Proteste in der Türkei, Stille bei uns

Die Sueddeutsche Zeitung verlinkt heute einen Beitrag, der sich um die Proteste gegen ein neues Gesetz in der Türkei wenden; Hierbei soll nach Angaben des Videos die Netzneutralität in Frage gestellt werden – angeblich zur besseren Überwachung der Privatsphäre der Nutzer.

Was in der Türkei zu Protesten führt wird in der Europäischen Union ganz nach deutschem Maßstab achselzuckend hingenommen. Vielleicht, weil es nicht die Regierung ist, die davon profitiert. Aber der Reihe nach.

Die Europäische Union bereitet ein Gesetz vor, nach dem Anbieter von ihnen bestimmte Datenpakete schneller als andere über das Internet transportieren dürfen. Am 27. Februar wird darüber abgestimmt.

Dahinter steckt nun nicht ein großer, böser Staat sondern die Telekommunikationsfirmen, die dann Datenpakete schneller oder weniger schnell transportieren dürfen. In den USA hat das schon einmal geklappt, allerdings könnte dort die FCC noch einmal einschreiten. Das hat gleich mehrere Dinge zur Folge:

  1. Die Netzneutralität schwindet, da künftig natürlich die eigenen Angebote der Provider und die Angebote derer, die einen Provider schmieren dafür bezahlen, schneller transportiert werden. Das bedeutet, daß junge Start-Up Unternehmen zum beispiel ausgebremst werden weil die sich das nicht leisten können. Profiteuere sind die Branchenriesen – egal in welcher Branche. Ein Beispiel: Sie möchten völlig legal ein Video im Internet ansehen. Dazu haben sie nicht beim Branchenriesen Amazon ein Konto, sondern haben einen Vertrag mit einer kleinen legalen Online-Videothek. Die kann sich es aber nicht leisten, Ihren Provider zu schmiebezahlen, schon funktioniert es nicht mehr, weil die Bandbreite nicht mehr gegeben ist – es sei denn, Sie als Kunde leisten sich einen entsprechend teueren Anschluß.
  2. Wie ist das denn mit Nachrichten? Die ohnehin schon recht überschaubare Vielfalt unserer Medien wird einen entsprechenden Dämpfer erhalten, wenn nur noch Premium-Kunden einen vernünftigen Video-Stream sehen können oder der Aufbau einer Nachrichtenseite dank der unüberschaubaren Werbemenge in die Minuten geht und jeder Nutzer entnervt das Handtuch schmeißt. Im Ergebnis sind dann weniger Newsseiten entsprechend verfügbar – die konservativen Meinungsmacher rund um Bertelsmann und Springer werden sich schon die Hände reiben. Denn sie wissen, daß viele Bürger sich sagen „Taz zahl ich nicht, kann ich nicht“.
  3. Informationsseiten wie Wikipedia zum Beispiel könnten ebenfalls im Zugang erschwert werden, wenn das, was dort steht, den richtigen Leuten nicht gefällt – beispielsweise Skandale aufgelistet werden. Netzneutralität sieht anders aus.

Man kann sich aber wehren – es gibt eine Kampagne die auch darauf abzielt, daß man den eigenen Abgeordneten entsprechend informiert über die Stimmung im Land. Sie hat klare Forderungen:

  • Wir wollen kein Zwei-Klassen-Internet, alle Datenpakte sollten gleich behandelt werden. Artikel 19 muss gestrichen werden.
  • Private Unternehmen dürfen im Netz nicht zum Richter und Vollstrecker werden. Netzsperren zur nicht näher definierten „schweren“ Verbrechensbekämpfung sind nicht der richtige Weg. Artikel 23.5.a muss fallen.
  • Europa ist Friedensnobelpreisträger – die Glaubwürdigkeit der EU als Menschenrechtsakteur sollte nicht durch die Einführung einer Zensurinfrastruktur verspielt werden, die wir in anderen Teilen der Welt kritisieren.
  • Um Schaden oder Zusatzkosten vom offenen Internet abzuwenden, muss die Definition von „spezialisierten Diensten“ alle Dienste des offenen Internets klar ausschließen (Artikel 2.15)
  • Wo in der Verordnung von den „Freiheiten“ der Nutzer gesprochen wird muss von den „Rechten“ die Rede sein (Artikel 23)

