Zu den, wie ich finde, schönsten Eigenheiten unseres Rechts gehört ja, dass man das Urheber- vom Verwertungsrecht unterscheidet. Urheberrechte liegen – wie der Name schon sagt – beim Urheber. Verwertungsrechte dann bei denen, die mit dem Urheber Geld machen.
Die schlimmste Form dieser Trennung dürften vor allem Jazz- und Bluesmusiker des frühen 20. Jahrhunderts erlebt haben. Beispielsweise hat der – von mir hoch geschätzte – John Lee Hooker zeit seines Lebens niemals lesen gelernt und ist gerade auch deswegen von den Plattenproduzenten ziemlich über den Tisch gezogen worden: „Die Schallplattenproduzenten sind durch mich reich geworden, und mich haben sie mit Peanuts abgespeist. Die haben einfach nicht bezahlt, sondern sich das Geld eingesteckt.“, sagte er in einem Interview im SPIEGEL 1993.
Naja, ich möchte jetzt eigentlich keinen Artikel über John Lee Hooker schreiben – auch weil Blues wohl für die meisten nach wie vor eine Nischenmusik ist – sondern tatsächlich eine Geschichte, die mir grad passiert aufschreiben.
Ich könnte – auch hier auf dem Blog, sicher aber auf der Homepage – schon mal erwähnt haben, dass ich seit ungefähr zwei Jahren nebenbei Let‘s Plays mache. Insbesondere die Spiele meiner Kindheit haben es mir dabei angetan, also das Zeug, was heute unter „Retro“ läuft. (Bin ich wirklich schon so oldschool?)
Wie ich ja schon einmal schrieb, sind einige Folgen inzwischen bei Youtube gesperrt. Heute habe ich nun den Musikverwertungsverlag angeschrieben. Dazu kam es, nachdem ich mit einer Anwaltskanzlei Kontakt aufgenommen hatte und mich mal erkundigt habe, wie das so funktioniert. Denn die Künstler erlauben ja die Verwendung der Musik und ich wiederum die Monetarisierung zugunsten der Künstler.
Und die machten mich nun auf diesen feinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen Verwertungsrecht und Urheberrecht aufmerksam. Der Urheber kann also einem Musikverlag ein Verwertungsrecht zugestehen, dieser stellt dann zum Beispiels CD‘s mit der Musik her und verkauft diese (Zweitverwertung), dafür steht ihm allerdings eine Vergütung zu. Diese ist gerne zugunsten des Verlages und eher weniger zugunsten der Musiker geregelt.
Ich für meinen Teil habe jetzt trotzdem mal TuneCore angeschrieben und bin gespannt, was dabei herauskommt. TuneCore ist eine etwas internationalere Verwertungsgesellschaft als die GEMA, daher kann die Nummer auch ein bisschen dauern…