Staatsfinanzen und weitestgehend die Staatsorganisation zusammenzuführen. Es gilt zu beachten, daß seit 1803 Bayern eine Reihe von Gebieten durch den Reichsdeputationshauptschluß hinzugewonnen hatte, die eine ohnehin nicht sehr effizient funktionierende Verwaltung zusätzlich belasteten. Um das zu verbessern wurde das Innenministerium am 29. Oktober 1806 gegründet.

Das Ministerium hatte zu Anfang 12 Aufgabenbereiche abzudecken die bislang sowohl dem Ministerium für geistliche Sache, als auch dem Justiz- und von Finanzressort zugeordnet gewesen waren. Darunter Beispielsweise die Aufsicht über die geistlichen Stifte, Organisationen und Stipendien, als auch über den Buchhandel, das Schulwesen, den Wasser-, Straßen- und Brückenbau, sowie der Staats- und Landespolizei und der Armen-, beziehungsweise Krankenpflege.

Diese Aufgabenfülle traf mit einem raschen Bevölkerungsanstieg zusammen der eine effiziente Bau-, Bildungs- und Pflegepolitik verlangte; In der Folge wurde das Ministerium des Inneren zum wichtigsten Steuerungsapparat für das junge Königreich.

Dieser Aufstieg erfolgte in einzelnen Stufen, zeichnet aber die wachsende Staatlichkeit im 19. Jahrhundert konsequent nach. So wurde mit der Konstitution von 1808 das Ministerium gedrängt, die Aufgabenfelder in fünf Abteilungen zu organisieren. Diese könnte man wie folgt benennen:

      1. Das Polizeiwesen
      2. Die Behörde für Tiefbau
      3. Die Behörde für geistliche Angelegenheiten
      4. Die Behörde für Erziehung, Unterricht und Schulwesen
      5. Die Verwaltung von kommunalen Angelegenheiten

Die eigentlichen Bezeichnungen in den jeweiligen Verordnungen lauten selbstverständlich anders und veränderten sich im Laufe der Zeit öfter, ebenso wie sich die Struktur der Verwaltung den Bedürfnissen anpasste. Beispielsweise wurde das Tiefbauwesen 1811 wieder dem Finanzministerium unterstellt, bei dem bereits 1808 der Hochbau geblieben war.

Mit dem Abdanken des Ministers Montgelas, der nicht nur Innenminister, sondern zeitweilig zudem auch Finanz- und Außenminister gewesen war6, tritt 1817 eine neue Verfassung in Kraft in deren Folge mit einer Verordnung am 15. April 1817 die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Innenministeriums genauestens umrissen werden.

Diesen nun 21 Aufgabenbereichen wird im Jahr 1825 König Ludwig I noch zwei weitere hinzufügen: Die Oberaufsicht über das Archivwesen und eine nochmalige Erweiterung der Aufsicht über das Bauwesen; Selbiges wird 1817 wieder zwischen Finanz- und Innenministerium aufgeteilt wobei das Innenministerium nun lediglich die Aufsichtsbehörde für den kommunalen Tiefbau sein wird. König Ludwig jedoch setzte die getrennte Baubehörde wieder in einen Apparat zusammen und ordnet diesen dem Innenministerium zu.

Die Steigerung der Effizienz der Bauverwaltung führt jedoch in der Folge zu einer größeren Macht- und Durchsetzungsfähigkeit der Behörde gegenüber dem Bauwesen selbst, was den Hofbauintendant Leo von Klenze dazu bewegt, 1828 gegenüber Ludwig I. zu beklagen, daß die strenge Bauaufsicht der Kunst schade.

Damit traf er auf ein offenes Ohr beim König, der daraufhin befahl die Bauaufsicht so zu gestalten, daß sie (Zitat): „bei möglichster Rücksicht auf die Finanzen die Kunst befördert werde, welche bei der dermaligen [Organisation] zu leiden scheint“ (Zitat Ende). Nachdem Vorschläge zur Erweiterung des Personalbestandes rundweg abgelehnt worden waren wurde in Reaktion auf die Wünsche des Königs die bis heute im Innenministerium bestehende „Oberste Baubehörde“ geschaffen, auch wenn sie in Reaktion auf den Vorwurf der Einschränkung von Kunst am Bau mehr eine Verwaltungsbehörde geworden war.

Diese Behörde blieb bis 1848 beim Innenministerium, Maximilian II. ordnete sie am 11.11.1848 dem von ihm neu geschaffenen Ministerium für Handel zu. 1871 schließlich löste Ludwig II. das Ministerium wieder auf und die Oberste Baubehörde kehrte zum Innenministerium zurück, wo sie bis heute zugeordnet ist, wie ich eingangs erwähnte.

 

Meine Damen und Herren,

neben der polizeilichen Aufsicht und dem nun ausführlich behandelten Bauwesen hat das Innenministerium einen weiteren großen Bereich abzustecken, der insbesondere im Rahmen der sozialen Frage unter Maximilian II. Eine große Rolle spielen sollte: Die Oberausfsicht über die geistlichen Dinge sowie die Rolle als Aufsichtsbehörde im Schul- und Universitätswesen.

Die zentrale Problematik bei der Frage der geistlichen Verwaltung war die territoriale Umstrukturierung Bayerns zuerst durch den Reichsdeputationshauptschluß, später auch durch die Neuordnung Europas nach dem Zusammenbruch des französischen Empire. Zum katholischen Altbayern kamen überwiegend protestantische Gebiete wie das Fürstentum Bayreuth-Ansbach, aber auch fränkische Reichsritterschaften und die Reichsstädte Nürnberg und Regensburg hinzu. Rund ein Viertel der bayerischen Bevölkerung war „plötzlich“ protestantisch – dem trug der König 1824 Rechnung indem er den Begriff der protestantischen Amtskirche offiziell genehmigte.

Im Verhältnis zwischen Staat und protestantischer Amtskirche, in der der katholische Monarch als Summus Episcopus fungierte, nimmt eine besondere Abteilung des Innenministeriums eine zentrale Stelle ein: das protestantische Oberkonsistorium. Zunächst als kleinere Abteilung mit unter anderem katholischen Beamten besetzte Verwaltungsstelle konzipiert wird es 1818 zu einer besonderen Behörde unter der Oberaufsicht des Innenministeriums ausgebaut: Der protestantische Präsident ist nun qua Amt Mitglied der Kammer der Reichsräte, was der protestantischen und reformierten Minderheit in Bayern ein angemessenes Mitspracherecht gewährt.

 

Meine Damen und Herren,

Friedrich Prinz überschreibt in seinem Werk „Die Geschichte Bayerns“ das Kapitel über Ludwig I. und Maximilian II. mit der Überschrift: „Ein König will aus seinem Land etwas machen.

Wenngleich sich dieses Zitat vornehmlich auf die Baupolitik Ludwigs I. bezieht, so trifft es in doch gleich mehrfacher Hinsicht auf die administrativen Veränderungen unter Ludwig und seinem Sohn zu. Mit Beginn der revolutionären Stimmung 1846/47 begann zunächst Ludwig damit, auch das Innenministerium den möglichen neuen Bedürfnissen anzupassen und Maximilian setzte diesen Weg konsequent fort.

Das Ministerium des Inneren, seit Montgelas so mächtig geworden, mußte nun gewaltig Federn lassen: Ludwig entzog seinem Innenminister Abel den gesamten Bereich für das Kirchenwesen und gründete 1847 ein neues „Ministerium des Inneren für kirchliche Angelegenheiten“. Diesem werden nicht nur die kirchlichen Angelegenheiten, sondern auch das Schul- und Bildungswesen zugeordnet, zuletzt sogar die Oberaufsicht über die Zensurmaßnahmen des Inneren, wobei selbige nicht mehr lange bestehen bleiben sollen.

Als in der Paulskirchenversammlung der neue bayerische Kultusminister Beisler 1848 die Forderung erhob, daß auch Laien künftig in der deutschen Katholischen Kirche ein Mitspracherecht erhalten sollten, erscheint er nicht mehr tragbar und sein Ministerium sollte aufgelöst werden. Mittlerweile war jedoch Maximilian II. König von Bayern, dem es angesichts seiner auf Wissenschaft, Bildung und Geschichte beruhenden Geisteshaltung eher zuwider war, das neue Kultusministerium gleich wieder aufzulösen, auch wenn es dafür eine Reihe von Verwaltungstechnischen Gründen gab.

Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiß: Das bayerische Innenministerium gab das Bauwesen an das neu zu schaffende „Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten“ ab, das auch aus dem Finanzministerium sämtliche Angelegenheiten der Wirtschafts-, Handels und Finanzierungspolitik erhielt. Im Gegenzug wurde das Schul- und Bildungswesen ebenso wie die kirchlichen Angelegenheiten wieder dem Innenministerium zugeordnet. Diese Konstruktion hielt allerdings nicht besonders lange: 1849 wurde das Kultusministerium auf die Initiative des Königs hin erneut gegründet und besteht mehr oder weniger in dieser Form ebenfalls bis heute fort

Nun war eine neue ministerielle Gliederung gefunden, die das administrative Handeln in Bayern für die Zeit Maximilians II. umfangreich bestimmen sollte.

Das neue Ministerium für Handel und öffentliche Arbeiten war nun ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr zuständig. Es diente bis zu seiner Auflösung 1871 der Förderung bayerischer materieller Interessen und folgte einer Forderung des bayerischen Landtags.

Die große Zeit des Ministeriums des Inneren war damit vorbei: Die Machtfülle, die nicht nur die Minister auf der Kabinettsebene, sondern eben auch das Ministerium im administrativen Alltag hatte bekam es nicht wieder zurück, auch nicht als 1871 das Bauwesen erneut zum ihm gegliedert wurde.

Mit der Gründung und dem letztendlichen Fortbestehen des Kultusministeriums war dem Innenministerium der erzieherische und geistliche Bereich entzogen, der großen Einfluß auf die Entwicklung im Rahmen der sozialen Frage hatte. Mit dem Entzug der wirtschaftlichen Kompetenzen nahm das Ministerium des Inneren bei der Lösung dieser drängenden und weitestgehend im Vordergrund stehenden Problematik nur noch als „Polizeiministerium“ teil.

 

Meine Damen und Herren,

was ist eigentlich ein königlicher Beamter? Und vielleicht ebenso wichtig: Wer ist eigentlich ein königlicher Beamter?

Das moderne Beamtentum, das wir bis heute als tragende Säule der Gesellschaft haben ist eine Erfindung der absolutistischen Zeit; Die Entwicklung der königlichen Beamtenschaft ging im 19 Jahrhundert über zu dem rationalen, im Reglement festgeschriebenen Beamtentum, einem Staatsapparat, wie ihn Max Weber in seinem Aufsatz „Beamtenherrschaft und Führertum“ beschreibt.

Die anfängliche Abhängigkeit der Beamten vom Monarchen entwickelte sich rasch zu einem eher unabhängigen Staatsapparat. Diese Entwicklung war unter anderem der Tatsache geschuldet, daß für die anwachsenden Verwaltungs- und Ordnungsaufgaben auch immer besser geschultes Personal benötigt wurde. Der Monarch geriet gegenüber „seiner“ Beamtenschaft letztendlich ins Hintertreffen was die Fachinformationen betraf und mußte seine Entscheidungen damit auf die Informationen stützen, die ihm aus dem jeweiligen Ministerium gegeben worden war. Dabei konnte er gut oder schlecht beraten sein, die Verantwortung für die Entscheidung blieb zumindest in Bezug auf die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit bei ihm.