und empfiehlt, den Abgeordneten anzurufen oder ihm eine EMail zu schreiben. Für Deutschland sitzen 99 Abgeordnete im Europäischen Parlament, für Bayern alleine sind es immerhin 8 Stück. Schreiben Sie sie doch gleich mal direkt an, gar nicht als Einheitsmail sondern individuell. Leider sind alle bayerischen Abgeordneten CSU’ler (Darunter der gruselige Herr Posselt), mithin also nicht sonderlich am Bürgerwillen interessiert, aber dennoch können einige (hundert) Emails vielleicht etwas bewirken. Im Zweifel gibt es ja immer noch den Präsidenten des Parlamentes, Martin Schulz.

Die folgenden Argumente zitiere ich von der Kampagnenseite Savetheinternet.org/de

Argumente

kein Zwei-Klassen-Internet

Um Schaden oder Zusatzkosten vom offenen Internet abzuwenden, muss die Definition von Specialised Service alle Dienste des offenen Internets ausschließen.

Internetprovider versuchen seit Jahren Specialised Services – wie HD-Video oder Online-Telefonie – getrennt vom Internet bei garantierten Geschwindigkeiten für Nutzung in der Industrie zu vermarkten. Solange diese Dienste getrennt von Internet angeboten werden und nicht die Internet Qualität stören sehen wir darin auch kein Problem.

Derzeit beinhaltet der Vorschlag aber keine genaue Definition von „Specialised Services“, daher kann dieser Begriff auch ziemlich breit interpretiert werden. Es droht daher, dass ein Zwei-Klassen-Internet geschaffen wird, wo manche Dienste priorisiert, während andere wiederum gebremst werden. So könnte die Freiheit der Kommunikation und die Möglichkeiten und Vorteile des Internets beschränkt werden. (Artikel 2.15)

Beispiel: Viele Mobilfunkanbieter bieten derzeit unbeschränkten Zugang zu Facebook an, während alle anderen Dienste einem beschränkten Datenvolumen unterliegen. Die derzeitige Definition von „Specialised Services“ erlaubt Angebote, die den Markt für mögliche Konkurrenzdienste beschränken und daher die freie Wahl der Dienste, aber auch die Innovation im Internet bremsen wird.

Was wir brauchen ist eine klare Definition, damit solche „Dienste“ nicht anboten werden können, die auch im Internet existieren und selbst dann nur auf Netzwerken, die komplett vom Internet getrennt sind. Die Vereinigung aller europäischen Telekommunikationsregulierungsbehörden (BEREC) empfiehlt, dass „Specialised Services“ getrennt vom „Best Effort Internet“ nur innerhalb des Netzwerkes des Internetanbieters angeboten dürfen werden sollen. Der Vorschlag der Kommission ist nicht nur bei weitem schwammiger in der Definition, sondern erweitert den Text um Begriffe wie „substantially“, „general“ und „widely“, die nicht definiert sind und weitere juristische Unsicherheiten bergen. Damit das Zwei-Klassen-Internet auch auf Anbieter Seite verhindert wird muss Artikel 19 restlos gestrichen werden.

Internetzensur

Private Unternehmen dürfen im Netz nicht zum Richter und Vollstrecker werden. Netzsperren zur Verbrechensbekämpfung sind nicht der richtige Weg.

Die Verordnung ermöglicht es Internetprovidern Inhalte im Netz zu zensieren um „um einer Rechtsvorschrift oder einem Gerichtsbeschluss nachzukommen oder um schwere Verbrechen abzuwehren oder zu verhindern„. Damit sind Netzsperren auch ohne konkretes Gesetz oder Richterliche Anordnung möglich, es gibt also gar keine Rechtsstaatlichen Kontrollen mehr. Was ein „schweres Verbrechen“ sein soll wird mit dem Gesetz gar nicht definiert, es ist also zu befürchten, dass auch Urheberrechtsverletzungen darunter fallen. Zuletzt deutet auch die Wortwahl „abzuwehren oder zu verhindern“ auf das präventive Sperren von Seiten noch bevor überhaupt ein „Verbrechen“ passiert ist. (Artikel 23.5).

