Mit dem ESM will die Europäische Union einen Vertrag zur Transferunion in Kraft setzen. Danach müssen die Menschen aller Staaten für Schulden jedes Mitgliedstaats aufkommen. Die Banken werden gerettet, die Bürger dagegen geschröpft. Die gewöhnlichen Menschen müssen für Banken und Reiche bezahlen und für deren Risiken aufkommen.
Das ist an sich schon eine Sauerei. Aber es soll noch viel schlimmer kommen. Der ESM (euphemistisch Europäischer Stabilitätsmechanismus genannt) soll von einem nicht demokratisch legitimierten Gremium mit quasi diktatorische Vollmachten geführt werden und nicht dem nationalstaatlichen Recht unterliegen. Die noch vorhandenen demokratischen und rechtsstaatlichen Restbestände sollen noch viel weiter ausgehöhlt werden.Wie Heribert Prantl in seinem Kommentar völlig richtig schreibt wird die Summe von 190 Mrd. Euro nicht wirklich gedeckelt. Das Urteil besagt, daß bis 190 Milliarden Euro der Bundestag nicht gefragt werden muß. Außerdem muß er unterrichtet werden, hurrah.
Nun kann das Bundesverfassungsgericht nicht über den ESM entscheiden, sondern es muß die Verfassung beschützen. Der ESM – und das ist die Sorge der Kläger, darunter die Linkspartei und die SPD – hebelt allerdings das Haushaltsrecht des Bundestages ein Stück weit aus. Wenn die vollen Gelder fällig werden kann es passieren, daß Deutschland ziemlich plötzlich eine Menge Geld zahlen muß, das der Bundestag und damit die Volksvertretung nicht im Mindesten abgesegnet haben. Einfach auf Befehl der Regierung Merkel. Prantl drückt das so aus: „Die nationale Demokratie hat, was Europa betrifft, keine Gestaltungskompetenz mehr, sondern nur noch Verweigerungskompetenz; sie kann, wenn sie sich sehr anstrengt, nein sagen zu EU-Großprojekten und Rettungsschirmen.“ (Quelle)
Letztendlich finde ich es nicht schlecht, wenn die parlamentarische Macht nach und nach auf Europa übergeht. Aber an ein Parlament bitteschön! Nicht an eine nicht gewählte Institution, die letztendlich von der Finanzmafia abhängig ist.
Ein kleiner Fehler ist mir nebenbei noch aufgefallen. Richter Voßkuhle soll gesagt haben: „Die Aufgabe des Gerichts ist es, die Verfassung zu schützen“. Das ist nicht so ganz richtig, wenn man Art. 146 ansieht: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Aber das hat ja schon Kohl verhindert.