Ins Reich der historischen Legendenbildung gehört jedoch eindeutig die oftmals zitierte Behauptung, daß das Berufsbeamtentum durch Kaiser Wilhelm I. erfunden worden sei7 – im Gegenteil, gerade die eben gezeichnete Entwicklung schließt eine zäsurale „Erfindung“ des Berufsbeamtentums aus.

Zu den wichtigsten Eigenheiten des königlichen Beamten gehörte seine Loyalität zum Staat und zum Reglement, das ihm den Rahmen vorgab, seine finanzielle Unabhängigkeit und seine Sachkenntnis. Verlangt wurde von ihm unbedingter Gehorsam8, Würde und ein auf den Ruf der Überparteilichkeit gerichteter Lebenswandel9.

Alles in allem bildete sich mit diesem Beruf auch ein gewisser Habitus heraus, der letztlich in einer eigenen, bürgerlichen Gesellschaftsklasse mündete10. Wer aber nun gehörte zu dieser Klasse, wer kam hinzu?

Dirk Götschmann hat eine umfangreiche Untersuchung über Herkunft und Karriere der einzelnen Beamten, die heute noch über Akten, welche hier im bayerischen Hauptstaatsarchiv liegen, nachvollziehbar sind, erstellt. Dazu gehört neben einer ausführlichen Vergleichsanalyse einzelner Karrieren insbesondere die Betrachtung der Hintergründe der Beamten – also ihre Schul- und Universitätsbildung, eine Berufsausbildung (sofern vorhanden) aber auch das Elternhaus. Eine vergleichbare Studie für das Königreich Preußen hat der Historiker Bernd Wunder verfasst – seine Ergebnisse werde ich nur vergleichend erwähnen.

Zu den Voraussetzungen für einen Posten im gehobenen Verwaltungsdienst zählte früh ein Studium11, 1803 schrieb eine Verordnung folgenden Weg vor:

Nach Abschluß des Gymnasiums erfolgt ein Studium der Rechtswissenschaften, wenigstens drei Jahre lang. Im Anschluß daran mußte ein mindestens ein Jahr andauerndes Praktikum abgeleistet werden, und zwar einem Gericht. Nach Abschluß dieses Praktikums konnte sich der Kandidat zum „Concurs“, also zur Staatsprüfung anmelden, die von zwei Räten der Behörde abgenommen wurde. Das Ergebnis sowie das Protokoll wurde noch einmal dem Kollegium vorgelegt und von diesem abschließend bewertet, getrennt in den Fächern Administration und Justiz. Die daraus errechnete Gesamtnote bestimmte schließlich die Chance auf eine Anstellung.12

Dieses sehr individuelle System wurde unter anderem wegen der Intransparenz kritisiert, und von daher 1810 zuerst durch eine gleichförmig gestaltete Staatsprüfung und im Rahmen der Reformen von 1830 schließlich durch eine einheitliche Prüfungsordnung mit normierten Prüfungen und einem Prüfungsreglement ersetzt. Auch das Praktikum wurde verlängert.

Diese lange Ausbildungszeit, der nicht selten eine längere Wartezeit auf eine Anstellung folgen konnte, setzte ein hohes Maß an Geduld und finanzieller Flexibilität voraus – tatsächlich war die Ausbildungsphase in aller Regel nicht bezahlt

Eine hohe Zahl von Referenten kam aus Familien, deren Väter ebenfalls akademisch gebildete Beamte gewesen waren. Rund die Hälfte der Referenten in den von Götschmann betrachteten Abteilungen waren die Söhne höherer Beamter.13 Dabei sticht heraus, daß es im Schnitt zwischen 1825 und 1864 etwa 59% waren, deren Väter akademisch gebildete Beamte waren, und noch einmal 7%, deren Väter anderen akademischen Berufen nachgingen.

Betrachtet man aber den Zeitraum zwischen 1848 und 1964 separat, so erhöhen sich diese Zahlen noch einmal Signifikant auf 70% beziehungsweise 10%.14 Diese Zahlen stellen jedoch nur ein Beispiel dar. So ist der Trend, den Götschmann hier nachweisen möchte unter anderen auch darin begründet, daß die Zahl der absoluten Neueinstellungen zwischen 1848 und 1864 lediglich 21 Personen beträgt. Im Vergleich dazu beträgt die Erfassung der gesamten Neueinstellungen der Referenten 71 erfasste Personen

Für die Gruppe der Ministerialräte, mithin die nächsthöhere Besoldungsstufe stellt sich im gleichen Zeitraum von 1825-1864 ein ähnliches Bild ein: rund 70% der Väter sind akademisch gebildete Beamte gewesen, weitere 8% Akademiker mit anderen Berufen. 75% haben überhaupt Beamte als Väter.15 Für die Zeit vor 1848 ergibt sich hier ein anderes Bild: 60,9% akademisch gebildete Beamte, 69% Akademiker generell.16 Nach 1848 beträgt das Verhältnis Akademiker zu bürgerlichen Berufen 80% zu 20%. Allerdings ist auch hier die Aussagekraft des reinen Zahlenverhältnisses einer einzigen Abteilung eher gering einzustufen; Die Zahl der zum Ministerialrat aufgestiegenen Personen zwischen 1848 und 1864 betrug lediglich 10 Personen.

Allerdings verschaffen diese Zahlen einen guten Einblick in die vorhin aufgestellte Hypothese einer sich entwickelnden bürgerlichen Schicht in der Gesellschaft, auch wenn man keinesfalls von einer homogenen Struktur unter den Beamten sprechen kann.

Wie sieht es denn damit aus in anderen Ländern jener Zeit? Lässt sich ein besonderer Beamtentypus festmachen, vielleicht gar unter Maximilian II.? Einen gewichtigen Unterschied zu Preußen findet sich tatsächlich – während in Preußen rund 80-90% der höheren Beamten aus der Oberschicht kamen waren es in Bayern im Schnitt 60%, wie der Historiker Bernd Wunder feststellte.17 Tatsächlich stellte in Bayern die Beamtenschaft, aber auch andere akademische Berufe wie Gymnasiallehrer oder Theologen Aufstiegsmöglichkeiten für eine leistungsbereite und leistungsfähige Mittelschicht dar.18

Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Aufstiegschancen innerhalb der Gesellschaft ist ein Allgemeinplatz – im 19. noch mehr als im 20. und 21. Jahrhundert. Dennoch lässt sich gerade im Hinblick auf den Vergleich mit Preußen und der starken Gewichtung der Oberschichten in den preußischen Beamtenrängen ein Blick auf den Unterschied zwischen adeliger und bürgerlicher Herkunft nicht vermeiden.

Hierbei muß man jedoch sorgfältig zwischen altadeligen Familien und jenen, bei denen die Väter oder Großväter einen erblichen Adelstitel erworben haben, unterscheiden. Die Sprößlinge altadelige Familien besetzen oftmals Posten die mit repräsentativen Aufgaben verbunden sind, beispielsweise Generalkommissare oder auch Regierungspräsidenten. Diese Positionen bleiben mit beinahe 60% Anteil eine „Domäne des Adels“19.

Anders hingegen ist es im Bereich der Ministerien selbst, lediglich 16-17% der Beamten im Innenministerium seien von adeliger Herkunft, beziffert der Historiker Walter Schärl20 seine Ergebnisse, die Götschmann weitestgehend bestätigt21. Hier kann also – ganz im Gegensatz zum Militär dessen Offizierskader vom Adel noch weitestgehend dominiert wurden, kein besonderer Einfluß des Adels auf den ministeriellen Alltag gemessen werden. Daß sich dieser Einfluß noch verkleinerte zeigt sich daran, daß nach 1848 lediglich ein Ministerialreferent aus adeligen Kreisen eingestellt worden war.

 

Meine Damen und Herren,

Die Zahlen zeigen deutlich auf, daß es eine gut nachvollziehbare Entwicklung hin zum Berufsbeamtentum gab. Des weiteren zeigen sie, daß sich eine gesellschaftliche Schicht herausbildete, die nach oben und unten zwar durchlässig war, letztlich aber eine eigene, bürgerliche Kultur entwickelte, der auch der König Rechnung tragen mußte. Die sich entwickelnde und professionalisierende Berufsbeamtenschaft konterte manch ein König mit einer unglaublichen Akten- und Detailversessenheit seinerseits, ein Verhalten das gelegentlich auch bayerische Ministerpräsidenten auszeichnete. Die Unabhängigkeit des so entstandenen Berufsbeamtentums verwaltete selbstständig den Staat und wehrte sich mitunter auch vehement gegen als Willkür empfundene Eingriffe seitens des Monarchen.

Aber die soziale Herkunft war nicht das einzige Kriterium, nach welchem man die Beamtenschaft untersuchen sollte. Eingangs erwähnte ich, daß durch die Angliederung diverser neuer Reichsgebiete in der Napoleonischen und Postnapoleonischen Zeit eine Reihe von neuen Faktoren die Verwaltung behinderten.

Eines davon war die bereits untersuchte Entwicklung einer Behörde für die protestantische Amtskirche, welche zuvor praktisch keine Rolle in Bayern gespielt hatte und nun fast ein Viertel der Bevölkerung stellte. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte jedoch gewesen sein, daß die damit einhergehenden Bevölkerungteile, die teilweise eine eigene Sprache und Kultur mitbrachten, in das bayerische Staatswesen integriert werden mußten.

Politisch versuchte Ludwig I. dies durch Kunst-Ideologie, Maximilian II. über die Förderung der Volkskultur.22 Dies ging nicht ohne Reibungen, insbesondere mit dem protestantischen Oberkonsistorium ab.

Innerhalb des Innenministeriums hingegen bildete sich das Verhältnis der alten und der neuen Bayern zueinander relativ rasch ab, was nicht zuletzt der Einrichtung des protestantischen Oberkonsistoriums geschuldet sein dürfte. Dieser Einfluß dürfte sich anfangs besonders bezeichnend niedergeschlagen haben.

Betrachtet man die 71 Ministerialreferenten in der allgemeinen Abteilung des Ministeriums von 1825 und 1848, so sind davon 76% katholisch – und 24% prostestantisch.23 Auch zwischen 1848 und 1864 ergibt sich kein signifikant anderes Bild. Auffallend ist hingegen, daß die Referenten größtenteils aus Altbayern und Franken kamen, jeweils zu etwa 40%.24 Etwa 10% kamen aus Schwaben.

Nimmt man aber diese Zahlen und sortiert sie nach den Zeiträumen und Rangstufen unter Ministerialräten und Ministerialsekretären, so stellt man fest daß die zahl der Nichtbayern, die vor 1847 immerhin 22,8% der Ministerialräte ausgemacht hatten auf Null fällt – im Gegenzug steigt die Zahl der Schwaben und Pfälzer konsequent an.

Bei den Ministerialsekretären bietet sich ein ähnliches Bild – wobei es im Zeitraum von 1825 bis 1864 keinen Pfälzer Ministerialsekretär im bayerischen Innenministerium gegeben hat. Der Anteil der Franken war bei Ministerialräten höher als bei den Referenten, insgesamt waren sie leicht stärker repräsentiert als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprach, ganz im Gegensatz zu Schwaben und Pfälzern, die teilweise vollkommen unterrepräsentiert waren. Götschmann erklärt dazu (Zitat): „Hier dürfte es sich allerdings im eine innenministerielle Besonderheit handeln, da die Pfalz wegen ihrer zahlreiche abweichenden Verwaltungsvorschriften immer ein Fremdkörper in der inneren Verwaltung blieb. Offensichtlich fehlte aber auch der Wille, eine Integration aus dieser Ebene voranzutreiben. Dies ersieht man daraus, daß nicht ein einziger Pfälzer als Ministerialseketär eingestellt wurde, denn damit unterließ man von vorneherein jeden versuch, intensive Verbindungen auf der obersten Ebene der Inneren Verwaltung herzustellen.“ (Zitat Ende).