Beispiel: In Großbritannien haben Internetprovider Maßnahmen gesetzt, die Benutzern ermöglicht auf freiwilliger Basis ihre Nutzung des Internets einzuschränken. Im Jahr 2012 wurden damit auch Seiten wie die der französischen Menschenrechtsorganisation La Quadrature du Net blockiert.

Was wir brauchen ist eine Abänderung, die diesen gefährlichen Paragraphen, der die Kommunikation im Internet massiv verändern könnte und unserer Meinung nach eine Verletzung des Artikels 52 der Charta der Grundrechte der EU darstellt, ein für alle Mal entfernt.

Rechte der Nutzer

Wo in der Verordnung von den “Freiheiten” der Nutzer gesprochen wird muss von den “Rechten” die Rede sein.

Der Kommissionsvorschlag würde den Nutzern die „Freiheit“ geben diskriminierende Dienste zu nutzen. Diese „Freiheit“ hat nicht nur für die Internetnutzer negative Konsequenzen, sondern auch für das innovative Ökosystem im Internet. Nutzer brauchen keine Rechte aus einer Vielzahl an verwirrenden Angeboten zu wählen, sondern sie brauchen einklagbare Rechte auch den Service zu bekommen, für den sie bezahlen. (Artikel 23).

Beispiel: Schätzungen zufolge zahlen britische Kunden derzeit ca. 5 Milliarden Pfund zu viel, aufgrund der „Freiheit“ zwischen vielen verschiedenen, verwirrenden Optionen zu wählen.

Was wir brauchen ist eine Änderung des Textes, damit Internetprovider diskriminierende Dienste nicht anbieten dürfen.

Zum Schluß nochmal der „Elektrische Reporter“

Von der Desinformation

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zieht eine negative Bilanz zum Dosenpfand – und erklärt Rot-Grün dafür und für das Gesetz verantwortlich. Was sie irgendwie vergißt zu erwähnen: Das Gesetz ist gar nicht von Rot-Grün.

Bilanz nach zehn Jahren: Prestigeobjekt Dosenpfand“ verkündet die FAZ und schreibt darunter: „Fast genau zehn Jahre später fällt die Bilanz des Prestigeobjektes der rot-grünen Bundesregierung ernüchternd aus“. Das ist, so auch der Tenor in den meisten Kommentaren zum Artikel, ja das Grundübel des Dosenpfandes: Ein linker Zeitgeist habe die armen Getränkehersteller gezwungen, die Getränkepreise zu erhöhen für ein „Zwangspfand“, das natürlich nur den Bürger ausnimmt und nichts bringt.

Tatsächlich hatte das „Dosenpfand“, wie das „Einwegpfand“ in der Presse genannt wird, das Ziel, die zunehmende Vermüllung der Landschaft einzudämmen und dem entgegenzuwirken und diese Intention ist zunächst mal gar nicht schlecht. Man muß nur nach Südeuropa fahren – oder nach Frankreich, was das betrifft – um sich anzuschauen wie es auch aussehen könnte. Rebelliert gegen das Gesetz hatten gar nicht so sehr die Getränkehersteller sondern vor allem die Supermärkte und Discounter, die es sich nicht nehmen ließen, mit Hinweisschildern zu den „Annahmestellen für das Zwangspfand“ auch in den eigenen Geschäften massiv Stimmung gegen das Gesetz zu machen.

Bei so manchem eher einfachen Geist verfing die Masche auch – beim Großteil der Bevölkerung nicht. Scheinbar zählt zu diesen einfachen Geistern auch ein gewisser Johannes Pennekamp, der als freier Mitarbeiter bei der Zeit und als Weitwinkel-Reporter seit dem 1.4.2012 auch für die FAZ schreibt. Denn ein gewisses Minimum an Recherche, und sei es auch nur nach dem Wikipedia-Prinzip, hätte ihm verraten können, daß er da ein Merkelgesetz angreift.

