Lastknightniks Woche (32/2012)

Wie (fast) jeden Freitag eine kurze Nachschau über die fünf m.E. nach wichtigsten oder interessantesten Geschichten der Woche zur Nachlese.

Von der Medienberichterstattung – und der Realität

Im journalistischen Alltag unserer Republik ist ein gewisser Hype um ein Faktum stets eine Begleiterscheinung, die man nicht vermeiden kann. Ich habe ja schon davon berichtet, wie seltsam die Berichterstattung rund um die Wahl in Schleswig-Holstein ist. Nun machen wir mal noch Nordrhein-Westfalen.

In Schleswig-Holstein wurde die FDP mit der Botschaft, das annähernd beste Ergebnis ihrer Geschichte dort abgeliefert zu haben, begrüßt. Das war gelogen und ist in der Medienberichterstattung seinerzeit auch völlig untergegangen. Die FDP hatte in Wahrheit die Hälfte ihrter Wähler verloren, lediglich die Tatsache, daß kaum noch einer zur Wahl gegangen war hatte dafür gesorgt, daß die Partei über die 5%-Hürde gerutscht ist; Ein weiteres Indiz dafür, daß hohe Wahlbeteiligungen am ehesten radikale Parteien aus den Parlamenten halten.

Alle Zahlen zu Schleswig-Holstein können Sie hier finden.

Nordrhein-Westfalen
Interessanter ist nun der Vorgang in NRW. Die SPD hat dort einen sehr personenzentrierten, aber auch teilweise recht peinlichen Wahlkampf erfolgreich geführt.

Hier ist es ein wenig anders.
Die SPD hat real 309.627 Erststimmen und 374.342 Zweitstimmen hinzugewonnen. Bei einer leicht gestiegenen Wahlbeteiligung (nur noch 59,6% gingen überhaupt hin!) führte das zu einer Anteilssteigerung um 3,8% auf 42,3% bei den Erststimmen und um 4,6% auf 39,1 bei den Zweitstimmen.
Die CDU verliert 437.775 Erst- und 631.067 Zweitstimmen. Das sind Verluste von 5,8% bzw. 8,3% und diese trugen maßgeblich zum Sturz von Röttgen bei, der Angela Merkel vermutlich gar nicht so ungelegen kam.
Die FDP schließlich gewannt bei dieser Wahl real Stimmen hinzu: 8.798 Erststimmen und 147.742 Zweitstimmen (!). Der Anteil liegt damit bei den Zweitstimmen bei 8,6%. Ob das der Lindner-Effekt war oder ein Bonus durch abgewanderte, frustrierte CDU-Wähler, sei mal dahingestellt.

Blickt man in die Wahlergebnisse seit dem zweiten Weltkrieg, so liegt das Ergebnis der FDP im oberen Mittelfeld.

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Diese Dateiwird aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Im Gegensatz zur Berichterstattung rund um Schleswig-Holstein (siehe unten nochmal) ist also hier tatsächlich eine Steigerung des FDP-Ergebnisses festzustellen.

Das beste realitive Ergebnis haben übrigens die Piraten zu verzeichnen: 547.122 Erststimmen und 487.911 Zweitstimmen haben sie dazugewonnen. Das entspricht einem Anteil von +7% bzw. +6,2%. Verloren haben hingegen vor allem die Linkspartei und nicht so kräftig die Grünen.

All das lässt sich natürlich anhand der Prozente ausdrücken, aber die realen Stimmenzuwächse und -verluste sind es doch, die eigentlich interessant sind. Zudem fehlt auch hier in der Medienberichterstattung komplett der Hinweis darauf, daß die Mehrheit von Rot-Grün zwar durch 50,4% der Wähler, aber nur durch 29,66% aller Wahlberechtigten erreicht wurde. Wenn nicht einmal 30% aller Wahlberechtigten eine Regierung wählen – kann man dann eigentlich wirklich von Demokratie (Mehrheit beherrscht Minderheit) sprechen?

Ich habe oftmals den Eindruck, daß die Parteien im Anschluß an die Wahlanalyse hauptsächlich die Frage stellen, wie man den eigenen Anteil in der Wählerschaft erhöhen kann; egal wieviel kleiner diese Wählerschaft wird. Nur ist es halt nicht mehr sonderlich demokratisch, wenn halt nur noch 20.000 Wähler hingehen und 13 Millionen daheim bleiben. Zumindest solange nicht, solange die Politik die Nichtwähler aus dem Wahlergebnis einfach herausrechnet. Würde man die Zahl der Sitze einfach der Wahlbeteiligung anpassen – bei 60% Wahlbeteiligung gibt’s einfach auch nur noch 60% der Sitze zu verteilen – wären die Mehrheitsverhältnisse gleich, aber die sinkende Wahlbeteiligung würde auffälliger werden und die Politik zum handeln zwingen.