Diese fehlende Verbindung auf der Ebene der Inneren Verwaltung schließlich machte es den Pfälzern schwer, den Anschluß nach Bayern zu finden und wenigstens verwaltungstechnisch „dazu zu gehören“.

 

Meine Damen und Herren,

wenn ich nun ein Fazit ziehen müsste, so muß ich noch einmal an den Anfang zurückkehren. Ausgehend von den Entwicklungen der Behördenstruktur zwischen 1817 und 1864, die ich Ihnen anhand zweier Bereiche, namentlich dem Bauwesen und dem Schulwesen sowie der geistlichen Aufsicht, führte ich Sie durch die Entwicklungen der Sozialstruktur des Ministeriums mit der besonderen Berücksichtigung auf den Bruch 1847, der als Zäsur auch in der innenministeriellen Entwicklung zu verstehen ist und letzten Endes landeten wir nun beim in Bayern allgemein so beliebten Regionalproporz.

Welches Bild ergibt sich aus diesen Erkenntnissen für die Horizonte administrativen Handelns im mittleren 19. Jahrhundert in Bayern?

Die Entwicklung zum modernen Staat war in ganz Europa zu spüren und ist auch für jeden deutschen Teilstaat nachzuvollziehen, allerdings gibt es eine Reihe von Unterschieden die historischer, kultureller und politischer Natur geschuldet waren. Während sich in Preußen eine professionelle, aber vor allen Dingen gehorsame Beamtenschaft entwickelte, die dem preußischen König nicht nur ergeben, sondern auch bis zum letzten Detail untergeordnet war, so zeigen sich in Bayern andere Entwicklungen. Bayerische Beamte waren nicht weniger loyal als preußische, aber das Berufsbeamtentum legte viel Wert auf die Unanfechtbarkeit der Verfahrensweise.

Willkürliche Strafversetzungen von unliebsamen Beamten kamen zwar vor, wurden aber höchstens geduldet und oftmals setzte sich die Behörde für den in Ungnade gefallenen Beamten ein. Insbesondere nach der Revolution von 1848 gab es zwar eine Reihe von Verhaftungen, Aburteilungen und Entlassungen, aber es setzte weder eine politische Verfolgung, noch eine scharfe Gewissenskontrolle der Ministerien ein, wie das in Preußen der Fall gewesen war.

Im Gegenteil: Durch das Beibehalten der Märzforderungen in ihrer Substanz, also der Versammlungsfreiheit und der Vereinsfreiheit, sogar durch das Einspannen der letzteren für politische Ziele blieb in Bayern die Lage verhältnismäßig ruhig.

Gleichzeitig festigte dieses Verhalten den Schwund an Kontrolle des Monarchen über die Bürokratie, die damit die Macht über Funktion und Wohl des Staates übernahm, wie Max Weber treffend analysierte. Die sich entwickelnde Rechtssicherheit, die nicht nur verfassungsrechtliche Aspekte hat, sondern auch verfahrensrechtliche gab dem Apparat die Kontrolle über das wie – und die sich durch ihn entwickelnde gesellschaftliche Schicht nahm diese Macht an sich.

Die Macht der Behörden war und ist jedoch beschränkt – sie ist nicht nur ebenso an Recht und Gesetz gebunden, sondern in bestimmten Gebieten dem Monarchen auch nach wie vor streng untergeordnet – das galt besonders für den Bereich Außenpolitik, was das Beispiel zeigt, als sich Maximilian II. gegen die Reichsverfassung des Paulskirchenparlaments aussprach und es damit zu Fall brachte – obwohl seine eigenen Beamten zu einem nicht unerheblichen Teil anderer Ansicht waren.

Es sollte außerdem nicht vergessen werden, daß die Behörde, soviel macht sie auch über das „Wie“ besitzt, nach wie vor an die Weisungen ihrer Minister, Regierung und ihres Monarchen gebunden ist. Den Konflikt zwischen dem protestantischen Oberkonsistorium und dem Monarchen über die „illustrierte Geschichte Bayerns“ von Thomas Driendl konnte der König klar und deutlich für sich entscheiden, weil eben der Monarch, und nicht die Behörde die Weisungsinstanz ist.

Im Gegensatz dazu zeigt die Entwicklung des Gewerbewesens deutlich die Verfahrensweisen und die Stärke administrativen Handelns und administrativer Macht, aber auch die Schwächen und Konkurrenzverhältnisse was bestimmte Machtbefugnisse angeht.

Das Gewerbe in Bayern war in den Anfangsjahren Ludwigs I. noch in Zünften organisiert, es existierte keine Gewerbefreiheit. Obwohl dies eine Kernforderung der liberalen Abgeordneten im bayerischen Landtag war schlossen sich diese gegen die entsprechenden, liberal zu nennenden Pläne des Königs zusammen und ermöglichten so letztendlich eine konservative Phase der Restauration. Das Innenministerium übernahm an dieser Stelle nur eine Übermittlerrolle ein: Es lieferte statistische Informationen, war aber selbst nicht aktiv an der Entwicklung beteiligt sondern hatte das Heft des Handelns an den Landtag übergeben.25

Mit dem neuen Minister Öttingen-Wallenstein wurde das Innenministerium jedoch aktiv. In Form von Kommissionen erarbeitete das Innenministerium einen neuen Gesetzentwurf der allzu libertäre Auswüchse in der Gewerbepolitik einzudämmen versuchte. So sollte beispielsweise bei einem Antrag auf Zulassung eines Gewerbes zunächst das, ich zitiere, „amtlich ermittelte Vorhandenseyn der erforderlichen Absatz-Gelegenheit und des Fortkommenkönnens des Bewerbers und seiner Familie auf dem nachgesuchten Gewerbe.“26 (Zitat Ende) ermittelt werden. Auch verlangte die Konzession zunächst eine amtliche Ermittlung (Zitat) „auf den fortwährend gesicherten Nahrungsstand der schon bestehenden Meister“27 (Zitat Ende).

Der Staat sollte also nach dem Willen des Ministeriums die Aufgabe und Rolle der Zünfte verstärken, auch bis dato zunftfreie Gewerbe mußten nun Zünfte bilden. Der Landtag, dessen liberaler Widerstand durch die vorhin erwähnte liberale Gewerbepolitik ohnehin geschwächt war, übernahm die meisten Teile des Gesetzes ohne nennenswerten Widerstand, lediglich das Gewerbsgesetz als solches wurde vom König fallengelassen. Das Ministerium beschritt daraufhin einen anderen Weg indem es nach und nach die Vollzugsverordnungen anpasste.

Unter Maximilian II. änderte sich einiges. Die konservative Gewerbepolitik, die auch vom Innenministerium in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts verfolgt wurde, erfuhr eine radikale Neubewertung mit der Revolution von 1848. Die liberale Ausrichtung des Paulskirchenparlamentes und die damit einhergehende, grundsätzlich liberale Sozial- und Gewerbepolitik der Revolutionäre bewegte den Mittelstand dazu, sich von der Revolution abzuwenden.28

Zu Beginn der 1850er Jahr nun wurde das Handelsministerium beauftragt, die Gewerbepolitik weiterzuverfolgen. Bei Konzessionen sollte mehr auf Tüchtigkeit und Ausbildung, aber auch auf das korrekte Verhalten wert gelegt werden. Ende 1852 stand ein Konzept für eine Gewerbeordnung und eine Expertenkomission wurde einberufen um das Gesetz vollständig zu formulieren.

Die Gewerbeordnung von 1853 hatte also eine recht beachtliche, administrative Entwicklung hinter sich: Zunächst als Initiative der Bevölkerung beim Parlament, dann aber rasch, als die Betroffenen sich durch diese Ordnung bedroht fühlten, lag die Initiative wieder bei den Ministerien. Der Idealismus der ersten Zeit wurde mit der Objektivität der Behörde beantwortet. Dieser Objektivität allerdings sind stark konservative Züge anzumerken: Vergleicht man die industriellen und gesellschaftlichen Entwicklungen zwischen 1825 – der ersten Gewerbeverordnung – und 1853, so stellt sich rasch die Erkenntnis ein, daß der Entwicklung kaum Rechnung getragen wurde.

Diesen Zustand wollte Maximilian II. auch im Rahmen seiner Sozialpolitk Rechnung tragen. 1860 bekam der zuständige Ministerialdirektor Braun den Auftrag, eine neue, diesmal liberalere Gewerbeordnung zu entwickeln. Angestoßen wurde diese Tatsache nicht zuletzt von der recht liberalen Gewerbeordnung, die in Österreich 1859 eingeführt worden war.

Auch hier ging das Gesetz zunächst seinen Gang: Zuerst wurden die Kreisregierungen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die entstehenden Schwierigkeiten, auf welche die Ministerien stießen, führten zu einer langsameren Entwicklung was den Landtag dazu brachte, sich einzuschalten. Dieser plädierte nach Beratungen dafür, das ursprüngliche Recht von 1825 wieder anzuwenden aber diesmal liberaler auszulegen, was sowohl dem Innen-, wie auch dem Handelsministerium entgegenkam.29 So waren die Behörden in der Lage, die Entwicklung zu beobachten und die auszuarbeitenden Regeln an die Wirklichkeit anzupassen statt wie beim vorherigen Versuch von 1853 die Wirklichkeit den Regeln anpassen zu wollen.

Beobachtet man allerdings die Vorgänge über die Zeiten hinweg so kann man, wie es Götschmann in seiner Arbeit tut, das Resümee ziehen, daß die Gewerbepolitik tatsächlich ganz massiv von den Behörden gestaltet worden ist.30 Dabei vollzieht sich auch ein Wandel im Selbstverständnis der politischen Balance: Waren unter Montgelas Regierung und Administration die eigentlichen Machthaber im Lande so bekam das Parlament nach und nach mehr Gewicht. Die Behörde löste sich von der Exekutive und wich auf einen neutraleren Standpunkt zwischen Regierung und Parlament aus, der keinesfalls völlig unabhängig war, sich aber sichtlich um Neutralität bemühte. Dieser Wandel spricht auch einen neuen Begriff des Absolutismus an: aus dem absoluten Monarchen wurde der absolute Staat.

Letztlich zählte das Ergebnis in der Sache und das Ministerium konnte bei einigen Vorgängen die Rolle des Vermittlers zwischen Regierung und Parlament einnehmen.

Literaturverzeichnis:

  • Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.
  • Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.
  • Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997.
  • Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955.
  • Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001.
  • Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958.
  • Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996.

Online-Ressource:

——- Fußnoten ——-

1 Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958, S. 308.

2Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001, S. 65.

3Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.

4So unter anderem Vergleichend mit Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.

5Siehe hierzu die Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter http://www.stmi.bayern.de/ministerium/aufgaben/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011).

6Montgelas ausführlicher unter: Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997, S. 259-294.

7Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996, S. 17.

8Wobei sich an dieser Stelle trefflich diskutieren ließe, ob dieser Gehorsam zuerst der Krone und dann der Verfassung oder umgekehrt zu leisten war. Die Innenpolitik und der Umgang mit „aufmüpfigen“ Beamten wird in Preußen sehr anderes gehandhabt als in Bayern unter Maximilian auch wenn dies – aus Furcht vor einer Revolution (Prinz, Geschichte Bayerns, S. 320f) oder aus staatspolitischer Weitsicht (Krauss, Herrschaftspraxis S. 211f) – insgesamt eher moderat blieb.