Diese Kurzsichtigkeit verwundert bei einem offensichtlich intelligenten Mann wie Pennekamp dann doch – es sei denn, das sorgfältig choreographierte Orchester des konservativen Medienwahlkampfes beginnt nun zu spielen. Auftakt war sicherlich die Steinbrück-Geschichte, dann kam dazu die lancierte Story rund um die „antisemitische SPD„, das Dosenpfand… ich bin gespannt, was da noch alles kommt. Die nächsten Wochen empfiehlt es sich sicherlich, den Brechreiz zu unterdrücken und Bunte, Bild und Focus zuzuschauen, wie sie das aufziehen. Dabei wird man viel über unsere Medienwelt lernen können.

Also nochmal
Es ist doch relativ einfach: Im Jahre 1991 beschloß der damalige Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) eine neue Verpackungsverordnung für Deutschland. Seine Nachfolgerin, „Kohls MädchenAngela Merkel (CDU) novellierte die Gesetzesvorlage 1998. Da es 1998 einen Regierungswechsel gab, trat das Gesetz eben unter Rot-Grün 2003 in Kraft (weil die Voraussetzung dafür, nämlich die Tatsache, daß die Menge der Mehrweg-Getränkeverpackungen unter einen Anteil von 72% gefallen war, erfüllt wurde) und mußte 2006 noch einmal angepasst werden, damit es der EU-Rechtsnorm entsprach.

Es ist ein CDU-Gesetz, und dafür auch ein ziemlich gutes.

Die Akzeptanz wäre sicherlich höher gewesen wenn man zum Einen nicht diesen ganzen Ausnahmeblödsinn eingeführt hätte (Mit Kohlensäure = Pfand; Ohne Kohlensäure = kein Pfand was die tollen Getränke mit „verbesserter Rezeptur“ zur Folge hatte: Limos ohne Kohlensäure, bah!), und wenn zum Anderen die Discounter und Supermärkte sich nicht auf diese Kampagne eingelassen hätten.

Der Artikel hat sachlich recht
In einem Punkt muß ich aber ganz deutlich eine Lanze brechen für Herrn Pennekamp: Von den Fakten aus betrachtet hat der Artikel voll und ganz recht: Der Anteil an Mehrweg ist sogar zurückgegangen. Man kann darüber streiten ob das gut ist, auf jeden Fall hat ein Umdenken in der Gesellschaft stattgefunden: Man schmeißt die Dose nicht mehr einfach in die Wildnis, auf die Straße oder ins Gleis, man bringt sie zurück.

Und das ist schließlich der Beweis, daß das Gesetz Erfolg hatte; und zwar da wo es den auch haben mußte.

Freizeit? Nö.

Florian Freistetter hat in seinem Blog auf die Tatsache verwiesen, daß es in der Wissenschaft und in wissenschaftlichen Berufen immer mehr üblich ist, exorbitante Arbeitszeiten zu leisten und die eigene Freizeit immer weiter einzuschränken. Das beklagt er – zu Recht – als einen im Grunde unhaltbaren Zustand. Dabei ist das im privatwirtschaftlichen Bereich schon länger normal.

Immer mehr meiner ehemaligen Kommilitoninnen und Kommilitonen sind inzwischen in ihren Berufen unterwegs – manche noch in der letzten Ausbildungsphase, genannt Referendariat, manche schon seit einigen Jahren im Beruf selbst. Nicht viele davon haben den Sprung in eine wissenschaftliche Karriere gewagt oder geschafft, alleine schon wegen der zum Teil geradezu unterirdisch schlechten Bezahlung und der letztendlich prekären Verhältnisse. Hinzu kommt, daß Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen Ländern mit am wenigsten für unbefristete Stellen ausgibt – wir liegen da nun wirklich am untersten Rand.

