Guten Morgen zusammen,
Ehe und Familie gelten als Wurzel der Gesellschaft. Darüber lässt sich trefflich streiten und das tun die Menschen – ob verheiratet oder nicht – auch seit Jahrtausenden. Es gibt aber auch eine Reihe von Regeln, mit denen Kirchen und Staat immer wieder versucht haben, in dieses Privatleben der Menschen einzugreifen.
So erfand Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg, seines Zeichens Premierminister von Preußen (1699-1711) die Jungfernsteuer: Jede unverheiratete Frau zwischen 20 und 40 Jahren musste pro Monat 2 Groschen bezahlen. Wartenberg selbst hingegen bot dem König sogar seine Frau als Mätresse an. Naja, Jungfer war sie ja dann auch nicht mehr.
Es geht aber auch anders herum: Lehrerinnen hingegen unterlagen bis 1919 dem Zölibat, durften also nicht heiraten. Die Weimarer Republik schaffte diesen Unsinn zunächst ab, führte ihn 1923 per Notverordnung aber wieder vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit ein. Auch nach dem 2. Weltkrieg wurde im Beamtengesetz 1950 bestimmt, dass weibliche Beamte entlassen werden, wenn „eine wirtschaftliche Versorgung gewährleistet“ ist, insbesondere, wenn eine Heirat mit einem Beamten erfolgt. Diese Personalverordnung galt bis 1951, in Baden-Württemberg bestand bis 1956 eine Regelung, dass ein Dienstverhältnis für Frauen mit der Heirat endete.
Tja, entweder ein Beamtenverhältnis oder ein Verhältnis.
Es grüßt lachend
Euer Nik
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