9Krauss, Herrschaftspraxis, S. 197ff.

10Krauss, Herrschaftspraxis, S: 202.

11Götschmann, Innenministerium, S. 134.

12Götschmann, Innenministerium, S. 135f.

13Götschmann, Innenministerium, S. 482.

14Götschmann, Innenministerium, S. 483.

15Götschmann, Innenministerium, S. 484.

16Götschmann, Innenministerium, S. 484.

17Wunder, Bürokratie, S. 80.

18Wunder, Bürokratie, S. 81.

19Götschmann, Innenministerium, S. 491.

20Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955, S. 49.

21Götschmann, Innenministerium, S. 491.

22Prinz, Geschichte Bayerns, S. 321.

23Götschmann, Innenministerium, S. 493. Hier steht es allerdings falsch herum, ein Druckfehler wie ich vermute.

24Götschmann, Innenministerium, S. 493.

25Götschmann, Innenministerium, S. 540.

26Götschmann, Innenministerium, S. 553.

27Götschmann, Innenministerium, S. 554.

28Götschmann, Innenministerium, S. 570.

29Eine Detaillierte Beschreibung des Vorgangs und der Überlegungen finden sich bei Götzschmann, Innenministerium, S. 593-598.

30Götschmann, Innenministerium, S. 598f.

Urteil und Hinrichtung des Hieronymus von Prag auf dem Konzil zu Konstanz im Mai des Jahre 1416

Hieronymus von Prag

„Und als man inn ußhin fuort, do betrott er den Credo, und wenn der uß was, so vieng er an ze singen die letany und dann aber den Credo. Und ward och verbrent an der statt, da der Hus verbrennet ward, und hortt man im och kain bicht, glich wie dem Hussen.“1

So leitet Ulrich von Richental in seiner Chronik den Tod des Hieronymus von Prag ein, den er mit einer recht dramatischen Schilderung des grausamen Endes abschließt: „Und lebt in dem für vast lenger dann der Huss und schrayt vast grülich, dann er was ain va[i]ßter, starker man mit ainem schwartzen diken und großen bart. Und do er verbrennet ward, do ward och die äsch und alles, so da waz, in den Rin gefürt. Und waintend vil gelerter lüt, das er verderben muost, wann er vast gelerter was denn der Huss. Er was worden maister in artibus zuo Prag, in der statt ze Lundus in Engeland, zuo Köln und zuo Erdfurt.“2

Ein Gelehrter, ein Ketzer? Ein stattlicher Mann mit einem großen schwarzen Bart der offenbar viel Eindruck auf seine Mitmenschen machte, so schildert Ulrich Hieronymus, dessen Tod durch die Hinrichtung des Johannes Hus im Rahmen der Konzilsgeschichte untergeordnet scheint, den Zeitgenossen aber offenbar ebenso viel bedeutete.

Wer war dieser Gelehrte? War er ein Kirchenreformer, der im Streit mit anderen Reformern, jenen des Konzils, den Kürzeren gezogen hatte3 oder war er nur ein Radikaler4?

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wer dieser Mann im Spiegel sowohl der Zeitgenossen, wie auch der Geschichtsschreibung gewesen ist und ob seine Verurteilung – die durch einen interessanten Prozess entstanden ist – möglicherweise wie bei Johannes Hus ein Justizmord5 war.

  1. Das Leben des Hieronymus von Prag.

1.1. Lebenslauf

Hieronymus von Prag, sein tschechischer Name lautet Jeromŷn Prasžský, wurde zwischen 1365 und 13806 in Prag geboren. Er galt als ein Schüler des etwa 10 Jahre älteren Johannes Hus7, als er in Prag studierte. 1398 reiste Hieronymus nach England8, wo er mit den Schriften des John Wycliff in Kontakt kam, knappe 17 Jahre nach dem Bauernaufstand, der neben seinen sozialen Ursachen auch die Entwicklung des Lollardentums beschleunigte. Anschließend verbrachte er einige Jahre in Jerusalem, dann in Europa. Seine Anwesenheit konnte unter anderem nachgewiesen werden für Paris, Köln, Oxford, Heidelberg und Wien9.

Diese umfangreiche Reisetätigkeit, die vielleicht auch Abenteuerlust gewesen sein mag, scheint vor dem Hintergrund eines zwar längst widerlegten10 statischen Mittelalters, das aber dennoch Grenze und Fremdheit11 kannte und engen Grenzen der Mobilität unterlag, zumindest beachtlich.

Schon die Zeitgenossen waren von der Gelehrsamkeit, sowie der Welt- und Redegewandheit des Hieronymus von Prag sichtlich beeindruckt. So beeindruckt, daß die „hohen Adelskreise“ – wie Brandmüller es formulierte12 – sich mit nachdrücklichen Protestschreiben gegen seine Hinrichtung an das Konzil wandten, was angesichts des Selbstverständnisses des Konzils als letztlich unfehlbare Instanz13 eine bemerkenswerte Tatsache ist.

Hieronymus hat nur wenig Schriften hinterlassen14, er galt hingegen als brillanter Rhetoriker und Prediger, dem wohl eine Schlüsselrolle in den Auseinander-setzungen an der Prager Universität, die im Kuttenberger Dekret 1409 gipfelten, zukam15.

Das Kuttenberger Dekret vom 18. Januar 140916 ordnete die Stimmenzahl der an der Universität in Prag vertretenen Nationes neu an: Hatten bis dahin alle vertretenen Nationes eine Stimme, so bekam die böhmische nun 3 Stimmen während die anderen zusammen lediglich eine Stimme erhielten. Dies sollte das Verhältnis zwischen der Mehrheit der böhmischen Studenten und der Minderheit der Auswärtigen korrigieren, entsprach allerdings nicht den Tatsachen. Wie der Historiker František Šmahel17 nachwies, war nur ein geringer Teil der Studenten tatsächlich böhmischen Ursprungs: „Not only was the answer itself a surprise, but so was its numerical expression. During the period under review, from the winter semestre of 1398 to the end of the winter semestre of 1409, only a fifth of the candidates (19.81 per cent) or the bachelor’s degree, and not quite a third (29,12 per cent) for the master’s degree belonged to the Bohemian nation.18

Dieser Durchschnitt wurde im Zeitraum von 1406-1409 noch einmal deutlich unterboten19. Aus Protest verließen eine Vielzahl von Studenten, vor allem aber ein Großteil des akademischen Personals die Universität und gingen nach Heidelberg, Krakau, Paris oder Bologna20.

Als nationalbewußter Tscheche21 konnte Hieronymus von Prag diese Entwicklung nur begrüßen, war die böhmischen Bevölkerung doch der Bevormundung durch die Deutschen und das Reich gründlich überdrüssig. Auf die Rolle des Magisters und die Auseinandersetzungen zwischen der tschechischen Nationalbewegung, dem Hussitismus und den deutschen Akademikern soll allerdings im Anschluß näher eingegangen werden.

Als Johannes Hus am 28. November 1414 verhaftet wurde – entgegen der Zusicherung des freien Geleits durch König Sigismund22 – reiste Hieronymus von Prag zum Konzil von Konstanz, um seinen Lehrer zu verteidigen. Er kam am 4. April 1415 in Konstanz an, erhielt jedoch keine Gelegenheit, vor dem Konzil zu sprechen23. Da er sich vom Konzil mißtrauisch beäugt, vielleicht sogar verfolgt fühlte, setzte er sich zunächst nach Überlingen ab um über Briefe mit dem Konzil Kontakt aufzunehmen24. Auch dieser Versuch scheiterte und Hieronymus wandte sich anschließend mit Briefen und Anschlägen an Kirchen an die Öffentlichkeit, bevor er fluchtartig versuchte, das Reich zu verlassen.

Auf dem Rückweg jedoch wurde er in Hirsau25 aufgegriffen und inhaftiert. Er blieb zwischen seiner Verhaftung vor dem 17. April 1415 bis zu seiner Auslieferung an das Konzil am 23. Mai 1415 Gefangener des Herzogs Johann von Bayern. In der folgenden Zeit bis zum 23. September 1415 setzte ihm das Konzil mit scharfen Verhören zu, um ihn zur Umkehr zu bewegen. Auch dürfte die Verbrennung des Johannes Hus am 6. Juli 1415 einen deutlichen Eindruck auf dessen Schüler gemacht haben26. Am 23. September widerrief Hieronymus von Prag ausführlich seine bisherigen Lehren27.

Dennoch blieb er weiterhin in Haft, da ihm der Widerruf nicht von allen Konzilsteilnehmern abgenommen wurde und die Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern und den Gegnern des Hieronymus nahmen zu.28

Am 24.2.1416 wurden Jean de la Rochetaillé und Nikolaus von Dinkelsbühl zu Untersuchungsrichtern bestellt, nachdem man den Vorgängern vorwarf, sie wären bestochen worden29. Am 27.4.1416 wurden Hieronymus eine Reihe theologischer und praktischer Anklagepunkte vorgelegt. Mehr als 110 Punkte umfasste die Liste und die Richter kamen zu dem Schluß, der Widerruf sei ein Trick gewesen und er müsse unter Folter erneut abschwören. Dem jedoch gab das Konzil nicht statt.30

Am 23.5.1416 durfte Hieronymus öffentlich Stellung nehmen, allerdings war er nicht bereit unter Eid auszusagen, dagegen hielt er, wohl im sicheren Wissen, daß er verloren war, seine vielbeachtete Verteidigungsrede am 26. Mai 1416 und widerrief seinen Widerruf.31

In der 21. Sessio am 30.5.1416 kam es schließlich es zum Urteil32, wobei sich Hieronymus noch einmal ein Wortgefecht mit Jacopo Balardi Arrigoni, dem Bischof von Lodi, lieferte. Noch am selben Tag wurde er verbrannt, wobei ihm nachgesagt wird, er habe die Ketzermütze aufgesetzt und gerufen: „Christus hat die Dornenkrone getragen!“

1.2. Die Universität von Prag und der Hussitismus – eine nationale Auseinandersetzung?

Dieser Ausspruch, ob wahr oder nicht, sagt eine Menge über darüber aus, welche Wirkung Hieronymus von Prag auf Zeitgenossen und Nachwelt gehabt haben muß, auch wenn Hieronymus „dem Blick der Historiker vieler Generationen entgangen ist“33.

Ein weiterer Aspekt seiner Persönlichkeit neben der oben bereits ausgeführten Reiselust, ist der Laientum, dem er, obwohl studierter Theologe, sein Leben lang folgte. Er empfing niemals die Weihe sondern konzentrierte sich eher auf die philosophischen Aspekte der Theologie34. Daraus leitete er seine praktische Kritik an der Kirche, besonders auch an der mangelhaften Bildung des Klerus ab – was Šmahel dahingehend umdeutet, daß man aus dem Laientum des Hieronymus von Prag einen gewissen Antiklerikalismus erkennen könne35, wenngleich diese Aussage ein wenig gewagt erscheint, da Hieronymus als geweihter Geistlicher wohl einfach nicht die Freiheiten in Reise, Wort und Schrift hätte haben können, die er doch offenbar als essentiell für sich verstand.

Diese Reiselust, dieses Interesse an der Welt mutet jedoch in gewisser Hinsicht seltsam an, betrachtet man seine stark nationalen Ausprägungen die ihn zu einem leidenschaftlichen Kämpfer für die böhmische Sache an der Prager Universität machten.