Viele erzählen mir, daß Überstunden ganz normal sind und auch vom Arbeitgenber in aller Regel gefordert werden. Normalerweise müssen sie irgendwann abgebummelt werden weil der Arbeitgeber kein Interesse daran hat, sie zusätzlich zu bezahlen – nicht selten wird damit dann zum Beispiel der Jahresurlaub verlängert opder so. Dagegen gibt es auch gar nichts zu sagen. Andere Fälle gibt es aber auch: Eine Bekannte von mir hat ganz klassisch eine Banklehre gemacht und arbeitet seither in einem größeren Geldinstitut; mittlerweile im Bereich Investment und dort irgendwo in der Kundenbetreuung. Die Arbeitszeit beträgt regulär 42 Stunden in der Woche, das sind erst rinmal die normalen 8,5 Stunden von Montag bis Donnerstag und acht Stunden am Freitag. Nun aber geht es los: Viele Kunden sind nicht aus Deutschland, daher ist die Betreuung wenn nicht per Mail dann nur telefonisch in den Abendstunden zu amchen. Bis sie die zehn Stunden voll hat bekommt sie die Überstunden angerechnet, danach nicht mehr.

In der freien Wirtschaft wie auch in der Wissenschaft gelten nämlich in Deutschland eigentlich bestimmte Regeln. In § 3 S. 2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) wird festgelegt, daß ein Arbeitnehmer im, Regelfall maximal 10 Stunden am Tag arbeiten darf; Ausnahmen hiervon sind Notfälle (Wäre schon blöd wenn der Feuerwehrmann mit nem freundlichen Gruß aus dem brennenden Gebäude in den Feierabend geht) und leitende Angestellte, für die andere Zeiten gelten. Tatsächlich sammeln sich in Deutschland irrwitzige Summen an Überstunden an, der bis 2009 mit dem Tiefststand rückläufige Trend geht derzeit wieder steil nach oben:

Überstunden der Arbeitnehmer in Deutschland bis 2011
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

2011 hatten die Deutschen also eine Gesamtmenge von 1.393.300.000 Überstunden zusammengesammelt. Ja, das sind knapp 1,4 Milliarden. Fleißig sind sie, diese Deutschen… Bezahlt werden diese Überstunden wenig; Laut Financial Times Deutschland erhalten 55% der deutschen Arbeitnehmer keinen finanziellen Ausgleich, 30% werden mit zusätzlichem Urlaub abgegolten. Der Rest?

Es gibt immer mehr Arbeitsverträge, die eine Mehrarbeit ohne Ausgleich ausdrücklich mit einschließen. Und selbst wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht: Die eben erwähnte Dame in der Bank hat da noch einen ganz anderen Druckpunkt dahinter. Jedes Jahr werden die Gewinne der einzelnen Abteilungen gemessen und die Leistungssteigerung gegenüber der erwarteten Steigerung gesetzt. Leistet eine Abteilung nicht genug, so sind Entlassungen die Folge, damit die Bilanz der entsprechenden Abteilung stimmt. Wer sich also nicht freiwillig mißbrauchen lässt, den erwischt die nächste Kündigung. Begründet werden muß das ja nur aus betriebswirtschaftlicher Maxime, wehren kann sich der Angestellte kaum.

Ein weiteres Phänomen sind die modernen Geräte: Jedes Mobiltelefon kann heutzutage eine durchschnittliche Office-Anwendung, kaum einer hat zuhause keinen Computer oder Laptop. Damit kann der Arbeitnehmer nun „Arbeit mit nach Hause nehmen“, was weder aufgezeichnet, noch vergütet wird. Die Familie kann in solchen Umständen kaum noch stattfinden, gesund ist das Ganze ohnehin nicht mehr. Das ist nicht in allen Berufen möglich, aber überall dort wo Büroarbeit zu tun ist kann mit Hilfe von Heimarbeit Büroarbeit auch außerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen stattfinden.

Überstunden in der Wissenschaft sind deswegen ein interessantes Phänomen, weil der Wissenschaftler primär mit dem Kopf arbeitet und dieser durch längere Zeiten auch nicht produktiver ist. Im Gegenteil: Die nachts um halb elf noch immer im Büro sitzen leisten mutmaßlich gar nichts für Firma, Forschung und Karriere sondern sitzen nur im Büro. Der Fetisch, daß längere Arbeitszeiten gut sind (sollen sogar Arbeitsplätze schaffen! Was für ein Witz..!) und man deswegen durch Mehrarbeit seine Bereitschaft, statt Privatleben sich lieber dem Geschwätz eines Hans-Werner Sinn unterzuordnen, darstellen muß, sollte endlich einmal beendet werden.