 

Zum Vergleich eine kleine Wiederholung aus meinem oben zitierten Schleswig-Holstein-Artikel:

In Schleswig-Holstein schafft die FDP den Einzug ins Landesparlament, sogar mit dem zweitbesten Ergebnis ihrer Geschichte. Das ist wohl auch nicht verwunderlich, wie Wolfram Müller schreibt, aber man sollte das Ergebnis auch nicht so hoch hängen. Kubicki bläst schon wirklich lange gegen die FDP-Bundesspitze und wird in Medien immer gern als “FDP-Rebell” (Ob bei Spiegel Online, Welt oder Bild) beschrieben, was dem Wähler natürlich gefällt. Ich glaube, daß die Menschen in S.-H. da eher Kucicki als FDP gewählt haben. Auch wenn die Medien wieder kräftig anschieben (Sogar der Deutschlandfunk!) würde ich mal vorsichtig abwarten, ob die Wahl in NRW davon ernsthaft beeinflußt wird.
Mehr Sorgen macht mir – neben dem schwachen Wahlergebnis für SPD und Linkspartei – die mieserable Wahlbeteiligung. Nur 60,1% gingen überhaupt noch zur Wahl. Die SPD konnte immerhin 1.300 Erststimmen mehr als 2009 verbuchen, die CDU verlor praktisch 100.000 Erst- und noch einmal soviele Zweitstimmen. Hier hat die SPD knapp 4.000 Stimmen mehr zu verzeichnen. Die geringe Wahlbeteiligung dürfte Hauptverursacher sein, daß die FDP trotz eines Verlustes von 101.600 Zweitstimmen (!) ihr “Zweitbestes Ergebnis der Geschichte” verzeichnen darf. In Wahrheit hat sie die Hälfte ihrer Wähler verloren.
Blickt man in die realen Zahlen (Alle der Veröffentlichung des Statistikamtes Nord zu entnehmen) so stellt man anhand des Zweitstimmenergebnisses fest, daß die einzigen Parteien, die Stimmen hinzugewonnen haben, die SPD (+3.860) und die Piraten (+79.903) sind. Alle anderen haben Stimmenverluste zu verzeichnen. Das spricht Bände über unser Wahlsystem – und Bände über unsere Politiker, die sich am Wahlabend so ziemlich alle auf die Schultern klopften. Über die Journaille, die das ebenfalls geflissentlich übersieht, sollte man lieber kein Wort verlieren.

Also doch…. das Wahlrecht ist ungültig.

Die Linkspartei hat es kaum überrascht, SPD und Grüne sowie der „Verein für mehr Demokratie e.V“ jubeln: Wie mich grad die Eilmeldung der Sueddeutschen in Kenntnis setzt, hat das Bundesverfassungsgericht das von Schwarz-Gelb in panischer Eile gegossene Wahlgesetz wieder kassiert. Nun wird es spannend, weil eigentlich ist nächstes jahr im September Bundestagswahl….

Worum geht es eigentlich? 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige Wahlrecht kassiert wegen der sogenannten „negativen Stimmgewichtung“. Das funktioniert so: Wegen der Mischung aus Personen- und Verhältniswahlrecht kann es passieren, daß eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr von den Stimmen her zustünden. Wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete erhält als Listenabgeordnete durch Zweitstimmen, gibt es Überhangmandate. Dank der Aufsplittung in Landeslisten ist das nun sogar wahrscheinlicher. Denn nun kann auch folgendes passieren:

Eine Partei erhält genauso viele Stimmen wie eine andere, aber mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Ländern. Gewinnt nun diese Partei, sagen wir, 100 Sitze im Bundestag, so werden diese zuerst mit den Direktmandaten besetzt, anschließend auf den jeweiligen landeslisten aufgefüllt. Sagen wir, der Partei ist es gelungen, in jedem der 16 Bundesländer 5 Direktmandate zu erringen (was 80 Sitze ausmacht), die übrigen Sitze werden entsprechend der Anteile an Zweitstimmen nun durch die Landeslisten aufgefüllt. Jetzt kommt aber der Clou: Wenn die Partei weniger Zweitstimmen erhalten hätte, so daß, sagen wir im Bundesland Bayern nur 4 Sitze auf der Landesliste zusammengekommen wären, aber die Gesamtzahl der Stimmen nicht einen (oder mehrere Sitze) gekostet hätte, wären es immer noch 100 Sitze und die Partei bekäme einen zusätzlichen Sitz auf einer anderen Landesliste. Sind aber 5 Direktmandate in Bayern auch durch, so entsteht hier ein Überhangmandat, weil direkt gewählte Abgeordnete immer in den Bundestag einziehen dürfen. Das bedeutet, daß weniger Zweitstimmen in Bayern einen zusätzlichen Sitz einbringen würden – und das nennt man „negatives Stimmgewicht“.
(Schön erklärt am Beispiel der SPD Bremen hat Martin Fehndrich das in Spektrum der Wissenschaft)