Hieronymus von Prag verknüpfte die wiclifistische Strömung und Reformationsbewegung eng mit der tschechischen Nationalbewegung36. Trotz der Tatsache, daß sein Aufenthalt in Prag von seinem Wirken an anderen Universitäten ständig unterbrochen wurde, kehrte er nach Prag zurück, also an der dortigen Universität die Auseinandersetzungen zwischen den Nationes37 auf dem Höhepunkt angelangt waren38. Die Verknüpfung der wicliff’schen Strömungen mit den nationalen Strömungen gelang ihm nicht zuletzt, weil er die Existenzangst der tschechischen Studenten besonders an der artistischen Fakultät durch die hohe Zahl nichttschechischer Studenten mit der dadurch auch entstehenden zahlenmäßigen Unterlegenheit der Anhänger der Lehren Wicliffs.39 Damit verbanden sich Reformbewegungen und Nationalbewegungen an der tschechischen Universität was sicherlich einer der Stützpfeiler der hussitischen Bewegung gewesen ist.

Zusammenfassend kann man die Auseinandersetzungen an der Universität von Prag sehr wohl als eine nationale Auseinandersetzung betrachten – doch erst mit Erscheinen und Wirken des Hieronymus von Prag, der dadurch auch Kontakte bis zum Hof des Königs knüpfte40, verband sich der Nationalismus der Tschechen mit den Reformbestrebungen durch Wicliff, Hus und letztlich auch Hieronymus.

  1. Die Reisen nach Konstanz

Lange bleibt Hieronymus jedoch nicht in Prag, wo es ihm gelungen war, sich eine Vielzahl von Feinden zu schaffen die allesamt nun in Europa verstreut waren aber begannen, gegen ihn zu wirken – ein Faktum, daß ihm in Konstanz letztendlich auch das Genick brechen sollte.

Die Auseinandersetzungen zwischen böhmischen und deutschen Studenten und Magistern an der Universität in Prag sowie die unter anderen durch Hieronymus erzeugte Verbindung zwischen nationaler, sozialer und reformistischer Bewegung in Böhmen beschäftigten das Konzil in Konstanz mit Sicherheit41 – keinesfalls konnte es sich der politischen Folgen der eigenen Politik in der Causa Fidei entziehen.

Als Hieronymus von Prag daher am 4. April 1415 in Konstanz erschien um Johannes Hus zu verteidigen tat er dies nicht nur um die Reformbewegung zu unterstützen sondern ebenso, um die Tschechen vor einem Kirchengericht zu verteidigen, das wegen der Gegnerschaft zu vielen Reformbestrebungen sich in Hieronymus Sicht letztendlich auch der Gegnerschaft gegenüber den Böhmen verdächtig machte.

Sein Handeln ist jedoch besonders für seine – meist lautstarke42 – Vorgehensweise bemerkenswert unspektakulär. Er versucht eine Audienz beim Konzil zu erwirken und scheitert nach mehreren Anläufen, woraufhin er sich aus Konstanz zunächst wieder zurückzieht.

Dieser Weg nach Konstanz hinein und wieder hinaus nach Überlingen wird sowohl von Brandmüller43, als auch von Šmahel44 als Versuch gedeutet, sich zwar kundzutun aber potentiellen Nachstellungen durch das Konzil zu entziehen. Šmahel nennt das sogar das „Wiener Manöver“45.

Tatsächlich scheint Hieronymus von Prag sich der potentiellen Gefahr durchaus bewußt gewesen zu sein, dennoch versucht er mit Hilfe von Anschlägen an Kirchen und Klöstern seine Verteidigungsschriften unter die Leute zu bringen, bevor er sich vollständig zur Flucht wandte.

Für Hieronymus schien klar gewesen zu sein, daß er für Hus nichts in Konstanz erreichen konnte und stattdessen den Kampf besser in Böhmen fortsetzen sollte – wobei nicht ganz klar ist ob er wirklich nach Böhmen reisen wollte. Brandmüller beschreibt, daß Hieronymus „die Heimreise“ antrat, dann aber in Hirsau aufgegriffen worden sei46. Ein Blick auf die Karte und die Strecke47 zeigt jedoch, daß sich Hieronymus zunächst einmal nach Norden Richtung Karlsruhe gewandt haben soll und ganz und gar nicht Richtung Böhmen wanderte. Wollte er die bayerischen Gebiete der Wittelsbacher umgehen?

Interessant ist hingegen, wenn man diese Darstellungen mit jeder des Ulrich von Richental vergleicht. Schon die Darstellung der ersten Ankunft des Hieronymus von Ulrich lässt wenig Zweifel an seiner Sicht vom Charakter des Hieronymus: „(152) Darnach uff mentag an dem hailgen tag ze ostran, do kam Jeronimus haimlich mit ainem schuoler gen Constanz, und wißt es nieman von manigfaltigkait des volks, und schluog ainen brief an: Er wissoti anders nit, dan daz maister Hanns Huss recht geleret und gepredigott hett. Doch so wärind im ettlich artikel zu gezogen von findschaft wegen. War sach, das er die hielt da vor künd nit schirmen. Und als bald er den brieff angeschlagen hett, do lüff er glich hinweg.48

Hieronymus habe also – ganz anders als es Brandmüller oder auch Šmahel beschreiben – heimlich einen Brief angeschlagen und sei sofort wieder davongelaufen. Interessanter Weise sei er bis zum Böhmerwald gekommen: „Und kam also an den Behemer wald und wolt da ruowen.“49, wo er sich dann in einem Gelehrtendisput verraten habe und nach Konstanz zurückgebracht worden sei50.

Rein aus der geographischen Orientierung heraus ergibt die Darstellung der Quelle mehr Sinn, als die späte Zusammenfassung Brandmüllers, der die Verhaftung noch dazu nicht mit einer Quelle belegt. Tatsächlich kann man hier davon ausgehen, daß er einen Tippfehler beging und in Wahrheit Hirschau in der Nähe von Sulzbach-Rosenberg meint, eine Tatsache, die auch durch eine Quelle gestützt ist51. Und in Anbetracht der von alles Quellen genannten Vorführung des Hieronymus vor den Herzog von Bayern in Sulzbach Sinn ergibt.

Letztlich ist der Weg der zweiten – und zweifellos unfreiwilligen – Reise des Hieronymus von Prag nach Konstanz somit vollständig rekonstruiert.

  1. Auf dem Konstanzer Konzil

    3.1 Die Darstellung des Prozesses gegen Hieronymus bei Poggius Florentinus und Ulrich von Riechenthal.

Blickt man nun auf die Prozesse gegen Hieronymus von Prag, so gibt es eine Reihe von Quellen dazu, aus denen für die folgende Betrachtung zwei erzählende Quellen ausgewählt werden: Die des Poggius Florentinus52 und jene von Ulrich von Riechental.

Die Darstellung in den offiziellen Quellen wie dem Urteil des Konzils geben nicht ausreichend Aufschluß über die Wirkung dieses Urteils auf die Zeitgenossen wohingegen die Darstellung des Urteils in den Chroniken oder eben den Sendbriefen des Poggius dies sehr wohl vermögen.

Poggius Florentinus Sendbrief wurde von Niclas von Weyl „aus dem Latein ins nachfolgende Deutsche gebracht“53, welche er für Graf Eberhart von Württemberg vor 1536 anfertigte. Poggius wiederum schrieb als Zeuge des Konzils an seinen Freund Leonardo Arentino54.

Poggius Florentinus (oder auch Poggio Braccolini) wurde 1380 in Terranuova Bracciolini geboren und gilt als einer der bedeutenden Humanisten der italienischen Renaissance. Während des Konstanzer Konzils war er als Sekretär beim Kardinal von Bari angestellt und benutze den Aufenthalt nördlich der Alpen vorwiegend dazu, antike Handschriften zu suchen, was ihm auch gelang. Bis zu seinem Tode 1459 veröffentlichte er eine Vielzahl humanistischer Schriften und Bearbeitungen antiker Quellen.55

Poggius bewunderte offensichtlich Hieronymus von Prag zum Einen für dessen große Gelehrsamkeit56, seinem guten Gedächtnis57 und seiner Redekunst58, andererseits aber auch für dessen Keckheit und Mut59.

Dem gegenüber zeichnet er ein eher düsteres Bild von seinen Anklägern. Sie unterbrechen Seine Rede oftmals mit großem Geschrei und Gemurmel60, versuchen den Angeklagten in Streitgespräche zu verwickeln um ihn vor den Augen des Konzils negativ erscheinen zu lassen61 und begehen letztendlich ein falsches Urteil wider einen „lobswürdig[en]“62 Mann aus „Haß und freventlicher Verachtung der andern“63.

Die hohe Redekunst, der Poggius einen ganzen Absatz widmet64, wird auch maßgeblich dafür verantwortlich sein wie sich die Menschen mit dem letztlichen Urteil auseinandersetzten: „Großes Leid war aller umstehenden Menschen, wo ein rechts Gemüt an sich genommen haben wollte“65.

Schließlich, bei der Vollstreckung des Urteils, habe Hieronymus darum gebeten, das Entzünden des Scheiterhaufens selbst zu sehen: „‚Gehe hierfür‘, sprach er, ‚und zünd mir das Feuer vornan unter Augen. Denn hätt ich das gefürchtet, so wär ich wohl an die Statt nit kommen, weil mir die Macht geben war, das zu fliehen.'“66

Im Gegensatz zu Poggius Florentinus hatte Ulrich von Richental wohl eher ein kaufmännisches Interesse am Konzil von Konstanz, war er doch im Gegensatz zu Poggius auch ein Einheimischer. Er ist um 1365 geboren und hatte niedere geistliche Weihen empfangen, allerdings kam seine Karriere durch den Tod Bischof Mangolds von Konstanz 1385 und dem darauffolgenden Schenk des Bistums auf die römische Linie im Schisma zum Erliegen, woraufhin er sich möglicherweise dem Beruf des Kaufmanns widmete67.

Seine Darstellungen der Urteile und Hinrichtungen von Hus und Hieronymus sind eher oberflächlicher Natur was mit der Natur einer Chronik zusammenhängt; Ulrich ging es eher um die Darstellung des gesamten Konzils während Poggius in seine Sendbriefen jene beiden als Ketzer angeklagten Persönlichkeiten herausgriff und umfassend darzustellen versuchte.

Ulrich von Richental schätze Hieronymus von Prag offensichtlich nicht besonders, was seiner Darstellung der ersten Ankunft des Hieronymus in Konstanz leicht zu entnehmen ist68. Entsprechend kurz ist auch seine Abhandlung über den Kampf vor Gericht, mit dem Hieronymus von Prag versuchte das Konzil von dem Wahrheitsgehalt seiner Lehren zu überzeugen. Hieronymus habe nach der Kunst eines Meisters aus England gepredigt69, also die Lehren Wycliffs verbreitet, weshalb man ihn der weltlichen Gerichtsbarkeit übergab.

Erstaunlich ist dabei die Passage der Verbrennung des Hieronymus: „Und lebt in dem für vast lenger dann der Huss und schrayt vast grülich, dann er was ain va[i]ßter, starker man mit ainem schwartzen diken und großen bart. Und do er verbrennet ward, do ward och die äsch und alles, so da waz, in den Rin gefürt.“70 Hieronymus soll also ein sehr feister Mann gewesen sein, ein Umstand der angesichts der Kritik sowohl von Wycliff und Hus, also auch von Hieronymus am Umgang der Kirchenprälaten mit den Reichtümern der Kirche sicherlich augenfällig ist. Zudem schreibt ihm Ulrich keineswegs ein fast schon edelmütiges, ja heldenhaftes Ende zu, im Gegenteil: Eher unrühmlich und grausam andauernd geht es mit Hieronymus zu Ende, nicht ein Wort von ihm wird hier überliefert sondern nur die Todesqualen.

