Ist das nun Hehlerei oder was?

Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat eine weitere Steuerdaten-CD erworben, das war bereits im Frühjahr der Fall. Damals war es der schweizer Ableger der Royal Bank of Scotland, nun im Sommerloch ist es ein anderes Institut, UBS, das offenbar auch noch das Geld aus der Schweiz hinaus nach Singapur geschafft haben soll. Ist das aber eigentlich in Ordnung?

Ja sagen die Einen, die Amerikaner zum Beispiel. Die Rechtsauffassung der Amerikaner und auch der zentralen Steuerbehörde in Bonn ist letztendlich die, daß die Schweiz Beihilfe zur Steuerflucht leistet und das ist eine Straftat. Die Gegenseite jedoch vertritt die Auffassung, daß sich der Staat hier letztendlich als Hehler betätigt, denn die Daten sind den Banken geklaut worden und somit Diebesgut. Der Staat darf aber Kriminalität nicht unterstützen.

Mal abgesehen davon, daß der letzte Satz sich hinreißend für Polemik gegenüber Lobbyismus, Hoteliers oder die FdP eignet ist das auch im Grunde gar nicht so falsch. In den Foren reden sich die Leute die Köpfe heiß und man sollte auch im Hinterkopf behalten, daß diese Daten nicht so hundertprozent zuverlässig sind. Nicht alle sind sich einig, ob es sich bei dem Vorgang eigentlich im realen Sinne um Hehlerei handelt, wie die letzten Kommentare unter diesem Artikel auf Sueddeutsche.de zeigen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf solcher Steuer-CD’s für tolerabel erklärt.

Vielleicht sollte man die Sache einfach in Ruhe und sachlich betrachten. Steuerflucht ist Diebstahl. Der Unterschied zum Taschendieb oder zur Mitarbeiterin, die eine wegzuwerfende Maultasche ißt, ist lediglich darin zu sehen, daß der gestohlene Wert deutlich größer ausfällt und daß der Steuerbetrüger nicht nur einen, sondern alle Bürger eines Landes beklaut. Jedwede Form von Rechtfertigung à la „Der Staat kann ja nicht mit Geld umgehen“ ist schon dahingehend zu widerlegen, daß man solcherlei auch von zum Beispiel Schlecker sagen kann – und trotzdem ist es nicht in Ordnung, bei Schlecker dann zu stehlen, oder? Gleiches gilt übrigens für Banken, die nun mit Steuermitteln gerettet werden – diese auszurauben stellt auch nicht eine „läßliche Sünde“ dar, bloß weil die Banken nicht mit dem ihnen anvertrauten Geld umgehen können.

Schwieriger ist es schon mit der Frage, inwieweit der Staat sich „mit Kriminellen“ einlassen darf, wie allerorten geschrieben wird. Hm. Sagen wir es mal so: Auf die Ergreifung von Straftätern wird seit Jahren eine Belohnung ausgesetzt, schon Hinweise die zum erfolgreichen Zugriff führen können belohnt werden. Packen Beteiligte an einer Strafsache aus werden sie in der Regel mit Strafmilderung belohnt, Stichwort Kronzeuge. Im Rahmen von organisierten kriminellen Organisationen können sie sogar mitunter ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen, damit sie unter neuem Namen ein neues Leben anfangen können. V-Leute arbeiten gegen Bezahlung direkt in krimineller Umgebung, sind oftmals selbst kriminell. All das tun die Ermittlungsbehörden aber, um die gefährlichere Kriminalität zu überwachen und bekämpfen zu können. Ich behaupte nicht, daß das immer zum Erfolg führt, aber das sind nun einmal die Methoden, deren sich der Staat mit Zustimmung auch der Vermögenden bedient.

Die sind nun sauer, und ihr Fürsprecher ist ausgerechnet der deutsche Finanzminister. Er argumentiert, daß das ein Verstoß gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz darstellt – auch wenn dieser Vertrag noch gar nicht ratifiziert ist und vermutlich im Bundesrat ohnehin scheitern wird.

Sehen wir es doch realistisch: Alle, die sich jetzt empören über diesen Ankauf, vor allem die aus der Mittelschicht die mit am lautesten in den Foren zu finden sind, sind doch selbst auch beklaut worden – und zwar teilweise Jahrzehnte lang. Wenn denen das egal ist, dann möge man für sie ein Sonderrecht schaffen, daß den Diebstahl bei derartigen Personen straffrei gestaltet. Gut, am Ende war’s doch wieder unsachlich.

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