Aktion Klehranlage

Manchmal ist die Medienwelt eine besonders abstruse – besonders dann wenn seltsame Gestalten mithilfe von Juristen anfangen, gefährliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu veranstalten.

Vor kurzen wurde, wie die Welt Online berichtete, in Hamburg der Medienrechtblogger Kompa verurteilt, weil er ein Video, das auf Youtube upgeloadet wurde, verlinkt hatte und der Inhalt des Videos (ein Beitrag des ZDF-Magazins WISO) Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Wie der Internet-Law – Blog sehr interessant dazu schreibt ist das Urteil als solches zumindest tendenziös und widerspricht in Teilen der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland. Um die eben genannte Seite zu zitieren:

Das Urteil des Landgerichts Hamburg stellt letztlich eine netz- und blogtypische Art des Verweises auf Filmbeiträge in Frage. Denn das Haftungsrisiko des Bloggers ist enorm, wenn man bereits das Wissen ausreichen lässt, dass gegen einen Filmbeitrag juristisch vorgegangen wird.

Das darf eigentlich nicht sein, denn das wäre letztendlich der Tod der unabhängigen Blogging-Welt was wiederum eine mögliche Interpretation der letztendlich Absicht hinter der nicht selten seltsamen Rechtssprechung der 24. Zivilkammer des Hamburger Landesgerichts sein könnte, mit der sich das Bundesverfassungsgericht auch nicht selten beschäftigen muß. Darüber mag ich gar nicht erst spekulieren.

Das Urteil fichtet der Anwalt Kompa allerdings an und benötigt dafür Unterstützung, um die ich meine Leser hiermit bitten möchte. Auf dieser Seite findet man die Informationen um die Klage vor dem Bundesgerichtshof finanziell zu unterstützen.