In einem Punkte jedoch bleibt Ulrich mit seinem Urteil dem des Poggius bemerkenswert ähnlich: „Und waintend vil gelerter lüt, das er verderben muost, wann er vast gelerter was denn der Huss. Er was worden maister in artibus zuo Prag, in der statt ze Lundus in Engeland, zuo Köln und zuo Erdfurt.“71

3.2  Die Auswirkungen der Hinrichtung des Hieronymus von Prag

Es würde der Zeit und den Umständen des Konstanzer Konzils nicht gerecht, würde man eine sofortige Reaktion der hussitischen Bewegung nach dem Urteil des Konzils unterstellen. Natürlich war die hussitische Bewegung zunächst schockiert und alsbald willens, sich weiter auszubreiten. Beschirmt von der bömischen Königin und einem eher tatenlosen König Wenzel72 breitete sich die Lehre des Magisters Hus den Urteilen zum Trotz (oder vielleicht gerade wegen ihnen?) in Böhmen aus.

Die Hussiten, besonders der Prediger Jakobellus von Mies, benutzen jedoch die Hinrichtung des Hieronymus von Prag um die Massen gegen den etablierten katholischen Klerus zu mobilisieren.73 Darauf reagierte das Konzil und ersann eine Reihe von Gegenmaßnahmen, die Böhmen isolieren und letztlich eine katholische Koalition gegen die Hussiten und die hussitischen Adeligen schmieden sollte. Zwar kam es noch zu einer Reihe von thologischen Diskussionen und schriftlichen Auseinandersetzungen um Laienkelch und Kirchenreform, doch spätestens mit dem Prager Fenstersturz von 1419 brachen die Hussitenkriege aus, die mit einigen unruhigen Pausen74 bis 1434 dauern sollten und die luxemburgische Herrschaft über das Reich bedrohten.

Die Verurteilung von Hus und jene des Hieronymus verschärften die Lage für die Luxemburger massiv. Zwar bemühte sich Wenzel IV immer wieder um Ausgleich75, doch König Sigismund mußte bereits 1418 klar gewesen sein, daß eine friedliche Beilegung der Auseinandersetzungen nicht mehr möglich gewesen war76. Dennoch unterschätzte wohl auch er die massive Macht der böhmischen Bevölkerung, die sich „als Gottestreiter empfanden“77 und Techniken der modernsten Kriegsführung verwendeten.

Der letztliche Kompromiss der Basler bzw. Prager Kompaktaten78, der den böhmischen Adel stärkte, stärkte auch das tschechische Nationalbewußtsein; was mit der Hinrichtung von hus und Hieronymus begann wurde eine zunehmende politische, religiöse und gesellschaftliche Spaltung im Reich, was im Sinne des Reichsfriedens sicherlich kein Vorhaben König Sigismunds gewesen sein dürfte.

War die Hinrichtung des Hieronymus von Prag ein Justizmord?

Den Begriff „Justizmord“, den die böhmischen Adeligen verwendeten um die Vorgänge rund um Hus und Hieronymus anzuprangern79, ist ein sehr gewagter Ausdruck. Ein Justizmord ist die Verhängung der Todesstrafe durch entweder einen Justizirrtum oder aber durch eine Rechtsbeugung.

Fand durch das Konstanzer Konzil eine Rechtsbeugung statt? Mitnichten. Das Konzil von Konstanz verurteilte die Lehren von Wycliff und Hus als häretisch was automatisch auf jene ausgedehnt werden mußte, die sich zu Hus oder Wycliff bekannten80. Brandmüller hat jedoch vollkommen Recht damit, daß die Verurteilungen von Hus und Hieronymus hauptsächlich der politischen Lage geschuldet waren81 – und zwar sowohl der kirchenpolitischen als auch der weltlichen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Konzils gehörte die causa unionis, also die Wiederherstellung der Einigkeit der Kirche und die Abschaffung des Schismas. Eine sich abspaltende Bewegung wie sie sich in der Zeit des Konzils zuerst nur abzeichnete, ohne bereits soweit zu sein, stellte jedoch eine Gefahr für dieses Ziel dar – mithin das einzige Ziel von dem man behaupten kann, daß es das Konstanzer Konzil mit der Wahl Martins V. auch tatsächlich erreicht hatte. Die causa fidei, zu der auch die Frage des Umgang mit dem Hussitentum gehörte, sollte das Basler Konzil noch weiter beschäftigen.

Aus weltlicher Sicht war die Entwicklung der zunächst religiösen Laienkelch – Bewegung hin zu einer tschechischen Nationalbewegung sogar eine noch direktere Bedrohung für das Luxemburgische Königtum, fand diese Bewegung doch ausgerechnet in den Stammlanden des König statt. Sigismund hatte gar keine andere Wahl als Unabhängigkeitsbestrebungen, wie sie Teile der Hussitischen Bewegung im Laufe des Krieges formulierten, so rasch wie möglich zu unterbinden.

Beide, König und Konzil unterschätzten jedoch die Wirkung der Hinrichtungen der beiden Väter der Bewegung. Aus der Sicht beider jedoch mußte die Zerschlagung des Hussitentums letztendlich mit der Zerschlagung der Ideen beginnen und die Hinrichtung des als Redner geachteten „Propagandisten“82 Hieronymus von Prag war dazu sicherlich ein probates Mittel.

Wenn jedoch ein Gerichtsurteil zu politischen Zwecken mißbraucht wird – und das scheint zumindest das weitere Vorgehen nahezulegen – so könnte man in der Tat von einem Justizmord sprechen, zumindest aber ist Hieronymus von Prag als Opfer der politischen Umstände seiner Zeit einzuordnen.

Literatur:

  • Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. Zweite Abteilung, in: Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. München, 1875.
  • Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997.
  • Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010.
  • Bujnoch, Josef: Die Hussiten. Graz/Wien/Köln, 1988.
  • Erfen, Irene/Spieß, Karl-Heinz: Fremdheit und Reisen im Mittelalter. Stuttgart 1997.
  • Fehn, Klaus: Räume der Geschichte – Geschichte des Raumes. In: Siedlungsforschung 4 (1986), S. 255-263.
  • Franzen, August: Das Konzil der Einheit, in: Franzen/Müller (Hgg): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg/Basel/Wien 1964.
  • Hoensch, Jörg: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung. Stuttgart, 2000.
  • Miethke, Jürgen: Die Prozesse in Konstanz gegen Jan Hus und Hieronymus von Prag – ein Konflikt unter Krichenreformern? In: Šmahel, František (Hg): Häresie und vorzeitige Reformation im Spätmittelalter. München 1998, S. 147-167.
  • Moraw, Peter: Reisen im europäischen Spätmittelalter im Licht der neueren historischen Forschung. In: von Ertzdorff, Xenia / Neukirch, Dieter (Hgg): Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und der frühen Neuzeit, Amsterdam/Atlanta 1992.
  • Ohler, Norbert: Mittelalterliche Reisende vernetzen das Abendland in: Anshof, Claus (Hg): Reisen und Wallfahrten im Hohen Mittelalter. Göppingen 1999. S. 10-37.
  • Prietzel, Malte: Das heilige römische Reich im Spätmittelalter, Darmstadt, 2004.
  • Reichert, Folker: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnung im späten Mittelalter, Stuttgart 2001.
  • Schulz, Kurt: Deutsche Handwerker in Italien in: de Rachewiltz, Siegfried / Riedmann, Josef (Hgg): Kommunikation und Mobilität im Mittelalter. Begegnungen zwischen dem Süden und der Mitte Europas (11.-14. Jahrhundert). Sigmaringen 1995. S. 115-134.
  • Sieben, Josef: Traktate und Theorien zum Konzil. Vom Beginn des großen Schismas bis zum Vorabend der Reformation (1378-1521). Frankfurt am Main, 1983.
  • Šmahel, František: Jeroným Pražský, Prag 1966.
    auch:
    Šmahel, František: Leben und Werk des Magisters Hieronymus von Prag. Forschung ohne Probleme und Perspektiven? In: Historica (XIII), Prag 1966.
  • Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: History of Universities 4 (1984), S. 111-128.
    auch:
    Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: Šmahel, František: Die Prager Universität im Mittelalter. Gesammelte Aufsätze, Leiden/Boston 2007.
  • Šmahel, František: Die Prager Universität und der Hussitismus, in: Ders.: Die Prager Universität im Mittelalter. Leiden/Boston 2007. S. 172-195.

Quellen:

  • Bartoš, František Michálek / Spunar, Pavel (Hgg.):Soupispramenů k literární činnosti mistra Jana Husa a mistra Jeronýma Pražského [Inventar der Quellen zur literarischen Tätigkeit des Magisters Johannes Hus und des Magisters Hieronymus von Prag]. Catalogus fontium M. Iohannis Hus et M. Hieronymi Pragensis opera exhibentium, Prag 1965.
  • Das Kuttenberger Dekret: http://www.ceskaliteratura.cz/dok/dekret.htm (Zuletzt abgerufen am 3.10.2011)
  • Sententis qua condemnatus Hieronymus Pragensis, in: Jedin, Huberto: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Rom u.a. 1962, S. 409f.
  • Poggio Bracciolini , Gian Francesco: Todesgeschichte des Johannes Huss und des Hieronymus von Prag. Beide um ihres Glaubens willen verbrannt zu Konstanz am 6. Juli 1415 und am 30. März 1416. Konstanz, 1957

Internet:

1Zitiert nach Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010, S. 68.

2Buck, Chronik, S. 68.

3Siehe dazu den Aufsatz von Miethke, Jürgen: Die Prozesse in Konstanz gegen Jan Hus und Hieronymus von Prag – ein Konflikt unter Krichenreformern? In: Šmahel, František (Hg): Häresie und vorzeitige Reformation im Spätmittelalter. München 1998, S. 147-167.

4Siehe dazu den Kommentar von Franzen, August: Das Konzil der Einheit, in: Franzen/Müller (Hgg): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg/Basel/Wien 1964, S. 106.

5Was die gegen die Hinrichtung des Hieronymus von Prag protestierenden Adeligen in einem Protestschreiben behaupteten, siehe dazu Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997, S. 116.

6So schreibt František Šmahel: Die Geburt Hieronymus‘ sei 1365 (Jeroným Pražský, Prag 1966), Walter Brandmüller (Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II) setzt Hieronymus‘ Geburtsdatum „nach 1370“, Olaf Barth und Katrin Bock gehen in Ihrem Geschichtsbeitrag für Radio Tschechien (http://www.radio.cz/de/rubrik/geschichte/hieronymus-von-prag, zuletzt abgerufen am 15.08.2011) sogar noch einen Schritt weiter und setzten die Geburt „um 1380“ an. Ein genaues Datum scheint nicht überliefert zu sein.

7Wobei genau hier nun die Problematik mit dem Geburtsjahr des Hieronymus zum Tragen kommt. Wenn 1365 stimmen sollte wäre Hieronymus sogar 4 Jahre älter als der 1369 geborene Johannes Hus gewesen.

8Brandmüller, Walter: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. Band II bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997. S. 118.

9Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 118, auch Šmahel, S. 92.