Das neue Urteil nun fordert den Bundestag auf, binnen eigentlich eines halben Jahres, besser noch etwas fixer, ein neues Wahlrecht auf die Beine zu stellen. Etwas fixer deswegen, weil es ein wenig kompliziert sein dürfte für die Parteien, ohne eine gültiges Verfahren ihre Kandidatenlisten und dergleichen aufzustellen – das geschieht mittlerweile mit gut einem Jahr Vorlauf. Ein Wahlkampf muß ja vorbereitet sein und wer eigentlich wo kandidiert muß auch legitim und demokratisch bestimmt werden.

Die Opposition freut sich, denn die Regierung braucht ihre Stimmen für die Änderung – das Wahlgesetz zu ändern erfordert in beiden Häusern eine 2/3-Mehrheit. Und da wird es nun spannend, was soll denn gemacht werden?

Ideen und Umsetzung
Bei etwa 600 Sitzen gibt es folgendes Problem: Wenn eine Partei 1/3 oder weniger Zweitstimmen kassiert ( also ca. 200 Sitze), aber mehr als 2/3 der Direktmandate (also 400 Sitze), was soll man da dann machen?

  1. Man wirft direkt gewählte Abgeordnete nach dem Losverfahren raus, weil die Zweitstimmen bei 600 Sitzen nur 200 erlauben. Voila, das Zweitstimmenverhältnis passt.
  2. Man lässt die gewählten Vertreter ins Parlament und lebtmit der Verschiebung der Prozente. So geht das im Augenblick, und das hat das BVG bereits kassiert…
  3. Man schafft Ausgleichsmandate und erhöht die Zahl der Sitze bis das Zweitstimmenverhältnis stimmt. Je mehr kleine Parteien ins Parlament kommen, desto wahrscheinlicher ist die Erhöhung der Mandate. Das Ergebnis sind die berühmten „Klappstuhlparlamentarier“, wie es sie mal in der Linksfraktion gegeben hat. Nebenbei vergrößert sich so das Parlament von derzeit knapp 600 auf eine ziemlich unüberschaubare (und zu bezahlende) Menge von Abgeordneten.
  4. Die letzte Idee wäre, man trennt Direktmandate und Listenplätze. Erststimme = 300 Direktkandidaten, Zweitstimme gleich 300 Listenplätze. Mehr als 600 Abgeordnete würde es so nicht geben. Aber: Das bevorzugt Parteien mit vielen Direktkandidaten (bei der letzten Wahl hätte es CDU/CSU und SPD in Relation zum Wahlergebnis bevorzugt, da sie grundsätzlich viel mehr Direktkandidaten durchbringen als die kleineren Parteien). Jede Partei, die weniger als 50% der Mandate über Direktmandate errungen hat verliert. Interessant ist das Problem Bayern, da die CSU nicht bundesweit, die CDU nicht in Bayern kandidiert und sich von daher bei der Verrechnung der Zweitstimmen plötzlich nicht mehr nützen, sondern gegenseitig schaden würden.
    Allerdings machen da die kleineren Parteien nicht mit: Die Linke hatte 16 Direktkandidaten von 76 Abgeordneten. Die Grünen haben nur einen einzigen Direktkandidaten durchgebracht, die FDP keinen einzigen. Diese Parteien hätten bei halbierten Listenplätzen effektiv nur noch die Hälfte der Abgeordneten.

Das Trennen von Listen- und Direktmandaten hat allerdings auch den Nachteil, daß sich das Zweitstimmenergebnis, also das der Verhältniswahl, nicht mehr vollständig im Parlament widerspiegelt, was gerade die Verfassungrichter noch einmal betont verlangt haben. in der gesamten Bundesrepublik gibt es 299 Wahlkreise für den Bundestag, die Kreise 213-257 (Also 45 Stück) liegen in Bayern. Nun würden also 45 bayerische Abgeordnete gestellt werden, schon stellt sich die Frage: sind das nun 22 direkte und 23 Listenkanditaten oder wie? Nächste Frage: Wenn die CSU hier alle Direktkandidaten holt (was realistisch ist), SPD und Grüne aber im Verhältnis drei Listenabgeordnete stellen – schont oder nützt die CSU dann der gemeinschaftlichen Fraktion mit der CDU? Ist die dann überhaupt zu halten?

Die Änderung des Wahlrechts wird – und das ist gewiß – wenn sie endlich verfassungskonform ist auch eine Menge Änderung in den politischen Verhältnissen im Land bedeuten. Aber das will ja nun kein Politiker, oder?