10Die Vorstellung einer mehr oder weniger immobilen mittelalterlichen Gesellschaft ist schon lange widerlegt. Siehe hierzu: Schulz, Kurt: Deutsche Handwerker in Italien in: de Rachewiltz, Siegfried / Riedmann, Josef (Hgg): Kommunikation und Mobilität im Mittelalter. Begegnungen zwischen dem Süden und der Mitte Europas (11.-14. Jahrhundert). Sigmaringen 1995. S. 115-134, Fehn, Klaus: Räume der Geschichte – Geschichte des Raumes. In: Siedlungsforschung 4 (1986), S. 255-263, oder auch Moraw, Peter: Reisen im europäischen Spätmittelalter im Licht der neueren historischen Forschung. In: von Ertzdorff, Xenia / Neukirch, Dieter (Hgg): Reisen und Reiseliteratur im Mittelalter und der frühen Neuzeit, Amsterdam/Atlanta 1992. Hervorzuheben sind allerdings Ohler, Norbert: Mittelalterliche Reisende vernetzen das Abendland in: Anshof, Claus (Hg): Reisen und Wallfahrten im Hohen Mittelalter. Göppingen 1999. S. 10-37 und Reichert, Folker: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnung im späten Mittelalter, Stuttgart 2001.

11Siehe dazu Erfen, Irene/Spieß, Karl-Heinz: Fremdheit und Reisen im Mittelalter. Stuttgart 1997.

12Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

13Sieben, Josef: Traktate und Theorien zum Konzil. Vom Beginn des großen Schismas bis zum Vorabend der Reformation (1378-1521). Frankfurt am Main, 1983. S. 159.

14Eine ziemlich vollständige Sammlung der Schriften des Hieronymus findet man bei Bartoš, František Michálek / Spunar, Pavel (Hgg.):Soupispramenů k literární činnosti mistra Jana Husa a mistra Jeronýma Pražského [Inventar der Quellen zur literarischen Tätigkeit des Magisters Johannes Hus und des Magisters Hieronymus von Prag]. Catalogus fontium M. Iohannis Hus et M. Hieronymi Pragensis opera exhibentium, Prag 1965.

15Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

16Der genaue Wortlaut ist hier zu finden: http://www.ceskaliteratura.cz/dok/dekret.htm (Zuletzt abgerufen am 3.10.2011).

17Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: History of Universities 4 (1984), S. 111-128.

18Šmahel, František: The Kuttenberg Decree and the Withdrawl of the German Students from Prague in 1409. a Discussion. In: Šmahel, František: Die Prager Universität im Mittelalter. Gesammelte Aufsätze, Leiden/Boston 2007, S. 161.

19Šmahel, The Kuttenberg Decree, S. 161f.

20Šmahel, The Kuttenberg Decree, S. 165.

21Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119

22Die auch Ulrich von Richental erwähnt, was insofern bemerkenswert ist, weil somit deutlich wird, daß auch die Zeitgenossen diesen Vorgang als aktiven Rechtsbruch verstanden hatten.

23Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

24Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119f.

25Was Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119 behauptet, indes hege ich an dieser nicht belegten Darstellung meine Zweifel, wie ich unter Punkt 2 erläutere.

26Alle Vorgänge zitiert nach Brandmüller, S. 119ff.

27Den genauen Widerruf findet man bei Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 122f aufgeschlüsselt.

28Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 125.

29Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 126.

30Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 128f.

31Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S, 129-135.

32Nachzulesen im Dekret Sententis qua condemnatus Hieronymus Pragensis, in: Jedin, Huberto: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Rom u.a. 1962, S. 409f.

33Šmahel, František: Leben und Werk des Magisters Hieronymus von Prag. Forschung ohne Probleme und Perspektiven? In: Historica (XIII), Prag 1966, S. 82.

34Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 94.

35Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 96.

36Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 100

37Zu den Auseinandersetzungen siehe auch: Šmahel, František: Die Prager Universität und der Hussitismus, in: Ders.: Die Prager Universität im Mittelalter. Leiden/Boston 2007. S. 172-195, besonders S. 177ff.

38Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 105.

39Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 105f.

40Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 106.

41Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

42Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 108.

43Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

44Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 110.

45Šmahel, Leben und Werk des Magisters, S. 110.

46Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 119.

47http://g.co/maps/89ky2 (Zuletzt aufgerufen am 3.9.2011). Der Einfachheit halber kann diese Google-Karte recht anschaulich den Streckenverlauf zeigen und insbesondere die Tatsache, daß Hieronymus eine andere Richtung als nach Prag eingeschlagen haben muß, wenn Brandmüller recht hätte.

48Zitiert nach Buck, Thomas Martin: Die Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental. Ostfildern 2010, S. 62.

49Buck, Chronik, S. 62.

50Buck, Chronik, S. 63.

51Siehe dazu die Chronik des Laurentius von Březová in: Bujnoch, Josef: Die Hussiten. Graz/Wien/Köln, 1988, S. 42.

52die hier verwendete Übersetzung folgt Niclasens von Weyls Translationen oder Deütschungen, Augsburg 1536.

53Poggio Bracciolini , Gian Francesco: Todesgeschichte des Johannes Huss und des Hieronymus von Prag. Beide um ihres Glaubens willen verbrannt zu Konstanz am 6. Juli 1415 und am 30. März 1416. Konstanz, 1957, S. 129.

54Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130.

55Zu Poggio Braccolini siehe auch das Lexikon des Mittelalters, Band VII, Sp. 38 und das Biographisch-Bibliographische Kirchenlexikon, Band 7, Sp. 478ff.

56Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 140f.

57Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 141.

58Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130, S. 141 & und S. 143.

59Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 130 und S. 141ff.

60Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 133 und S. 135.

61Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 135.

62Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 142.

63Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 143.

64Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 141.

65Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 139.

66Poggio Bracciolini, Todesgeschichte, S. 142.

67Zu Ulrich von Richental siehe das Verfasserlexikon. Deutsche Literatur des Mittelalters. Band 8, Sp. 55ff.

68Buck, Chronik, S. 62, sowie die Darstellung und Bewertung unter 2. in dieser Arbeit.

69Buck, Chronik, S. 67.

70Buck, Chronik, S. 68.

71Buck, Chronik, S. 68.

72Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 139.

73Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 139f.

74Von Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. Zweite Abteilung, in: Betzold, Friedrich: König Sigismund und die Reichskriege gegen die Hussiten. München, 1875, S. 1.

75Hoensch, Jörg: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung. Stuttgart, 2000, S. 266.

76Hoensch, Luxemburger, S. 266.

77Hoensch, Luxemburger, S. 267.

78Siehe hierzu die kurze Zusammenfassung von Prietzel, Malte: Das heilige römische Reich im Spätmittelalter, Darmstadt, 2004, S. 111.

79Siehe dazu Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 116.

80Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137.

81Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137ff.

82So nennt ihn Brandmüller, Das Konzil von Konstanz, S. 137.

Endspurt

Nun geht es in den Endspurt, liebe Leserinnen und Leser: Das Volksbegehren gegen Studiengebühren endet morgen. Wer noch nicht im Rathaus war, sollte es nun unbedingt tun.

Bayernweit fehlten nämlich gestern noch knapp 2,5%, damit die erforderlichen 10%  erreicht werden. Und das ist ja im Grunde auch nur der erste Schritt.

Das Volksbegehren ist die erste Stufe eines Verfahrens, das zum Volksentscheid führen kann. Erst der Volksentscheid ist dann die eigentliche Wahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger sich eben entscheiden können, ob sie Studiengebühren wollen oder nicht. Damit dieses basisdemokratische Verfahren aber überhaupt in Gang kommt, müssen zunächst genügend Bürgerinnen und Bürger ihr Interesse bekunden…

Sollten morgen die 10% erreicht werden wird der Gesetzentwurf in den bayerischen Landtag eingereicht. Nun ist es so, daß der Landtag dem Ganzen einfach zustimmen kann, dann braucht es keinen Volksentscheid. die FdP hat schon angekündigt, den Entwurf abzulehnen, die CSU wirkt unschlüssig, auch weil die FDP mit dem Bruch der Koalition droht. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, dann hätten binnen drei Monaten die Bürger tatsächlich eine Wahl – und könnten dafür oder dagegen stimmen.

Von daher – und alleine schon, weil Mitbestimmung ohnehin viel zu selten ist – könnte sich vielleicht auch der eine oder andere Gebührenbefürworter vielleicht zur Eintragungsstelle schleppen. In München – bislang ein recht mieses Ergebnis, am Montag waren es knapp 8% – läuft das auch super einfach: Zum Rathaus und dort gleich in die Informationsstelle. Kaum Anstehen, einfach schnell rein und die Unterschrift leisten. Alternativ suchen Sie Ihre Eintragungsstelle hier.

Nebenbei – meine Heimatgemeinde Zorneding hat bis jetzt über 13% geschafft.

Zu Erinnerung:

Eintragungsberechtigt sind Personen,

  • die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind,
  • das 18. Lebensjahr am letzten Tag der Eintragungsfrist (30. Januar) vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten (also seit 30. Oktober 2012) in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.

Nicht eintragungsberechtigt sind Personen,

  • die ihre melderechtliche Hauptwohnung außerhalb Bayerns haben,
  • die infolge Richterspruchs das Stimmrecht nicht besitzen,
  • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder
  • die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Eintragungsberechtigung in den Münchner Eintragungsstellen
In den Münchner Eintragungsstellen kann sich nur eintragen, wer in einem Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt.

  • Stimmberechtigte, die am 13. Dezember 2012 in München mit Hauptwohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in Ihrer Heimatgemeinde vorher einen Eintragungsschein beantragen, um sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen zu können.

Affe 1 – Bankster 0

Ich liebe ja den Deutschlandfunk. Information aus allen Bereichen von Politik bis Kultur und dazu eine große Mediathek, in der man wirklich in aller Seelenruhe zum Beispiel Abends nachhören kann. Nicht wie bei der ARD, die einen zwingt, schnell zu reagieren, wenn man es live nicht hinkriegt (oder wie ich keinen Fernseher hat).

Nun hat Forschung aktuell kürzlich von einem interessanten Experiment berichtet (hier zum nachhören): Es fing um Fairness unter Schimpansen. 2007 hieß es noch, daß es derartiges nicht gebe, das Experiment hier zeigte aber, daß die Schimpansen, wenn sie zusammenarbeiten, recht großzügig sein können und durchaus am Fairplay interessiert sind.

„Wir schließen aus den Ergebnissen, dass Schimpansen und Menschen einen ähnlichen Sinn für Fairness besitzen. Und dass die evolutionäre Geschichte der Fairness mindestens zurückreicht bis zu den gemeinsamen Vorfahren von Menschen und Schimpansen.“, sagte Darby Proctor

Tatsächlich ist man sich da aber nicht so richtig einig. Sicherlich akzeptieren Schimpansen ein wenig pragmatischer als Menschen auch eine unfaire Verteilung. Aber daß sie zu Fairness und Großzügigkeit fähig sind hebt sie immerhin über eine andere Spezies dieses Planeten: Die mit Stehkragen in Vorstandsetagen großer Banken, die zum Wohle von sich selbst auch gerne weiterhin mit Lebensmitteln spekulieren und Menschen verhungern lassen. Die sich mit Steuergeldern haben retten lassen und nun munter weiter gegen die Menschheit spekulieren.

Da ist der gemeine Affe schon weiter entwickelt.

Städte, die als Lebensumfeld für Familien ausfallen (1). Heute: Münster

Der Blog Astrodicticum simplex, den ich sehr schätze, brachte kürzlich eine Geschichte aus dem vergangenem September und verlinkte auch die eher positive und die eher negative Presse dazu. Folgendes ist da bei Münster passiert: Kinder haben unter Anleitung ihrer Lehrer, einiger Chöre und Musiker sowie einem Aktionskünstler versucht, das Wasser sauber zu singen.

Ernsthaft, die Schwingungen des Schalls sollten die Wasserqualität verbessern, sogar ein Mensch vom Wasserwirtschaftsamt war da um eine Probe zu entnehmen. Komischerweise schreibt keiner davon, was da rauskam, aber alleine die Tatsache, daß man für diesen Esoterik-Quatsch Kinder mißbraucht lässt einen schaudern.

Was haben sich bei dieser Sache die Verantwortlichen gedacht? Ich habe daher mal das Schulamt angeschrieben, in der Hoffnung, daß man mir erklären kann, was da los war. Vielleicht ist das alles ja auch gar nicht so schlimm, das wird von deren Antwort abhängen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich dem Internet-Blog „Astrodicticum Simplex“ entnommen habe, haben die Schüler der Sekundarschule Roxel, der Hauptschule Coerde und der Gesamtschule Münster-Innenstadt im vergangenen September versucht, unter Anleitung des Künstlers Thomas Nufer die Qualität des Wassers besser zu singen.

Hierzu hätte ich einige Fragen:
1. Inwiefern hat sich die Wasserqualität geändert?
2. Inwieweit wurden die Schülerinnen und Schüler über den Zweck und die zu erwartende Wirksamkeit der Veranstaltung unterrichtet?
3. Fand die Veranstaltung in der Schulzeit statt?
4. Ist die Veranstaltung vor- und nachbereitet worden, unter anderem auch von der Lehrkraft Oeynhausen-Brand, die sich in der Presse mit den Worten äußerte, es handle sich um eine „hochinteressante“ Aktion?
5. Wird den Kindern der betreffenden Schule auch etwas über Experimente, wie sie funktionieren und wie ein Wissenschaftler damit umgeht beigebracht?
6. Hat man die Kinder mit der grundsätzlichen Physik des Flusses (Wasser fließt weiter, sauber gesungenes bleibt also nicht vor Ort) vertraut gemacht?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen kurz beantworten könnten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Lastknightnik

Gesendet am 15.1.2013. Ich bin mal gespannt auf die Antwort – die bislang ausblieb.

Was genau haben die da eigentlich versucht? Das sehr seltsam anmutende Webportal „Schwingung und Gesundheit“ will mir jedenfalls ein Buch verkaufen und erklärt mir folgendes: „Durch zwei Studien konnte bei Chorsängern nachgewiesen werden, dass durch Singen der Anteil an Immunglobulin A bereits nach kurzer Zeit deutlich steigt (um bis zu 240%). Immunglobulin A ist ein Antikörper, der an den Schleimhäuten des Körpers sitzt und Krankheitserreger und Allergene an der „vordersten Front“ – also bereits beim Eindringen in den Körper bekämpft und unschädlich macht.“ Aha. Äh…. Also Immunglobulin A ist zwar tatsächlich ein wichtiger Antikörper, aber warum sollte der durch Singen gebildet werden? Das Zeug wird von weißen Blutkörperchen gebildet und ich bin mir ziemlich sicher, daß die nicht mitsingen.

Ich bin gerne bereit zuzugestehen, daß Gesang eine positive Wirkung auf Menschen hat. Es kann emotional verbinden (weswegen das in politischen und religiösen Gruppierungen ein so wichtiger Bestandteil ist – deswegen gibt es beispielsweise Nationalhymnen) und die Emotionen beeinflussen, Musik kann beruhigen oder aggressiv machen, alles ok. Aber gleich Antikörper nachwachsen lassen? Hm, die Studien werden auf der Seite ja auch vorsichtshalber nicht verlinkt, also mußte ich mich selber auf die Suche machen und fand diesen Artikel in der Welt. Naja. Scheint mir mehr auch damit zu tun zu haben, daß professionelle Sänger halt quasi einen Sport betreiben und gesünder leben.

Der Verein für Homöopathie bietet mir einen Vortrag an und erklärt in der Einladung folgendes: „Anhand eines Filmausschnitts demonstrierte Herr Bossinger die Wirkung von Musik auf Wasser. Die Töne bringen das Wasser in Schwingung. Und da auch der Mensch zu einem Großteil aus Flüssigkeit besteht, erzeugt Musik zweifellos auch in uns entsprechende Schwingungen.“ Aha, da kommen wir der Sache schon näher.

Also, daß Schall auf Wasser wirkt ist nun nicht gerade eine besondere Erkenntnis. Schall wirkt auf alle Materie und nebenbei auch nur in Materie – im Vakuum gibt es keinen Schall (weswegen röhrende Raumschiffe im Vorbeiflug in der Science-Fiction auch so lustig sind). Aber Schall hat je nach Dichte der Materie (und ihrem Zustand) eine unterschiedliche Geschwindigkeit. Je dichter das Material, desto schneller der Schall.

Schall ist eine Welle. Man kann sich das vielleicht ganz gut vorstellen (Das hier ist keine physikalisch korrekte Erklärung, sondern eine Modellvorstellung, klar?), wenn man sich ein Kugelstoßpendel vorstellt. Hier geht es zwar um abgegebene Impulse, aber das Prinzip ist ähnlich: Die Welle erzeugt eine Bewegung der Atome, diese wird an das nächste weitergegeben, wieder an das nächste und so weiter. Daher ist die Schallgeschwindigkeit in dünner Luft auch kleiner als in Zement: Da die Welle quasi länger braucht um das nächste Atom zu finden, das Schwingen kann, dauert es länger sich auszubreiten. Bei flüssigem Zement ist die Dichte schon sehr hoch (und in Granit oder Diamant noch höher; Mal zum Vergleich: Bei Luft mit etwa 20°C Temperatur beträgt sie 343 m/s oder 1235 km/h. In Diamant 18.000 m/s oder 64.800 km/h).

Nun wird Schall, auch der vom Singen, auf das Wasser treffen und sich dort schneller ausbreiten (und die Fische verscheuchen, weswegen Angler nicht singen). Das macht das Wasser aber nicht sauber. Könnte man durch Schall Bakterien abtöten, tät man es längst. (Zugegeben, manche versuchen das tatsächlich) Das geht aber nicht. Wasser hat keine Emotionen, die man beeinflussen könnte und auch kein Bewußtsein. Wasser ist Wasser, eine Lebensumgebung für eine Menge Lebewesen und das war es dann aber auch schon. Es ist nicht belebt und wird auch nicht besser, wenn man es bei Vollmond abfüllt.

In diesem Bereich ist leider eine Menge Quatsch unterwegs. Kennen Sie Masaru Emoto? Das ist ein japanischer Parawissenschaftler, der glaubt, daß Wasser Emotionen speichere und zwar in Wasserclustern. Das Dumme ist nur, daß sich diese Wassercluster in wenigen Picosekunden (eine Picosekunde sind 0,000 000 000 001 Sekunden!) wieder auflösen und anders zusammensetzen, weil die Wasserstoffbrückenbindungen sich neu anordnen. Emoto geht davon aus, daß man im Eis (wo die Verbindungen stabiler sind) die Emotionen sehen könnte und versucht das experimentell zu beweisen, was ihm bislang aber nicht gelungen ist. Ein bißchen erinnert mich das an die Akte-X Folge „Unruhe“ (4. Staffel, Folge 2), wo sich die psychischen Probleme des Serienkillers auf Photopapier niederschlugen. Sicherlich eine spannende und unterhaltsame Horror-Geschichte aber was hat das mit Wissenschaft zu tun?

Wenig. Sucht man in dem Bereich herum findet man schnell alte Freunde von der Channeling-Nummer wieder, diesmal erhält der Walgesang das Netz der Erde. Ach herrjeh.

Was ist jetzt mit der Antwort vom Schulamt Münster? Bislang bleibt sie aus. Sollte sich da was dran ändern, werde ich aber gerne entsprechendes auch veröffentlichen.

Aus der Reihe Kopfkino…

Aus der Reihe „Dinge, die ich nicht wissen will, weil mein Kopfkino dafür viel zu aktiv ist“ möchte ich heute folgendes vorstellen: Vorwurf der sekuellen Belästigung an Rainer Brüderle. (Abgesehen davon hat die SZ es in bemerkenswert dämlicher Weise geschafft, Sexismus und sexuelle Belästigung durcheinander zu schmeißen. Deppen. Sueddeutsche halt, oder?)

Was mich ein bißchen erstaunt ist die Dummheit der Sueddeutschen, was diese Begrifflichkeiten angeht. Sexismus ist in aller Regel die Annahme eines Vorurteils aufgrund von Geschlecht, also daß Frauen gute Sekretärinnen, aber schlechte Polizistinnen sind, zum Beispiel. Typischer Unsinn, der aus konservativen Kreisen kommt, nicht selten aus der religiösen Ecke.

Sexuelle Belästigung ist jener Vorwurf, den die Stern-Autorin da erhebt – und der nicht ohne ist. Einer Frau ein Kompliment zu machen (oder einem Mann) dürfte nicht darunter fallen. Ungefragt jemanden, der das nicht will, zu küssen oder (etwas intimer) zu berühren, schon. Das ist eine etwas schwammige Sache, aber eine Journalistin ziemlich blöd (so die Geschichte so stimmt) derart anzumachen, könnte unter die entsprechenden Paragraphen fallen.

Was ich viel spannender finde ist der zufällige Zufall, daß diese Geschichte im Bertelsmann-Blatt Stern (der ja der CDU sehr nahe steht – also der Verlag, der Stern nicht zwingend aber auch da wird es Abhängigkeiten geben…) just ein paar Tage nach der Wahl in Niedersachsen erscheint. War das nun Rache für den Stimmenverlust der CDU oder kluges Schweigen vor der Wahl für den Koalitionspartner? Hm…. Verschwörungstheoretiker, melden Sie sich bitte.

Deutschland, Deine Super Märkte (X): Hundefutter

Wenn man sich Gedanken über den Welthunger macht und im Gegenzug daran denkt, wieviel Lebensmittel in Tierfutter (wie Hundefutter) gesteckt werden, dann stellt man sich manchmal schon Fragen. Natürlich ist das Wegwerfen von Lebensmitteln ein mindestens ebenso großer Skandal, aber was ich kürzlich bei Rossmann (Sie wissen schon, der mit den Postleitzahlen) gesehen habe, hat mich dann doch schockiert:

Menschenfressen?Oha?Also BBQ-, Mediterrane oder Bratensauce für Tierfutter finde ich dann schon ein bißchen heftig. Ich mein, was kommt da als nächstes? Ein Drei-Gänge Menü mit Eiscreme am Schluß aus der Dose? Einen BicMac für Katzen? Oder doch lieber ein Kalbsschnitzel medium mit gegartem Gemüse, feinem Reis und eine Tometensuppe zuvor für den kleinen Hamster?

Na zumindest Nudelgerichte für Hunde gibt es schon…

Nudeln für Hunde...

Fundstück der Woche (4. KW):

Ein Besuch von sechs Gästen aus Papua-Neuguinea in Bayern. Sehr schön gemacht, gefällt mir. Die Tonmischung nebenbei hat das Müncher Musikzimmer gemacht. Sie erzählen von ihren Ideen. Und sie möchten gute Ideen mitnehmen: Die fünf Gäste aus Papua-Neuguinea, die missio zum Monat der Weltmission eingeladen hat. Begleiten Sie Priscilla Winfrey, Bischof Bernard Unabali und die anderen missio-Partner während ihrer ersten Tage in Deutschland — und erleben Sie unerwartete Begegnungen und nachdenkliche Momente mit.